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Anwaltsblatt 2008/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Wichtige Informationen<br />

4<br />

Dr. Eduard Klingsbigl – OBDK-Vizepräsident<br />

Am 26. November 2007<br />

wurde Dr. Eduard Klingsbigl,<br />

Rechtsanwalt in Wien,<br />

von der Vollversammlung der<br />

Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission<br />

zum Vizepräsidenten<br />

der OBDK mit<br />

Wirkung ab dem Jahreswechsel<br />

2007/<strong>2008</strong> gewählt (§ 62 DSt)<br />

und folgt damit in dieser Funktion<br />

Prof. Dr. Walter Strigl<br />

nach (siehe dazu auch AnwBl 2007, 564).<br />

Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein<br />

Neuer Leiter der Zivilrechtssektion im BMJ<br />

Mit Jahreswechsel wurde Hon.-Prof. Dr. Georg<br />

Kathrein, bisher Abteilungsleiter, zum neuen Leiter<br />

der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für<br />

Zusatzpension Teil B<br />

Einzugsermächtigung<br />

Ab 1. 1. <strong>2008</strong> können Sie die bei Ihrem Pensionskonto<br />

Teil B anfallenden Verwaltungskosten durch<br />

Erteilung einer Einzugsermächtigung um Euro 2,04<br />

pro Jahr verringern.<br />

Die Einzugsermächtigung ist mittels eines Formulars,<br />

das Sie unter www.rechtsanwaelte.at/Interner Bereich/6.<br />

Versorgungseinrichtung finden, Ihrer Rechtsanwaltskammer<br />

bekanntzugeben.<br />

Befreiungs- und Ermäßigungsantrag –<br />

ACHTUNG FRIST!<br />

Falls Sie sich von der Zusatzpension Teil B befreien<br />

oder Ihre Beiträge herabsetzen lassen wollen, so steht<br />

Dr. Klingsbigl ist seit 1978 in die Liste der Rechtsanwälte<br />

eingetragen und war von 1991–2000 Mitglied des<br />

Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien. Von<br />

2000–2004 bekleidete er die Funktion eines Kammeranwaltsubstituten,<br />

seit 2004 ist Dr. Klingsbigl Mitglied<br />

der OBDK.<br />

Justiz bestellt. Er folgt in dieser Funktion dem mit Jahreswechsel<br />

in den Ruhestand getretenen Sektionschef<br />

Hon.-Prof. Dr. Gerhard Hopf nach.<br />

Ihnen hiezu ebenfalls ein Formular unter www.rechtsanwaelte.at/Interner<br />

Bereich/6. Versorgungseinrichtung<br />

zur Verfügung.<br />

Im Falle einer Antragstellung mit diesem Formular<br />

verringern sich Ihre Verwaltungskosten um weitere<br />

Euro 2,04 pro Jahr.<br />

ACHTUNG: Um Ihnen bereits bei der ersten Vorschreibung,<br />

die Anfang Februar erfolgt, den herabgesetzten<br />

Jahresbeitrag mitteilen zu können, muss die<br />

Antragstellung bis zum 31. 1. <strong>2008</strong> erfolgen!<br />

Videokonferenzvernehmungen ersetzen Rechtshilfevernehmungen<br />

Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2004 und der<br />

Strafprozessnovelle 2005 wurden die legistischen<br />

Voraussetzungen für den Einsatz von Videokonferenzanlagen<br />

bei der Vernehmung von Zeugen, Parteien und<br />

Sachverständigen im Zivilverfahren sowie von Zeugen<br />

und Beschuldigten im strafgerichtlichen Vorverfahren<br />

geschaffen.<br />

Der Einsatz der Videokonferenztechnologie bietet<br />

dem erkennenden Gericht die Möglichkeit, sich von<br />

Personen einen unmittelbaren Eindruck zu verschaf-<br />

Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2008</strong>/<strong>01</strong>

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