Anwaltsblatt 2008/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Wichtige Informationen<br />
4<br />
Dr. Eduard Klingsbigl – OBDK-Vizepräsident<br />
Am 26. November 2007<br />
wurde Dr. Eduard Klingsbigl,<br />
Rechtsanwalt in Wien,<br />
von der Vollversammlung der<br />
Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission<br />
zum Vizepräsidenten<br />
der OBDK mit<br />
Wirkung ab dem Jahreswechsel<br />
2007/<strong>2008</strong> gewählt (§ 62 DSt)<br />
und folgt damit in dieser Funktion<br />
Prof. Dr. Walter Strigl<br />
nach (siehe dazu auch AnwBl 2007, 564).<br />
Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein<br />
Neuer Leiter der Zivilrechtssektion im BMJ<br />
Mit Jahreswechsel wurde Hon.-Prof. Dr. Georg<br />
Kathrein, bisher Abteilungsleiter, zum neuen Leiter<br />
der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für<br />
Zusatzpension Teil B<br />
Einzugsermächtigung<br />
Ab 1. 1. <strong>2008</strong> können Sie die bei Ihrem Pensionskonto<br />
Teil B anfallenden Verwaltungskosten durch<br />
Erteilung einer Einzugsermächtigung um Euro 2,04<br />
pro Jahr verringern.<br />
Die Einzugsermächtigung ist mittels eines Formulars,<br />
das Sie unter www.rechtsanwaelte.at/Interner Bereich/6.<br />
Versorgungseinrichtung finden, Ihrer Rechtsanwaltskammer<br />
bekanntzugeben.<br />
Befreiungs- und Ermäßigungsantrag –<br />
ACHTUNG FRIST!<br />
Falls Sie sich von der Zusatzpension Teil B befreien<br />
oder Ihre Beiträge herabsetzen lassen wollen, so steht<br />
Dr. Klingsbigl ist seit 1978 in die Liste der Rechtsanwälte<br />
eingetragen und war von 1991–2000 Mitglied des<br />
Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien. Von<br />
2000–2004 bekleidete er die Funktion eines Kammeranwaltsubstituten,<br />
seit 2004 ist Dr. Klingsbigl Mitglied<br />
der OBDK.<br />
Justiz bestellt. Er folgt in dieser Funktion dem mit Jahreswechsel<br />
in den Ruhestand getretenen Sektionschef<br />
Hon.-Prof. Dr. Gerhard Hopf nach.<br />
Ihnen hiezu ebenfalls ein Formular unter www.rechtsanwaelte.at/Interner<br />
Bereich/6. Versorgungseinrichtung<br />
zur Verfügung.<br />
Im Falle einer Antragstellung mit diesem Formular<br />
verringern sich Ihre Verwaltungskosten um weitere<br />
Euro 2,04 pro Jahr.<br />
ACHTUNG: Um Ihnen bereits bei der ersten Vorschreibung,<br />
die Anfang Februar erfolgt, den herabgesetzten<br />
Jahresbeitrag mitteilen zu können, muss die<br />
Antragstellung bis zum 31. 1. <strong>2008</strong> erfolgen!<br />
Videokonferenzvernehmungen ersetzen Rechtshilfevernehmungen<br />
Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2004 und der<br />
Strafprozessnovelle 2005 wurden die legistischen<br />
Voraussetzungen für den Einsatz von Videokonferenzanlagen<br />
bei der Vernehmung von Zeugen, Parteien und<br />
Sachverständigen im Zivilverfahren sowie von Zeugen<br />
und Beschuldigten im strafgerichtlichen Vorverfahren<br />
geschaffen.<br />
Der Einsatz der Videokonferenztechnologie bietet<br />
dem erkennenden Gericht die Möglichkeit, sich von<br />
Personen einen unmittelbaren Eindruck zu verschaf-<br />
Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2008</strong>/<strong>01</strong>