BS 02-2017
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BDS<br />
Bundesverband der Selbständigen • Abteilung Binnenschiffahrt e.V.<br />
Vertreten durch: Torsten Stuntz, Vorsitzender; Nikolaus Hohenbild, stellv. Vorsitzender, MS »Catharina«;<br />
Detlef Maiwald, stellv. Vorsitzender, TMS »Cascade«; Klaus Wolz, stellv. Vorsitzender<br />
Geschäftsstelle und Schriftleitung: Andrea Beckschäfer, Sekretariat: Birgit Kühn<br />
August-Bier-Straße 18 • 53129 Bonn • Tel. <strong>02</strong>28/746377 • Fax <strong>02</strong>28/746569 • zentrale@bds-binnenschiffahrt.de<br />
Großes Interesse an der neuen Fortbildung Binnenschiffermeister/meisterin<br />
Auf großes Interesse stieß die Informationsveranstaltung<br />
zum neu geschaffenen<br />
Abschluss Binnenschiffermeister/meisterin,<br />
der am 19. Januar von den Initiatoren<br />
(IHK Niederrhein, DST, Uni Duisburg/<br />
Essen, Schifferberufskolleg, BDB,BDS) in<br />
Duisburg vorgestellt wurde. Erfreulich<br />
insbesondere, dass viele junge Interessenten<br />
gekommen waren, die ihr Berufsleben<br />
noch vor sich haben.<br />
Natürlich gab es – vorwiegend in den sozialen<br />
Medien – auch kritische Stimmen,<br />
die eine Abwertung des Patents und der<br />
Positionen innerhalb der Besatzung befürchteten.<br />
Diese Befürchtungen beruhen<br />
aber überwiegend auf falschen Informationen<br />
und Vorstellungen zum Meister, der<br />
das bestehende Besatzungssystem vollkommen<br />
unberührt lässt.<br />
Warum Binnenschiffermeister?<br />
Das Patent ist im formalen Sinne keine Berufsausbildung<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz,<br />
sondern eine (sehr qualifizierte)<br />
Fahrerlaubnis. Wenn z.B. die gesundheitlichen<br />
Voraussetzungen für eine Tauglichkeit<br />
nicht mehr vorliegen, wird das Patent<br />
entzogen. Dem Patentinhaber bleibt dann<br />
nur sein beruflicher Abschluss zum Binnenschiffer<br />
erhalten, der vom Niveau vergleichbar<br />
dem des Gesellen ist. Das ist in<br />
kaum einem anderen Beruf so.<br />
Deshalb war es wichtig und seit langem<br />
gefordert, eine Qualifikation zu schaffen,<br />
die über den Binnenschiffer hinausgeht,<br />
auch dann, wenn das Patent nicht mehr<br />
vorhanden ist. Darüber hinaus kann mit<br />
diesem Fortbildungsabschluss aufbauend<br />
auf der bereits vorhandenen Ausbildung<br />
und dem Patent das berufliche Aufgabenspektrum<br />
erweitert werden.<br />
Schon heute könnte ein Binnenschiffer<br />
z.B. den Logistikmeister machen. Der<br />
Binnenschiffermeister soll demgegenüber<br />
aber gerade die Kompetenzen des Patentinhabers<br />
aufgreifen und auf die Binnenschifffahrt<br />
zugeschnitten sein. Das heißt,<br />
zur vorhandenen Kompetenz als Patentinhaber/Schiffsführer/Schiffseigner<br />
kommen<br />
weitere Kompetenzen wie betriebswirtschaftliche<br />
oder fachbezogene rechtliche<br />
Kenntnisse, Personalwesen oder Qualitätssicherung<br />
hinzu und ergeben gemeinsam<br />
eine Berufsqualifikation, die so noch<br />
nicht vorhanden war.<br />
Außerdem erhöht sich durch eine Aufstiegsfortbildung<br />
das Qualifikationsniveau,<br />
so kann man dadurch die Hochschulzugangsberechtigung<br />
erwerben.<br />
Dieser Aspekt ist wichtig mit Blick auf die<br />
Zukunft der Berufe in der Binnenschifffahrt.<br />
Es ist hinlänglich bekannt, dass der<br />
demografische Wandel die Konkurrenz<br />
um Auszubildende immer weiter erhöhen<br />
wird. Wenn die Binnenschifffahrt mithalten<br />
will, muss sie guten Auszubildenden<br />
eine Perspektive bieten können.<br />
Meister – ein zusätzliches Angebot!<br />
Immer wieder kommt die Frage, ob denn<br />
der Meister verpflichtet werden soll. Klare<br />
Antwort: Nein! Deshalb geht auch die<br />
sowohl in den sozialen Medien als auch<br />
auf der Informationsveranstaltung in den<br />
Raum gestellte Frage nach einer »Altgesellenregelung«<br />
in die völlig falsche Richtung.<br />
Die sogenannte Altgesellenregelung gilt<br />
für die verbliebenen zulassungspflichtigen<br />
Handwerke, bei denen der Meister Voraussetzung<br />
für die selbständige Ausübung des<br />
betreffenden Handwerks ist (aufgeführt in<br />
Anlage A der Handwerksordnung). Dies<br />
ist beim Binnenschiffermeister völlig überflüssig,<br />
weil der Meister weder für die Position<br />
des Schiffsführers noch für eine<br />
Selbstständigkeit Voraussetzung ist. Für<br />
den Binnenschiffermeister gilt somit auch<br />
nicht die Handwerksordnung mit ihren<br />
Restriktionen. Diese Qualifikation gehört<br />
zu den sogenannten Fachmeistern oder Industriemeistern,<br />
sie kann im Rahmen der<br />
IHK-Aufstiegsfortbildung erworben werden.<br />
Für die Tätigkeit als Schiffsführer ist<br />
und bleibt das Patent die Voraussetzung<br />
(demnächst mehr zur EU-Richtlinie zu Berufsqualifikationen).<br />
Wer ein Unternehmen im gewerblichen<br />
Binnenschiffsgüterverkehr führen möchte,<br />
braucht darüber hinaus eine Erlaubnis<br />
nach der BinSchZV (EU-Regelung). In der<br />
gewerblichen Fahrgastschifffahrt ist auch<br />
diese Erlaubnis nicht nötig.<br />
Dabei bleibt es. Alles andere wäre EUrechtlich<br />
gar nicht möglich und ist in<br />
Deutschland auch nicht gewollt. Der<br />
Binnenschiffermeister ersetzt nicht den<br />
Schiffsführer, er wird kein Superschiffsführer<br />
oder Oberaufpasser an Bord – und<br />
auch das Patent verliert dadurch nicht an<br />
Wert!<br />
Etablierte Schiffsführer oder Unternehmer<br />
werden davon gar nicht berührt. Niemand<br />
zweifelt ihre Kompetenzen an oder<br />
will ihnen zusätzliche Qualifikationen<br />
aufbürden. Der Meister ist lediglich ein<br />
weiteres Angebot, das weder mit der Besatzungsordnung<br />
noch mit der Frage der<br />
Zulässigkeit einer selbständigen Tätigkeit<br />
irgendetwas zu tun hat.<br />
Für wen ist das Angebot interessant?<br />
Der Meister wird vor allem für jüngere<br />
Leute interessant sein, die jetzt einsteigen<br />
oder noch den Großteil ihres Berufslebens<br />
vor sich haben. Egal, ob Angestellter, Unternehmer,<br />
Auszubildender oder Interessent,<br />
es gibt viele Gründe, den Meister zu<br />
erwerben, z.B. für<br />
• l den Unternehmer, der Zusatzkenntnisse<br />
erwerben und gegenüber seinen Vertragspartnern<br />
und in der Führung des<br />
eigenen Unternehmens besser aufgestellt<br />
sein möchte,<br />
• l den angestellte Schiffsführer bzw. Patentinhaber,<br />
der entweder Unternehmer<br />
werden und sich entsprechend vorbereiten<br />
möchte oder der vielleicht eine höhere<br />
Position im Schifffahrts- oder Logistikunternehmen<br />
übernehmen möchte,<br />
• l den Schiffsführer bzw. Patentinhaber,<br />
der wegen fehlender Tauglichkeit oder<br />
einfach, weil er sich anders entwickeln<br />
will, eine Tätigkeit an Land anstrebt,<br />
• l den Auszubildenden, der Schiffsführer<br />
werden möchte, sich aber von vorneherein<br />
weitere berufliche Optionen offen<br />
halten will,<br />
• l den Jugendlichen, der sich für die Binnenschifffahrt<br />
interessiert und die Fortbildungsmöglichkeiten<br />
mit anderen Berufen<br />
vergleicht.<br />
Wer weitere Fragen hat, kann sich jederzeit<br />
gerne an uns wenden!<br />
M<br />
82 Binnenschifffahrt – ZfB – <strong>2017</strong> – Nr. 2