Anwaltsblatt 2008/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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zung der 2. Geldwäscherichtlinie in Belgien klargestellt,<br />
dass das Recht auf ein faires Verfahren, wie es<br />
durch Art 6 EMRK und Art 6 Abs 2 EU gewährleistet<br />
wird, dann nicht gewahrt wäre, wenn der Rechtsanwalt<br />
nicht gemäß der in der Geldwäscherichtlinie für die<br />
Rechtsberufe vorgesehenen Befreiung (die für die 3.<br />
Geldwäscherichtlinie im Wesentlichen unverändert<br />
übernommen wurde) von der Meldepflicht ausgenommen<br />
wäre (Rechtssache C-305/05). In Belgien ist seit<br />
Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2008</strong>/<strong>01</strong><br />
kurzem ein Verfahren gegen die Umsetzung der 3.<br />
Richtlinie anhängig (siehe Wahrnehmungsbericht Seite<br />
6 ff).<br />
Die Pressekonferenz hatte zahlreiche Berichte in den<br />
Medien zur Folge. Der Wahrnehmungsbericht steht<br />
unter www.rechtsanwaelte.at zum Download zur Verfügung<br />
(Menüpunkt Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht).<br />
Mag. Benedikta Reymaier, ÖRAK<br />
Vollversammlung der Salzburger Rechtsanwaltskammer am<br />
12. 11. 2007<br />
Anwesend waren 92 von 395 in die Liste der Salzburger<br />
Rechtsanwaltskammer eingetragene Kolleginnen<br />
und Kollegen. Nach Begrüßung und Feststellung<br />
der Beschlussfähigkeit berichtete der Präsident<br />
über die Arbeit des Ausschusses und dankte allen ehrenamtlichen<br />
Funktionären.<br />
Anschließend erstattete der Präsident des Disziplinarrats,<br />
Dr. Thomas Feichtinger, den Bericht über die<br />
Tätigkeit des Disziplinarrats.<br />
Es wurden sodann die wesentlichen Ziffern des Jahresabschlusses<br />
2006 vorgetragen. Der Rechnungsprüfer<br />
Dr. Reinhard Ratschiller teilte mit, dass der Abschluss<br />
2006 von den Rechnungsprüfern geprüft wurde und<br />
beantragte, dem Kammerausschuss die Entlastung zu<br />
erteilen. Die Entlastung für den Jahresabschluss 2006<br />
wurde mit Stimmenthaltung des Ausschusses erteilt.<br />
Der Jahresabschluss wurde mit 14 Stimmenthaltungen<br />
genehmigt.<br />
Ohne Gegenstimme wurde der Voranschlag für die<br />
Kammergebarung <strong>2008</strong> beschlossen.<br />
Der Kammerbeitrag samt Zuschlägen (= Kammerbeitrag)<br />
beträgt für <strong>2008</strong> (gleich bleibend wie 2007)<br />
wie folgt:<br />
Grundbeitrag € 900,–<br />
Zusatzbeitrag für den 1. RAA € 900,–<br />
Zusatzbeitrag für den 2. RAA € 1.800,–<br />
Zusatzbeitrag für den 3. RAA € 2.700,–<br />
Zusatzbeitrag für den 4. RAA € 3.600,–<br />
für eine(n) Angestellte(n) mit Beglaubigungsurkunde<br />
€ 130,–<br />
Zuschlag für die Prämie der Zweitrisikoversicherung<br />
bei einer Versicherungssumme von € 363.364,17<br />
€ 1.089,–<br />
bei einer Versicherungssumme von € 581.382,67<br />
€ 1.210,–<br />
für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte<br />
€ 250,–<br />
für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsgesellschaften<br />
€ 250,–<br />
Zuschlag für den Notfallfonds € 0,–<br />
Umlagenordnung <strong>2008</strong> wurde mit einer Stimmenthaltung<br />
wie folgt beschlossen:<br />
für Kammermitglieder unter 65 Jahre € 3.622,–<br />
für Kammermitglieder, die am 1. Jänner des Beitragsjahres<br />
das 65. Lebensjahr vollendet haben und deren<br />
Wartezeit gem § 50 (1) lit a und b RAO zu diesem Zeitpunkt<br />
vollendet war, € 1.811,–<br />
für Kammermitglieder, die am 1. Jänner des Beitragsjahres<br />
das 75. Lebensjahr vollendet haben und deren<br />
Wartezeit gem § 50 (1) lit a und b RAO zu diesem Zeitpunkt<br />
vollendet war, € 0,–<br />
Zuschlag für niedergelassene europäische Rechtsanwälte<br />
auf Versorgungseinrichtungsbeitrag 100%<br />
Sterbegeld fällig binnen 14 Tagen ab Datum der Vorschreibung<br />
€ 50,–<br />
Der Antrag des Ausschusses der Salzburger Rechtsanwaltskammer<br />
auf Erhöhung des Beitrags der „Zusatzpension<br />
– neu“ für <strong>2008</strong> auf € 4.068,– festzusetzen,<br />
wurde mit 4 Stimmenthaltungen angenommen.<br />
Die Leistungsordnung <strong>2008</strong> wurde mit einer Gegenstimme<br />
und 2 Stimmenthaltungen wie folgt beschlossen:<br />
Festsetzung der Basisaltersrente auf monatlich brutto<br />
€ 1.891,–<br />
(Bei Zusammentreffen mehrerer Ansprüche erfolgt<br />
eine anteilige Kürzung, sodass der Gesamtauszahlungsbetrag<br />
nie mehr als brutto € 1.891,– beträgt. Sämtliche<br />
Zahlungen erfolgen 14 x jährlich.)<br />
Chronik<br />
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