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n KOMMUNALES

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Flächen suchen für Sonnenstrom

Von Kathrin Janout | Welche

Standorte sind für Solarparks

geeignet und wo soll der Bau

künftig erlaubt sein? Mit dieser

Frage beschäftigte sich der

Ausschuss für Klima- und Umweltschutz

im September. Die

Gemeinde Rastede hatte dazu

ein Standortkonzept für Photovoltaik

(PV)-Freiflächenanlagen

in Auftrag gegeben, das Janina

Lasar vom Planungsbüro Diekmann,

Mosebach und Partner

in der Neuen Aula vorstellte.

Aufgrund gesunkener Modulpreise

sei die Nachfrage in den

vergangenen Jahren gestiegen,

sagte die Planerin. Daher sei

das Thema für die Gemeinde

auf dem Weg zur Klimaneutralität

2040 von Bedeutung. Eine

veränderte Gesetzeslage und

die geringe Anzahl an Vorgaben

vom Land Niedersachsen

ermöglichten Politik und Verwaltung

weitestgehend selbst

zu überlegen, in welcher Form

der Bau von PV-Freiflächenanlagen

im Gemeindegebiet erfolgen

solle. Bürgermeister Lars

Krause hatte dazu klare Vorstellungen:

Ziel müsse sein, größere

Flächeneinheiten zu suchen

und diese optisch so zu gestalten,

dass es keine großen Auswirkungen

auf das Landschaftsbild

habe, betonte er zu Beginn

der Sitzung. „Wir sind auch ein

touristischer Ort.“

Geeignete Flächen finden

Da die Gemeinde Rastede

eine ebene Fläche mit gleichbleibender

Sonneneinstrahlung

sei, gebe es keine von vornherein

bevorzugten Orte, erklärte

Janina Lasar. Deshalb müssten

geeignete Flächen über ein

6. Oktober 2022

Politik berät über Rahmenbedingungen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet

Welche Photovoltaik-Standorte sind geeignet, wo soll der Bau erlaubt sein – mit dieser Frage beschäftigt

sich die Politik | Foto: pixabay

Standortkonzept identifiziert

werden. Um sogenannte Gunstflächen

ermitteln zu können,

habe die Planerin zunächst Ausschlussflächen

aufgrund rechtlicher

Kriterien gekennzeichnet.

Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauflächen

gehörten dazu. Weitere

ergeben sich durch Versorgungsleitungen

und Straßen

oder aus Naturschutzgründen.

Auch Böden von mittlerer bis

hoher Bodenfruchtbarkeit sollten

ausgeschlossen werden, um

den Belangen der Landwirtschaft

und der Futter- und Nahrungsmittelversorgung

gerecht

werden zu können, begründete

die Planerin. Bau- und Bodendenkmäler

dürfen nicht angefasst

werden, so Lasar weiter,

außerdem Gebiete, die vorrangig

der Erholung dienten. Nach

diesen Kriterien seien rund 62

Prozent des Gemeindegebiets

für PV-Freiflächenanlagen ungeeignet.

Des Weiteren wurden Restriktionsflächen

festgelegt. „Das

sind Flächen, die eher nicht genutzt

werden sollten“, erklärte

Lasar. Dazu zählten Flächen zur

Rohstoffgewinnung und Bereiche

mit hoher Bedeutung für

das Landschaftserleben. Außerdem

Gebiete, die potenziell als

Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete

ausgewiesen

werden könnten. Die Restriktionsflächen

ergeben zusammen

etwa 26 Prozent des Gemeindegebiets.

Die geeigneten Flächen unterteilt

die Planerin in Flächen

erster und zweiter Ordnung. Zu

den Gunstflächen mit sehr hoher

Eignung zählten beispielsweise

die Sonderbauflächen

für Windenergie, erklärte Lasar.

„Hier gibt es Synergieeffekte

zwischen Windenergie und

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