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Anwaltsblatt 2008/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Juristenausbildung –<br />

Ein Erfolg für die Zukunft<br />

Im Berufsrechtsänderungsgesetz <strong>2008</strong> wird<br />

das für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft<br />

erforderliche Studium des österreichischen<br />

Rechtes näher festgelegt. Die Studiendauer<br />

hat eine mindestens 4-jährige zu<br />

sein, im Rahmen des Studiums sind „nachweislich<br />

angemessene Kenntnisse“ über<br />

" Österreichisches bürgerliches Recht und<br />

Österreichisches Zivilverfahrensrecht,<br />

" Österreichisches Straf- und Strafprozessrecht,<br />

" Österreichisches Verfassungsrecht einschließlich<br />

der Grund- und Menschenrechte<br />

und Österreichisches Verwaltungsrecht<br />

einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechtes,<br />

" Österreichisches Unternehmensrecht,<br />

Österreichisches Arbeits- und Sozialrecht<br />

und Österreichisches Steuerrecht,<br />

" Europarecht, allgemeines Völkerrecht<br />

zu erwerben.<br />

Mit „Grundlagen des Rechtes, wirtschaftswissenschaftliche<br />

Wissensgebiete sowie<br />

sonstigen Wissensgebieten mit einem Bezug<br />

zum Recht“ sind weitere Studien vorgeschrieben,<br />

die im Hinblick auf seine spätere<br />

Tätigkeit als Rechtsanwalt unumgänglich<br />

notwendig sind.<br />

Dabei ist die rechtswissenschaftliche Ausbildung<br />

von den Universitäten in einem solchen<br />

Umfang vorzusehen, wie er für die<br />

Ausübung des Berufs des Rechtsanwaltes erforderlich<br />

ist.<br />

Dieses Modell konnte nach langen und<br />

mühevollen Verhandlungen durchgesetzt<br />

werden. Es ist notwendig, weil die Juristenausbildung<br />

für die spätere Tätigkeit als<br />

Rechtsanwalt oder in einem anderen Kernberuf<br />

eine umfassende juristische Ausbildung,<br />

insbesondere in den wesentlichen<br />

österreichischen Rechtsgebieten, erfordert.<br />

Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2008</strong>/<strong>01</strong><br />

Dies ist auch im Interesse des Studierenden,<br />

der zu Beginn seines Studiums wissen<br />

muss, welche Berufsmöglichkeiten er mit<br />

seinem Studium erwirbt. Immerhin werden<br />

ca 40% der Studenten in juristischen Kernberufen,<br />

dh als Rechtsanwälte, Notare,<br />

Richter oder Staatsanwälte, tätig. Diese Regelung<br />

ist auch kein Eingriff in die Autonomie<br />

der Universitäten, sondern ein Ausfluss<br />

des Rechtes der Kernberufe, den Universitäten<br />

die Notwendigkeiten, die mit dieser<br />

Berufsausübung verbunden sind, klarzulegen.<br />

Das wird mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz<br />

<strong>2008</strong> geschehen.<br />

Diese Regeln werden mit dem Wintersemester<br />

2009/2<strong>01</strong>0 in Kraft treten, und es<br />

werden alle rechtswissenschaftlichen Fakultäten<br />

und auch die Universität Wien, jedenfalls<br />

ab diesem Zeitpunkt, in der Lage sein,<br />

diese Voraussetzungen zu erfüllen. Die Vorschrift<br />

der mindestens 4-jährigen Studiendauer<br />

ist dabei auch im Rahmen eines 3-jährigen<br />

Bakkalaureats und 2-jährigen Masterstudiums<br />

erfüllbar. Der Wechsel von einer<br />

juridischen Fakultät zur anderen sollte im<br />

Übrigen in Folge des nunmehr vorgegebenen<br />

Rahmens einfacher werden.<br />

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang<br />

auch, dass die Rektorenkonferenz diese Regel<br />

nach einigem Zögern mit Genugtuung<br />

zur Kenntnis genommen hat. Es reicht aber<br />

nicht aus, mit diesen neuen Regeln leben<br />

zu können, sie müssen selbst mit Leben ausgestattet<br />

werden. Das wird eine gemeinsame<br />

Aufgabe der juridischen Fakultäten und der<br />

Standesvertretungen der Kernberufe sein,<br />

die mit einigem guten Willen lösbar sein<br />

sollte. Erst wenn dies gelingt, ist die Juristenausbildung<br />

tatsächlich ein Erfolg für die Zukunft.<br />

Editorial<br />

Präsident Dr. Benn-Ibler<br />

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