Anwaltsblatt 2008/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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1. Bericht des Präsidenten<br />
" Anwaltsstand: laut Statistik zur Standesbewegung<br />
hat die Tiroler RAK dzt einschl der niedergelassenen<br />
europäischen RAe 522 Mitglieder.<br />
" In der Vertreterversammlung am 5. 10. 2007 wurde<br />
§ 44 RL-BA beschlossen: Kanzleiangestellte sind<br />
ab 1. 1. <strong>2008</strong> mit einem Mindestlohn von € 1.000,–<br />
(14-mal/jährlich) zu entlohnen.<br />
" Die wichtigsten Änderungen zur RAO-Novelle/<br />
BRÄG <strong>2008</strong> sind:<br />
Änderung der universitären Ausbildungsregelung<br />
(§ 3 RAO);<br />
Fortbildungsverpflichtung für Rechtsanwälte (§ 10<br />
Abs 6);<br />
überlange Verfahrenshilfesachen: Wurde die RM-<br />
Frist verlängert, ist die Tätigkeit für die Erstellung<br />
des Rechtsmittels der Teilnahme an 10 Verhandlungsstunden<br />
gleichzuhalten (Nachsatz zu § 16<br />
Abs 4);<br />
Änderung der Geldwäsche RL (§ 8 a–f).<br />
" Archivium/webERV – die mangelhafte Formatierung<br />
wird behoben werden.<br />
" Zur geplanten Verfassungsreform hat die Rechtsanwaltschaft<br />
folgende Forderungen:<br />
Rechtsanwaltskammern müssen wie die WK, AK<br />
und Landwirtschaftskammer gesetzlich verankert<br />
sein.<br />
Zur Einführung von Verwaltungsgerichten als 2. Instanz<br />
im Verwaltungsverfahren: Dies wird generell<br />
begrüßt, jedoch verlangt der Anwaltsstand, dass die<br />
OBDK in der bisherigen Form beizubehalten ist<br />
und wird dabei vom Justizministerium unterstützt.<br />
Die Einführung eines Justizanwalts ist ein nicht zu<br />
tolerierender Eingriff in die Justiz und wird abgelehnt.<br />
" Das Anwaltssymposium <strong>2008</strong> der Tiroler RAK<br />
wird zum Thema Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht<br />
in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer<br />
stattfinden.<br />
" Die Rubriken II – Anwaltliche Bestandsaufnahmen<br />
liegen bereits vor und werden demnächst öffentlich<br />
vorgestellt.<br />
" Öffentlichkeitsarbeit der Tiroler Rechtsanwaltskammer:<br />
Mit Tirol TV wurden kurze Studiogespräche zu verschiedenen<br />
Rechtsthemen produziert;<br />
die erfolgreiche Recht-im-Alltag-Serie in der TT<br />
wird weitergeführt;<br />
das Tiroler Anwaltsverzeichnis <strong>2008</strong> in gedruckter<br />
Form erscheint zum Jahreswechsel.<br />
2. Bericht über den Rechnungsabschluss 2006<br />
Verlesen wurden die Einnahmen und Ausgaben zur<br />
Kammerkasse, Versorgungseinrichtung und Unterstützungsfonds.<br />
Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2008</strong>/<strong>01</strong><br />
Rechnungsprüfer Dr. Söllner berichtete, dass keine<br />
Beanstandungen über den Rechnungsabschluss 2006<br />
vorliegen. Sein Antrag auf Entlastung des Ausschusses<br />
wurde einstimmig angenommen.<br />
Dr. Söllner teilte auch mit, dass Rechnungsprüfer Dr.<br />
Zink mit Jahresende in Pension gehen werde und er es<br />
sehr bedaure, wegen einer Grippe an der Vollversammlung<br />
leider nicht teilnehmen und selbst Bericht erstatten<br />
zu können.<br />
Der Kostenvoranschlag für 2007 wurde verlesen, auf<br />
den Sonder-Ausgaben-Posten für die neue ÖRAK-<br />
Werbelinie wurde hingewiesen.<br />
3. Bericht des Präsidenten des Disziplinarrats<br />
Präs. Dr. Huber berichtete über die bevorstehende<br />
Wahl eines neuen Vizepräsidenten des Disziplinarrats,<br />
nachdem Dr. Arne Markl seine Funktion infolge seiner<br />
bevorstehenden Pensionierung zurückgelegt hat. Er<br />
bedankte sich bei Dr. Arne Markl sehr herzlich für seine<br />
langjährigen Dienste im Disziplinarrat.<br />
Dr. Huber berichtete weiters über die Statistik der zu<br />
erledigenden Disziplinarakten und nahm dann ausführlich<br />
Stellung zur standesrechtlichen Verpflichtung, dass<br />
Treuhandschaften über € 40.000,– zwingend zu melden<br />
sind. Überhaupt ist die Übernahme von Treuhandschaften<br />
über € 40.000,– nur dann zulässig, wenn der<br />
Rechtsanwalt Mitglied des Treuhandverbands ist. Ein<br />
Ausoptieren über Weisung der Partei ist nur dann zulässig,<br />
wenn der RA tatsächlich Mitglied des Treuhandverbands<br />
ist, wenn die Partei ausführlich über die<br />
Nichtversicherung belehrt wird und der Klient das Informationsblatt<br />
unterschreibt. Die Mitgliedschaft am<br />
Treuhandverband ist somit die „Lizenz“ des RA zum<br />
Tätigwerden als Treuhänder.<br />
4. Ergänzungswahlen<br />
Vor der Wahl eines Disziplinarratsmitglieds bedankte<br />
sich Präs. Dr. Burmann bei RA Dr. Arne Markl für seine<br />
langjährige hervorragende Tätigkeit als Vizepräsident<br />
im Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer.<br />
In den Disziplinarrat gewählt wurde anschließend RA<br />
Dr. Bernd Schön.<br />
Der neue Vizepräsident wird von den Mitgliedern<br />
des Disziplinarats in ihrer Vollversammlung gewählt.<br />
Dr. Zink nachfolgend wurde RA Dr. Max Ellinger aus<br />
Kufstein zum Rechnungsprüfer gewählt.<br />
5. Folgende Beschlüsse wurden gefasst<br />
" Versorgungseinrichtung Teil A:<br />
Umlagenordnung Teil A für <strong>2008</strong>–2<strong>01</strong>0 laut Antrag<br />
des Ausschusses.<br />
Chronik<br />
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