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604 | VERBÄNDE | DGfdB <strong>AB</strong> 09/2022<br />

Das Einspruchsverfahren<br />

zum Blaudruck der DGfdB R 94.05<br />

Rettungsschwimmer:in 1,2 oder 3? Diese Frage war von 2003 bis 2015 aktuell, jetzt stehen andere<br />

Namen in der DGfdB R 94.05 (siehe Tabelle auf Seite 608); Foto: unsplash.com/malaya sadler<br />

Autor:<br />

Michael Weilandt,<br />

Deutsche Gesellschaft<br />

für das <strong>Badewesen</strong><br />

(DGfdB)<br />

Die Abgabefrist für die Kommentierung des Blaudrucks der Richtlinie<br />

DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten<br />

in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ endete am<br />

1. August und 119 Einsprecher:innen schickten ihre Kommentare an die<br />

Geschäftsstelle der DGfdB. Alle Einsprecher:innen haben das Recht, ihre<br />

Kommentare persönlich vorzustellen und zu begründen, sie wurden deshalb<br />

zur Einspruchsverhandlung am 5. Oktober im Rahmen der Sitzung<br />

des AK Organisation in Mühlhausen/Thüringen eingeladen.

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