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n KOMMUNALES
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Flächen suchen für Sonnenstrom
Von Kathrin Janout | Welche
Standorte sind für Solarparks
geeignet und wo soll der Bau
künftig erlaubt sein? Mit dieser
Frage beschäftigte sich der
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
im September. Die
Gemeinde Rastede hatte dazu
ein Standortkonzept für Photovoltaik
(PV)-Freiflächenanlagen
in Auftrag gegeben, das Janina
Lasar vom Planungsbüro Diekmann,
Mosebach und Partner
in der Neuen Aula vorstellte.
Aufgrund gesunkener Modulpreise
sei die Nachfrage in den
vergangenen Jahren gestiegen,
sagte die Planerin. Daher sei
das Thema für die Gemeinde
auf dem Weg zur Klimaneutralität
2040 von Bedeutung. Eine
veränderte Gesetzeslage und
die geringe Anzahl an Vorgaben
vom Land Niedersachsen
ermöglichten Politik und Verwaltung
weitestgehend selbst
zu überlegen, in welcher Form
der Bau von PV-Freiflächenanlagen
im Gemeindegebiet erfolgen
solle. Bürgermeister Lars
Krause hatte dazu klare Vorstellungen:
Ziel müsse sein, größere
Flächeneinheiten zu suchen
und diese optisch so zu gestalten,
dass es keine großen Auswirkungen
auf das Landschaftsbild
habe, betonte er zu Beginn
der Sitzung. „Wir sind auch ein
touristischer Ort.“
Geeignete Flächen finden
Da die Gemeinde Rastede
eine ebene Fläche mit gleichbleibender
Sonneneinstrahlung
sei, gebe es keine von vornherein
bevorzugten Orte, erklärte
Janina Lasar. Deshalb müssten
geeignete Flächen über ein
6. Oktober 2022
Politik berät über Rahmenbedingungen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet
Welche Photovoltaik-Standorte sind geeignet, wo soll der Bau erlaubt sein – mit dieser Frage beschäftigt
sich die Politik | Foto: pixabay
Standortkonzept identifiziert
werden. Um sogenannte Gunstflächen
ermitteln zu können,
habe die Planerin zunächst Ausschlussflächen
aufgrund rechtlicher
Kriterien gekennzeichnet.
Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauflächen
gehörten dazu. Weitere
ergeben sich durch Versorgungsleitungen
und Straßen
oder aus Naturschutzgründen.
Auch Böden von mittlerer bis
hoher Bodenfruchtbarkeit sollten
ausgeschlossen werden, um
den Belangen der Landwirtschaft
und der Futter- und Nahrungsmittelversorgung
gerecht
werden zu können, begründete
die Planerin. Bau- und Bodendenkmäler
dürfen nicht angefasst
werden, so Lasar weiter,
außerdem Gebiete, die vorrangig
der Erholung dienten. Nach
diesen Kriterien seien rund 62
Prozent des Gemeindegebiets
für PV-Freiflächenanlagen ungeeignet.
Des Weiteren wurden Restriktionsflächen
festgelegt. „Das
sind Flächen, die eher nicht genutzt
werden sollten“, erklärte
Lasar. Dazu zählten Flächen zur
Rohstoffgewinnung und Bereiche
mit hoher Bedeutung für
das Landschaftserleben. Außerdem
Gebiete, die potenziell als
Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete
ausgewiesen
werden könnten. Die Restriktionsflächen
ergeben zusammen
etwa 26 Prozent des Gemeindegebiets.
Die geeigneten Flächen unterteilt
die Planerin in Flächen
erster und zweiter Ordnung. Zu
den Gunstflächen mit sehr hoher
Eignung zählten beispielsweise
die Sonderbauflächen
für Windenergie, erklärte Lasar.
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