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BS 02-2017

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BDS<br />

Bundesverband der Selbständigen • Abteilung Binnenschiffahrt e.V.<br />

Vertreten durch: Torsten Stuntz, Vorsitzender; Nikolaus Hohenbild, stellv. Vorsitzender, MS »Catharina«;<br />

Detlef Maiwald, stellv. Vorsitzender, TMS »Cascade«; Klaus Wolz, stellv. Vorsitzender<br />

Geschäftsstelle und Schriftleitung: Andrea Beckschäfer, Sekretariat: Birgit Kühn<br />

August-Bier-Straße 18 • 53129 Bonn • Tel. <strong>02</strong>28/746377 • Fax <strong>02</strong>28/746569 • zentrale@bds-binnenschiffahrt.de<br />

Großes Interesse an der neuen Fortbildung Binnenschiffermeister/meisterin<br />

Auf großes Interesse stieß die Informationsveranstaltung<br />

zum neu geschaffenen<br />

Abschluss Binnenschiffermeister/meisterin,<br />

der am 19. Januar von den Initiatoren<br />

(IHK Niederrhein, DST, Uni Duisburg/<br />

Essen, Schifferberufskolleg, BDB,BDS) in<br />

Duisburg vorgestellt wurde. Erfreulich<br />

insbesondere, dass viele junge Interessenten<br />

gekommen waren, die ihr Berufsleben<br />

noch vor sich haben.<br />

Natürlich gab es – vorwiegend in den sozialen<br />

Medien – auch kritische Stimmen,<br />

die eine Abwertung des Patents und der<br />

Positionen innerhalb der Besatzung befürchteten.<br />

Diese Befürchtungen beruhen<br />

aber überwiegend auf falschen Informationen<br />

und Vorstellungen zum Meister, der<br />

das bestehende Besatzungssystem vollkommen<br />

unberührt lässt.<br />

Warum Binnenschiffermeister?<br />

Das Patent ist im formalen Sinne keine Berufsausbildung<br />

nach dem Berufsbildungsgesetz,<br />

sondern eine (sehr qualifizierte)<br />

Fahrerlaubnis. Wenn z.B. die gesundheitlichen<br />

Voraussetzungen für eine Tauglichkeit<br />

nicht mehr vorliegen, wird das Patent<br />

entzogen. Dem Patentinhaber bleibt dann<br />

nur sein beruflicher Abschluss zum Binnenschiffer<br />

erhalten, der vom Niveau vergleichbar<br />

dem des Gesellen ist. Das ist in<br />

kaum einem anderen Beruf so.<br />

Deshalb war es wichtig und seit langem<br />

gefordert, eine Qualifikation zu schaffen,<br />

die über den Binnenschiffer hinausgeht,<br />

auch dann, wenn das Patent nicht mehr<br />

vorhanden ist. Darüber hinaus kann mit<br />

diesem Fortbildungsabschluss aufbauend<br />

auf der bereits vorhandenen Ausbildung<br />

und dem Patent das berufliche Aufgabenspektrum<br />

erweitert werden.<br />

Schon heute könnte ein Binnenschiffer<br />

z.B. den Logistikmeister machen. Der<br />

Binnenschiffermeister soll demgegenüber<br />

aber gerade die Kompetenzen des Patentinhabers<br />

aufgreifen und auf die Binnenschifffahrt<br />

zugeschnitten sein. Das heißt,<br />

zur vorhandenen Kompetenz als Patentinhaber/Schiffsführer/Schiffseigner<br />

kommen<br />

weitere Kompetenzen wie betriebswirtschaftliche<br />

oder fachbezogene rechtliche<br />

Kenntnisse, Personalwesen oder Qualitätssicherung<br />

hinzu und ergeben gemeinsam<br />

eine Berufsqualifikation, die so noch<br />

nicht vorhanden war.<br />

Außerdem erhöht sich durch eine Aufstiegsfortbildung<br />

das Qualifikationsniveau,<br />

so kann man dadurch die Hochschulzugangsberechtigung<br />

erwerben.<br />

Dieser Aspekt ist wichtig mit Blick auf die<br />

Zukunft der Berufe in der Binnenschifffahrt.<br />

Es ist hinlänglich bekannt, dass der<br />

demografische Wandel die Konkurrenz<br />

um Auszubildende immer weiter erhöhen<br />

wird. Wenn die Binnenschifffahrt mithalten<br />

will, muss sie guten Auszubildenden<br />

eine Perspektive bieten können.<br />

Meister – ein zusätzliches Angebot!<br />

Immer wieder kommt die Frage, ob denn<br />

der Meister verpflichtet werden soll. Klare<br />

Antwort: Nein! Deshalb geht auch die<br />

sowohl in den sozialen Medien als auch<br />

auf der Informationsveranstaltung in den<br />

Raum gestellte Frage nach einer »Altgesellenregelung«<br />

in die völlig falsche Richtung.<br />

Die sogenannte Altgesellenregelung gilt<br />

für die verbliebenen zulassungspflichtigen<br />

Handwerke, bei denen der Meister Voraussetzung<br />

für die selbständige Ausübung des<br />

betreffenden Handwerks ist (aufgeführt in<br />

Anlage A der Handwerksordnung). Dies<br />

ist beim Binnenschiffermeister völlig überflüssig,<br />

weil der Meister weder für die Position<br />

des Schiffsführers noch für eine<br />

Selbstständigkeit Voraussetzung ist. Für<br />

den Binnenschiffermeister gilt somit auch<br />

nicht die Handwerksordnung mit ihren<br />

Restriktionen. Diese Qualifikation gehört<br />

zu den sogenannten Fachmeistern oder Industriemeistern,<br />

sie kann im Rahmen der<br />

IHK-Aufstiegsfortbildung erworben werden.<br />

Für die Tätigkeit als Schiffsführer ist<br />

und bleibt das Patent die Voraussetzung<br />

(demnächst mehr zur EU-Richtlinie zu Berufsqualifikationen).<br />

Wer ein Unternehmen im gewerblichen<br />

Binnenschiffsgüterverkehr führen möchte,<br />

braucht darüber hinaus eine Erlaubnis<br />

nach der BinSchZV (EU-Regelung). In der<br />

gewerblichen Fahrgastschifffahrt ist auch<br />

diese Erlaubnis nicht nötig.<br />

Dabei bleibt es. Alles andere wäre EUrechtlich<br />

gar nicht möglich und ist in<br />

Deutschland auch nicht gewollt. Der<br />

Binnenschiffermeister ersetzt nicht den<br />

Schiffsführer, er wird kein Superschiffsführer<br />

oder Oberaufpasser an Bord – und<br />

auch das Patent verliert dadurch nicht an<br />

Wert!<br />

Etablierte Schiffsführer oder Unternehmer<br />

werden davon gar nicht berührt. Niemand<br />

zweifelt ihre Kompetenzen an oder<br />

will ihnen zusätzliche Qualifikationen<br />

aufbürden. Der Meister ist lediglich ein<br />

weiteres Angebot, das weder mit der Besatzungsordnung<br />

noch mit der Frage der<br />

Zulässigkeit einer selbständigen Tätigkeit<br />

irgendetwas zu tun hat.<br />

Für wen ist das Angebot interessant?<br />

Der Meister wird vor allem für jüngere<br />

Leute interessant sein, die jetzt einsteigen<br />

oder noch den Großteil ihres Berufslebens<br />

vor sich haben. Egal, ob Angestellter, Unternehmer,<br />

Auszubildender oder Interessent,<br />

es gibt viele Gründe, den Meister zu<br />

erwerben, z.B. für<br />

• l den Unternehmer, der Zusatzkenntnisse<br />

erwerben und gegenüber seinen Vertragspartnern<br />

und in der Führung des<br />

eigenen Unternehmens besser aufgestellt<br />

sein möchte,<br />

• l den angestellte Schiffsführer bzw. Patentinhaber,<br />

der entweder Unternehmer<br />

werden und sich entsprechend vorbereiten<br />

möchte oder der vielleicht eine höhere<br />

Position im Schifffahrts- oder Logistikunternehmen<br />

übernehmen möchte,<br />

• l den Schiffsführer bzw. Patentinhaber,<br />

der wegen fehlender Tauglichkeit oder<br />

einfach, weil er sich anders entwickeln<br />

will, eine Tätigkeit an Land anstrebt,<br />

• l den Auszubildenden, der Schiffsführer<br />

werden möchte, sich aber von vorneherein<br />

weitere berufliche Optionen offen<br />

halten will,<br />

• l den Jugendlichen, der sich für die Binnenschifffahrt<br />

interessiert und die Fortbildungsmöglichkeiten<br />

mit anderen Berufen<br />

vergleicht.<br />

Wer weitere Fragen hat, kann sich jederzeit<br />

gerne an uns wenden!<br />

M<br />

82 Binnenschifffahrt – ZfB – <strong>2017</strong> – Nr. 2

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