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Anwaltsblatt 2008/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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1. Bericht des Präsidenten<br />

" Anwaltsstand: laut Statistik zur Standesbewegung<br />

hat die Tiroler RAK dzt einschl der niedergelassenen<br />

europäischen RAe 522 Mitglieder.<br />

" In der Vertreterversammlung am 5. 10. 2007 wurde<br />

§ 44 RL-BA beschlossen: Kanzleiangestellte sind<br />

ab 1. 1. <strong>2008</strong> mit einem Mindestlohn von € 1.000,–<br />

(14-mal/jährlich) zu entlohnen.<br />

" Die wichtigsten Änderungen zur RAO-Novelle/<br />

BRÄG <strong>2008</strong> sind:<br />

Änderung der universitären Ausbildungsregelung<br />

(§ 3 RAO);<br />

Fortbildungsverpflichtung für Rechtsanwälte (§ 10<br />

Abs 6);<br />

überlange Verfahrenshilfesachen: Wurde die RM-<br />

Frist verlängert, ist die Tätigkeit für die Erstellung<br />

des Rechtsmittels der Teilnahme an 10 Verhandlungsstunden<br />

gleichzuhalten (Nachsatz zu § 16<br />

Abs 4);<br />

Änderung der Geldwäsche RL (§ 8 a–f).<br />

" Archivium/webERV – die mangelhafte Formatierung<br />

wird behoben werden.<br />

" Zur geplanten Verfassungsreform hat die Rechtsanwaltschaft<br />

folgende Forderungen:<br />

Rechtsanwaltskammern müssen wie die WK, AK<br />

und Landwirtschaftskammer gesetzlich verankert<br />

sein.<br />

Zur Einführung von Verwaltungsgerichten als 2. Instanz<br />

im Verwaltungsverfahren: Dies wird generell<br />

begrüßt, jedoch verlangt der Anwaltsstand, dass die<br />

OBDK in der bisherigen Form beizubehalten ist<br />

und wird dabei vom Justizministerium unterstützt.<br />

Die Einführung eines Justizanwalts ist ein nicht zu<br />

tolerierender Eingriff in die Justiz und wird abgelehnt.<br />

" Das Anwaltssymposium <strong>2008</strong> der Tiroler RAK<br />

wird zum Thema Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht<br />

in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer<br />

stattfinden.<br />

" Die Rubriken II – Anwaltliche Bestandsaufnahmen<br />

liegen bereits vor und werden demnächst öffentlich<br />

vorgestellt.<br />

" Öffentlichkeitsarbeit der Tiroler Rechtsanwaltskammer:<br />

Mit Tirol TV wurden kurze Studiogespräche zu verschiedenen<br />

Rechtsthemen produziert;<br />

die erfolgreiche Recht-im-Alltag-Serie in der TT<br />

wird weitergeführt;<br />

das Tiroler Anwaltsverzeichnis <strong>2008</strong> in gedruckter<br />

Form erscheint zum Jahreswechsel.<br />

2. Bericht über den Rechnungsabschluss 2006<br />

Verlesen wurden die Einnahmen und Ausgaben zur<br />

Kammerkasse, Versorgungseinrichtung und Unterstützungsfonds.<br />

Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2008</strong>/<strong>01</strong><br />

Rechnungsprüfer Dr. Söllner berichtete, dass keine<br />

Beanstandungen über den Rechnungsabschluss 2006<br />

vorliegen. Sein Antrag auf Entlastung des Ausschusses<br />

wurde einstimmig angenommen.<br />

Dr. Söllner teilte auch mit, dass Rechnungsprüfer Dr.<br />

Zink mit Jahresende in Pension gehen werde und er es<br />

sehr bedaure, wegen einer Grippe an der Vollversammlung<br />

leider nicht teilnehmen und selbst Bericht erstatten<br />

zu können.<br />

Der Kostenvoranschlag für 2007 wurde verlesen, auf<br />

den Sonder-Ausgaben-Posten für die neue ÖRAK-<br />

Werbelinie wurde hingewiesen.<br />

3. Bericht des Präsidenten des Disziplinarrats<br />

Präs. Dr. Huber berichtete über die bevorstehende<br />

Wahl eines neuen Vizepräsidenten des Disziplinarrats,<br />

nachdem Dr. Arne Markl seine Funktion infolge seiner<br />

bevorstehenden Pensionierung zurückgelegt hat. Er<br />

bedankte sich bei Dr. Arne Markl sehr herzlich für seine<br />

langjährigen Dienste im Disziplinarrat.<br />

Dr. Huber berichtete weiters über die Statistik der zu<br />

erledigenden Disziplinarakten und nahm dann ausführlich<br />

Stellung zur standesrechtlichen Verpflichtung, dass<br />

Treuhandschaften über € 40.000,– zwingend zu melden<br />

sind. Überhaupt ist die Übernahme von Treuhandschaften<br />

über € 40.000,– nur dann zulässig, wenn der<br />

Rechtsanwalt Mitglied des Treuhandverbands ist. Ein<br />

Ausoptieren über Weisung der Partei ist nur dann zulässig,<br />

wenn der RA tatsächlich Mitglied des Treuhandverbands<br />

ist, wenn die Partei ausführlich über die<br />

Nichtversicherung belehrt wird und der Klient das Informationsblatt<br />

unterschreibt. Die Mitgliedschaft am<br />

Treuhandverband ist somit die „Lizenz“ des RA zum<br />

Tätigwerden als Treuhänder.<br />

4. Ergänzungswahlen<br />

Vor der Wahl eines Disziplinarratsmitglieds bedankte<br />

sich Präs. Dr. Burmann bei RA Dr. Arne Markl für seine<br />

langjährige hervorragende Tätigkeit als Vizepräsident<br />

im Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer.<br />

In den Disziplinarrat gewählt wurde anschließend RA<br />

Dr. Bernd Schön.<br />

Der neue Vizepräsident wird von den Mitgliedern<br />

des Disziplinarats in ihrer Vollversammlung gewählt.<br />

Dr. Zink nachfolgend wurde RA Dr. Max Ellinger aus<br />

Kufstein zum Rechnungsprüfer gewählt.<br />

5. Folgende Beschlüsse wurden gefasst<br />

" Versorgungseinrichtung Teil A:<br />

Umlagenordnung Teil A für <strong>2008</strong>–2<strong>01</strong>0 laut Antrag<br />

des Ausschusses.<br />

Chronik<br />

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