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Anwaltsblatt 2008/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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zung der 2. Geldwäscherichtlinie in Belgien klargestellt,<br />

dass das Recht auf ein faires Verfahren, wie es<br />

durch Art 6 EMRK und Art 6 Abs 2 EU gewährleistet<br />

wird, dann nicht gewahrt wäre, wenn der Rechtsanwalt<br />

nicht gemäß der in der Geldwäscherichtlinie für die<br />

Rechtsberufe vorgesehenen Befreiung (die für die 3.<br />

Geldwäscherichtlinie im Wesentlichen unverändert<br />

übernommen wurde) von der Meldepflicht ausgenommen<br />

wäre (Rechtssache C-305/05). In Belgien ist seit<br />

Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2008</strong>/<strong>01</strong><br />

kurzem ein Verfahren gegen die Umsetzung der 3.<br />

Richtlinie anhängig (siehe Wahrnehmungsbericht Seite<br />

6 ff).<br />

Die Pressekonferenz hatte zahlreiche Berichte in den<br />

Medien zur Folge. Der Wahrnehmungsbericht steht<br />

unter www.rechtsanwaelte.at zum Download zur Verfügung<br />

(Menüpunkt Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht).<br />

Mag. Benedikta Reymaier, ÖRAK<br />

Vollversammlung der Salzburger Rechtsanwaltskammer am<br />

12. 11. 2007<br />

Anwesend waren 92 von 395 in die Liste der Salzburger<br />

Rechtsanwaltskammer eingetragene Kolleginnen<br />

und Kollegen. Nach Begrüßung und Feststellung<br />

der Beschlussfähigkeit berichtete der Präsident<br />

über die Arbeit des Ausschusses und dankte allen ehrenamtlichen<br />

Funktionären.<br />

Anschließend erstattete der Präsident des Disziplinarrats,<br />

Dr. Thomas Feichtinger, den Bericht über die<br />

Tätigkeit des Disziplinarrats.<br />

Es wurden sodann die wesentlichen Ziffern des Jahresabschlusses<br />

2006 vorgetragen. Der Rechnungsprüfer<br />

Dr. Reinhard Ratschiller teilte mit, dass der Abschluss<br />

2006 von den Rechnungsprüfern geprüft wurde und<br />

beantragte, dem Kammerausschuss die Entlastung zu<br />

erteilen. Die Entlastung für den Jahresabschluss 2006<br />

wurde mit Stimmenthaltung des Ausschusses erteilt.<br />

Der Jahresabschluss wurde mit 14 Stimmenthaltungen<br />

genehmigt.<br />

Ohne Gegenstimme wurde der Voranschlag für die<br />

Kammergebarung <strong>2008</strong> beschlossen.<br />

Der Kammerbeitrag samt Zuschlägen (= Kammerbeitrag)<br />

beträgt für <strong>2008</strong> (gleich bleibend wie 2007)<br />

wie folgt:<br />

Grundbeitrag € 900,–<br />

Zusatzbeitrag für den 1. RAA € 900,–<br />

Zusatzbeitrag für den 2. RAA € 1.800,–<br />

Zusatzbeitrag für den 3. RAA € 2.700,–<br />

Zusatzbeitrag für den 4. RAA € 3.600,–<br />

für eine(n) Angestellte(n) mit Beglaubigungsurkunde<br />

€ 130,–<br />

Zuschlag für die Prämie der Zweitrisikoversicherung<br />

bei einer Versicherungssumme von € 363.364,17<br />

€ 1.089,–<br />

bei einer Versicherungssumme von € 581.382,67<br />

€ 1.210,–<br />

für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte<br />

€ 250,–<br />

für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsgesellschaften<br />

€ 250,–<br />

Zuschlag für den Notfallfonds € 0,–<br />

Umlagenordnung <strong>2008</strong> wurde mit einer Stimmenthaltung<br />

wie folgt beschlossen:<br />

für Kammermitglieder unter 65 Jahre € 3.622,–<br />

für Kammermitglieder, die am 1. Jänner des Beitragsjahres<br />

das 65. Lebensjahr vollendet haben und deren<br />

Wartezeit gem § 50 (1) lit a und b RAO zu diesem Zeitpunkt<br />

vollendet war, € 1.811,–<br />

für Kammermitglieder, die am 1. Jänner des Beitragsjahres<br />

das 75. Lebensjahr vollendet haben und deren<br />

Wartezeit gem § 50 (1) lit a und b RAO zu diesem Zeitpunkt<br />

vollendet war, € 0,–<br />

Zuschlag für niedergelassene europäische Rechtsanwälte<br />

auf Versorgungseinrichtungsbeitrag 100%<br />

Sterbegeld fällig binnen 14 Tagen ab Datum der Vorschreibung<br />

€ 50,–<br />

Der Antrag des Ausschusses der Salzburger Rechtsanwaltskammer<br />

auf Erhöhung des Beitrags der „Zusatzpension<br />

– neu“ für <strong>2008</strong> auf € 4.068,– festzusetzen,<br />

wurde mit 4 Stimmenthaltungen angenommen.<br />

Die Leistungsordnung <strong>2008</strong> wurde mit einer Gegenstimme<br />

und 2 Stimmenthaltungen wie folgt beschlossen:<br />

Festsetzung der Basisaltersrente auf monatlich brutto<br />

€ 1.891,–<br />

(Bei Zusammentreffen mehrerer Ansprüche erfolgt<br />

eine anteilige Kürzung, sodass der Gesamtauszahlungsbetrag<br />

nie mehr als brutto € 1.891,– beträgt. Sämtliche<br />

Zahlungen erfolgen 14 x jährlich.)<br />

Chronik<br />

23

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