RR_Internet_1022
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6. Oktober 2022 KOMMUNALES
n 5
Photovoltaik, weil der Netzanschlusspunkt
schon vorhanden
ist, ebenso wie die infrastrukturelle
Vorprägung des Landschaftsbildes.“
Außerdem entlang
überregionaler Straßen
und Schienen, entlang Bundesund
Landesstraßen. Böden mit
geringster Fruchtbarkeit und
Trinkwasserschutzgebiete bieten
sich ebenfalls an. Als Gunstfläche
zweiter Ordnung nannte
sie die Vorranggebiete für die
Torferhaltung, die aber nur bei
gleichzeitiger Wiedervernässung
genutzt werden sollten.
47 Prozent der Gemeinde seien
als Gunstflächen einzuordnen.
Ziehe man von den Gunstflächen
die Ausschluss- und Restriktionsflächen
ab, seien noch
9 Prozent der Fläche als Gunstfläche
erster Ordnung zu bewerten,
rechnete Lasar vor. Dies
entspreche rund 1130 Hektar.
Checkliste erfüllen
Im Zuge des Standortkonzepts
wurde zusätzlich eine
Checkliste erarbeitet, die weitere
Voraussetzungen für die Beurteilung
einer PV-Freiflächenplanung
definiert. Die Checkliste
berücksichtige landwirtschaftliche
Belange, die in den
Karten nicht bildlich dargestellt
werden konnten, erklärte Lasar.
So müsste bei Projektantrag
nachgewiesen werden, dass die
PV-Anlage mit allen agrarstrukturellen
Belangen verträglich
sei. Die Verwaltung habe vorgeschlagen,
„dass weniger als
15 Prozent der vom Betrieb bewirtschafteten
Fläche durch PV-
Freiflächenanlagen überplant
wird“, so Lasar weiter. Dies solle
schädlichen Flächenverlust verhindern.
Die Checkliste schreibt
außerdem vor, dass die Anlagen
eingegrünt werden müssen,
Gräben und prägende Gehölze
erhalten bleiben, Nistkästen für
Vögel und Insekten angebracht
und die Fläche insgesamt ökologisch
aufgewertet werden
müsse. Die Verwaltung legt hier
außerdem eine Mindestgröße
der Fläche von zehn Hektar fest.
Weiteres Vorgehen
Wie geht man mit diesem
Zwischenergebnis weiter vor?
Flächen eingrenzen? Ausbauziele
formulieren? Damit müsse
sich die Politik beschäftigen,
betonte Lasar. Setze man beispielsweise
die Klimaneutralität
bis 2040 als Ziel und gehe
man davon aus, dass 54,5 Millionen
Kilowattstunden für
den aktuellen Strombedarf der
Gemeinde aus erneuerbaren
Energien gedeckt werden sollen,
müssten 45 Hektar für Photovoltaikanlagen
in Anspruch
genommen werden, erklärte die
Planerin. „Aber der Strombedarf
wird vermutlich steigen“, fügte
sie hinzu.
Die Politik dachte vor allem
an die Bürgerinnen und Bürger
vor Ort. „Ab zehn Hektar halte
ich den Flächenbedarf für außergewöhnlich
groß“, betonte
Dieter Ahlers (CDU). Er sah damit
insbesondere kleinere und
mittlere landwirtschaftliche
Betriebe vor Probleme gestellt,
Freiflächenphotovoltaikanlagen
auf ihren Flächen installieren
zu können. „Es muss ja für
uns kein hartes Ausschlusskriterium
sein, wenn eine Anlage
kleiner als zehn Hektar geplant
wird“, meinte daraufhin Sabine
Eyting (Grüne). Das könne im
Einzelfall geprüft werden. Ein
großer Vorteil bei den PV-Anlagen
sei, dass ein Handlungsspielraum
bestehe und es Möglichkeiten
zur Regelung im Bebauungsplan
gebe, fügte Monika
Sager-Gertje (SPD) hinzu.
„Da können wir uns dann immer
noch festlegen.“ Auch Tim Kammer
von der CDU sagte, er könne
sich fünf Hektar vorstellen,
damit man den Landwirten vor
Ort ein weiteres Standbein bieten
könne. Dem stimmte Christian
Meyer-Hullmann (FDP) zu.
Neben dem Schutz von landwirtschaftlichen
Flächen sehe
er gleichzeitig eine Chance,
Landwirtschaft zukunftsfähig
zu machen.
Anhand der Antragslage werde
man über die Größe der Fläche
entscheiden, meinte Sabine
Eyting abschließend. Sowohl
für die Windenergie- als
auch für die PV-Anlagen gelte
es, Bürgerinnen und Bürger zu
beteiligen, so dass Betroffene
auch finanziell profitieren
könnten. „Das erhöht nämlich
die Akzeptanz ungemein.“
Öffentliche Beteiligung
Es erfolgt nun die Beteiligung
der Einwohner und der Träger
öffentlicher Belange. Anschließend
werde die Studie überarbeitet,
kündigte Janina Lasar an.
Mit dem Eingang von Projektanträgen
beginnen dann die
einzelnen Bauleitplanungen. n
Grünes Licht für Solarpark
Kleibrok
lü | Der Bauausschuss, der
nach dem Klimaschutz-Ausschuss
tagte, hat den planungsrechtlichen
Voraussetzungen
für einen Solarpark
in Kleibrok zugestimmt.
Christian Meyer-Hullmann
möchte Photovoltaikanlagen
auf seinen Landwirtschaftsflächen
nördlich des Strothwegs
und südlich der Rehorner
Bäke errichten. Sie sollen
zwischen 45 und 51 kWh
Strom im Jahr erzeugen. Die
Politik würdigte die Planung
als einen wichtigen Schritt
in Richtung der angestrebten
Klimaneutralität. n
Markus Wagner
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