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6. Oktober 2022 KOMMUNALES

n 5

Photovoltaik, weil der Netzanschlusspunkt

schon vorhanden

ist, ebenso wie die infrastrukturelle

Vorprägung des Landschaftsbildes.“

Außerdem entlang

überregionaler Straßen

und Schienen, entlang Bundesund

Landesstraßen. Böden mit

geringster Fruchtbarkeit und

Trinkwasserschutzgebiete bieten

sich ebenfalls an. Als Gunstfläche

zweiter Ordnung nannte

sie die Vorranggebiete für die

Torferhaltung, die aber nur bei

gleichzeitiger Wiedervernässung

genutzt werden sollten.

47 Prozent der Gemeinde seien

als Gunstflächen einzuordnen.

Ziehe man von den Gunstflächen

die Ausschluss- und Restriktionsflächen

ab, seien noch

9 Prozent der Fläche als Gunstfläche

erster Ordnung zu bewerten,

rechnete Lasar vor. Dies

entspreche rund 1130 Hektar.

Checkliste erfüllen

Im Zuge des Standortkonzepts

wurde zusätzlich eine

Checkliste erarbeitet, die weitere

Voraussetzungen für die Beurteilung

einer PV-Freiflächenplanung

definiert. Die Checkliste

berücksichtige landwirtschaftliche

Belange, die in den

Karten nicht bildlich dargestellt

werden konnten, erklärte Lasar.

So müsste bei Projektantrag

nachgewiesen werden, dass die

PV-Anlage mit allen agrarstrukturellen

Belangen verträglich

sei. Die Verwaltung habe vorgeschlagen,

„dass weniger als

15 Prozent der vom Betrieb bewirtschafteten

Fläche durch PV-

Freiflächenanlagen überplant

wird“, so Lasar weiter. Dies solle

schädlichen Flächenverlust verhindern.

Die Checkliste schreibt

außerdem vor, dass die Anlagen

eingegrünt werden müssen,

Gräben und prägende Gehölze

erhalten bleiben, Nistkästen für

Vögel und Insekten angebracht

und die Fläche insgesamt ökologisch

aufgewertet werden

müsse. Die Verwaltung legt hier

außerdem eine Mindestgröße

der Fläche von zehn Hektar fest.

Weiteres Vorgehen

Wie geht man mit diesem

Zwischenergebnis weiter vor?

Flächen eingrenzen? Ausbauziele

formulieren? Damit müsse

sich die Politik beschäftigen,

betonte Lasar. Setze man beispielsweise

die Klimaneutralität

bis 2040 als Ziel und gehe

man davon aus, dass 54,5 Millionen

Kilowattstunden für

den aktuellen Strombedarf der

Gemeinde aus erneuerbaren

Energien gedeckt werden sollen,

müssten 45 Hektar für Photovoltaikanlagen

in Anspruch

genommen werden, erklärte die

Planerin. „Aber der Strombedarf

wird vermutlich steigen“, fügte

sie hinzu.

Die Politik dachte vor allem

an die Bürgerinnen und Bürger

vor Ort. „Ab zehn Hektar halte

ich den Flächenbedarf für außergewöhnlich

groß“, betonte

Dieter Ahlers (CDU). Er sah damit

insbesondere kleinere und

mittlere landwirtschaftliche

Betriebe vor Probleme gestellt,

Freiflächenphotovoltaikanlagen

auf ihren Flächen installieren

zu können. „Es muss ja für

uns kein hartes Ausschlusskriterium

sein, wenn eine Anlage

kleiner als zehn Hektar geplant

wird“, meinte daraufhin Sabine

Eyting (Grüne). Das könne im

Einzelfall geprüft werden. Ein

großer Vorteil bei den PV-Anlagen

sei, dass ein Handlungsspielraum

bestehe und es Möglichkeiten

zur Regelung im Bebauungsplan

gebe, fügte Monika

Sager-Gertje (SPD) hinzu.

„Da können wir uns dann immer

noch festlegen.“ Auch Tim Kammer

von der CDU sagte, er könne

sich fünf Hektar vorstellen,

damit man den Landwirten vor

Ort ein weiteres Standbein bieten

könne. Dem stimmte Christian

Meyer-Hullmann (FDP) zu.

Neben dem Schutz von landwirtschaftlichen

Flächen sehe

er gleichzeitig eine Chance,

Landwirtschaft zukunftsfähig

zu machen.

Anhand der Antragslage werde

man über die Größe der Fläche

entscheiden, meinte Sabine

Eyting abschließend. Sowohl

für die Windenergie- als

auch für die PV-Anlagen gelte

es, Bürgerinnen und Bürger zu

beteiligen, so dass Betroffene

auch finanziell profitieren

könnten. „Das erhöht nämlich

die Akzeptanz ungemein.“

Öffentliche Beteiligung

Es erfolgt nun die Beteiligung

der Einwohner und der Träger

öffentlicher Belange. Anschließend

werde die Studie überarbeitet,

kündigte Janina Lasar an.

Mit dem Eingang von Projektanträgen

beginnen dann die

einzelnen Bauleitplanungen. n

Grünes Licht für Solarpark

Kleibrok

lü | Der Bauausschuss, der

nach dem Klimaschutz-Ausschuss

tagte, hat den planungsrechtlichen

Voraussetzungen

für einen Solarpark

in Kleibrok zugestimmt.

Christian Meyer-Hullmann

möchte Photovoltaikanlagen

auf seinen Landwirtschaftsflächen

nördlich des Strothwegs

und südlich der Rehorner

Bäke errichten. Sie sollen

zwischen 45 und 51 kWh

Strom im Jahr erzeugen. Die

Politik würdigte die Planung

als einen wichtigen Schritt

in Richtung der angestrebten

Klimaneutralität. n

Markus Wagner

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