Anwaltsblatt 2008/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Juristenausbildung –<br />
Ein Erfolg für die Zukunft<br />
Im Berufsrechtsänderungsgesetz <strong>2008</strong> wird<br />
das für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft<br />
erforderliche Studium des österreichischen<br />
Rechtes näher festgelegt. Die Studiendauer<br />
hat eine mindestens 4-jährige zu<br />
sein, im Rahmen des Studiums sind „nachweislich<br />
angemessene Kenntnisse“ über<br />
" Österreichisches bürgerliches Recht und<br />
Österreichisches Zivilverfahrensrecht,<br />
" Österreichisches Straf- und Strafprozessrecht,<br />
" Österreichisches Verfassungsrecht einschließlich<br />
der Grund- und Menschenrechte<br />
und Österreichisches Verwaltungsrecht<br />
einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechtes,<br />
" Österreichisches Unternehmensrecht,<br />
Österreichisches Arbeits- und Sozialrecht<br />
und Österreichisches Steuerrecht,<br />
" Europarecht, allgemeines Völkerrecht<br />
zu erwerben.<br />
Mit „Grundlagen des Rechtes, wirtschaftswissenschaftliche<br />
Wissensgebiete sowie<br />
sonstigen Wissensgebieten mit einem Bezug<br />
zum Recht“ sind weitere Studien vorgeschrieben,<br />
die im Hinblick auf seine spätere<br />
Tätigkeit als Rechtsanwalt unumgänglich<br />
notwendig sind.<br />
Dabei ist die rechtswissenschaftliche Ausbildung<br />
von den Universitäten in einem solchen<br />
Umfang vorzusehen, wie er für die<br />
Ausübung des Berufs des Rechtsanwaltes erforderlich<br />
ist.<br />
Dieses Modell konnte nach langen und<br />
mühevollen Verhandlungen durchgesetzt<br />
werden. Es ist notwendig, weil die Juristenausbildung<br />
für die spätere Tätigkeit als<br />
Rechtsanwalt oder in einem anderen Kernberuf<br />
eine umfassende juristische Ausbildung,<br />
insbesondere in den wesentlichen<br />
österreichischen Rechtsgebieten, erfordert.<br />
Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2008</strong>/<strong>01</strong><br />
Dies ist auch im Interesse des Studierenden,<br />
der zu Beginn seines Studiums wissen<br />
muss, welche Berufsmöglichkeiten er mit<br />
seinem Studium erwirbt. Immerhin werden<br />
ca 40% der Studenten in juristischen Kernberufen,<br />
dh als Rechtsanwälte, Notare,<br />
Richter oder Staatsanwälte, tätig. Diese Regelung<br />
ist auch kein Eingriff in die Autonomie<br />
der Universitäten, sondern ein Ausfluss<br />
des Rechtes der Kernberufe, den Universitäten<br />
die Notwendigkeiten, die mit dieser<br />
Berufsausübung verbunden sind, klarzulegen.<br />
Das wird mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz<br />
<strong>2008</strong> geschehen.<br />
Diese Regeln werden mit dem Wintersemester<br />
2009/2<strong>01</strong>0 in Kraft treten, und es<br />
werden alle rechtswissenschaftlichen Fakultäten<br />
und auch die Universität Wien, jedenfalls<br />
ab diesem Zeitpunkt, in der Lage sein,<br />
diese Voraussetzungen zu erfüllen. Die Vorschrift<br />
der mindestens 4-jährigen Studiendauer<br />
ist dabei auch im Rahmen eines 3-jährigen<br />
Bakkalaureats und 2-jährigen Masterstudiums<br />
erfüllbar. Der Wechsel von einer<br />
juridischen Fakultät zur anderen sollte im<br />
Übrigen in Folge des nunmehr vorgegebenen<br />
Rahmens einfacher werden.<br />
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang<br />
auch, dass die Rektorenkonferenz diese Regel<br />
nach einigem Zögern mit Genugtuung<br />
zur Kenntnis genommen hat. Es reicht aber<br />
nicht aus, mit diesen neuen Regeln leben<br />
zu können, sie müssen selbst mit Leben ausgestattet<br />
werden. Das wird eine gemeinsame<br />
Aufgabe der juridischen Fakultäten und der<br />
Standesvertretungen der Kernberufe sein,<br />
die mit einigem guten Willen lösbar sein<br />
sollte. Erst wenn dies gelingt, ist die Juristenausbildung<br />
tatsächlich ein Erfolg für die Zukunft.<br />
Editorial<br />
Präsident Dr. Benn-Ibler<br />
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