13.07.2023 Aufrufe

der-Bergische-Unternehmer_0723_Nonprint

DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

NAMEN & NACHRICHTEN<br />

Was ist mindestlohnwirksam?<br />

Bei <strong>der</strong> Mindestlohn-Anpassung auf die Rahmenbedingungen achten.<br />

Foto: Shutterstock<br />

Stichtag für die Anpassung<br />

des Mindestlohns ist <strong>der</strong><br />

1. Januar 2024 bzw. <strong>der</strong><br />

1. Januar 2025.<br />

Die für die Anpassung des Mindestlohns gesetzlich<br />

zuständige Kommission, die sogenannte<br />

Mindestlohnkommission, hat im Juni<br />

beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in<br />

zwei Stufen zu erhöhen. Demzufolge wird <strong>der</strong><br />

Mindestlohn von bisher 12,00 Euro brutto<br />

zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto und<br />

zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je<br />

Zeitstunde festgesetzt. Im nächsten Schritt<br />

muss die Bundesregierung die vorgeschlagene<br />

Anpassung des Mindestlohns ohne Zustimmung<br />

des Bundesrats durch Rechtsverordnung<br />

für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer verbindlich<br />

machen. Erhält ein Arbeitnehmer einen<br />

Stundenlohn, <strong>der</strong> unter dem neuen gesetzlichen<br />

Mindestlohn liegt, bedeutet dies<br />

allerdings nicht, dass auch Arbeitgeber im<br />

<strong>Bergische</strong>n Land ohne weiteres verpflichtet<br />

sind, diesen Stundenlohn entsprechend zu erhöhen.<br />

Darauf weist die Vereinigung <strong>Bergische</strong>r<br />

<strong>Unternehmer</strong>verbände (VBU) hin. Danach<br />

hat ein Arbeitgeber den Anspruch auf<br />

den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn<br />

die für einen Kalen<strong>der</strong>monat gezahlte Bruttovergütung<br />

den Betrag erreicht, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong><br />

Multiplikation <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> in diesem Monat<br />

tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit<br />

zukünftig 12,41 Euro brutto bzw. 12,82 Euro<br />

brutto ergibt. Der Arbeitgeber schuldet deshalb<br />

nicht zusätzlich zu <strong>der</strong> bisherigen Vergütung<br />

den gesetzlichen Mindestlohn, son<strong>der</strong>n<br />

nur ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des<br />

gesetzlichen Mindestlohns. Entscheidend ist<br />

laut VBU demnach immer nur das, was beim<br />

Arbeitnehmer mindestlohnwirksam ankommt.<br />

Beispiel: In einem Tarifvertrag, <strong>der</strong> für einen<br />

Arbeitnehmer gilt, ist in <strong>der</strong> untersten Lohngruppe<br />

eine Vergütung in Höhe von 12 Euro€<br />

je Arbeitsstunde vorgesehen. Daneben sieht<br />

<strong>der</strong> entsprechende Tarifvertrag eine Leistungszulage<br />

in Höhe von 1 Euro vor. Erhält<br />

ein Arbeitnehmer diese Leistungszulage immer<br />

neben seinem tarifvertraglichen Stundenlohn,<br />

hätte er sogar eine höhere Vergütung als<br />

vom MiLoG gefor<strong>der</strong>t. Sieht <strong>der</strong> Tarifvertrag<br />

keine solche zusätzliche Son<strong>der</strong>vergütung vor,<br />

muss <strong>der</strong> Arbeitgeber den Differenzanspruch<br />

erfüllen. Auch in diesem Fall bleibe folglich<br />

die tarifvertragliche Regelung zur Vergütung<br />

wirksam, so die VBU.<br />

Für mehr Fachkräfte<br />

Einwan<strong>der</strong>ung aus<br />

Kasachstan hat<br />

Potenzial.<br />

Vergangenes Jahr kamen 2.100 Menschen<br />

von Kasachstan nach Deutschland. Die<br />

meisten Personen, die das Land verlassen,<br />

sind qualifizierte Fachkräfte. 36 Prozent <strong>der</strong><br />

im Jahr 2020 aus Kasachstan ausgewan<strong>der</strong>ten<br />

Personen über 15 Jahren hatten einen<br />

Hochschulabschluss, 32 Prozent einen Berufsabschluss.<br />

15 Prozent <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigten Kasachen<br />

in Deutschland arbeiten in <strong>der</strong> Metall- und<br />

Elektrobranche. Um diese Zahlen zu steigern,<br />

stellt das Wirtschaftsministerium mit<br />

dem BQ-Portal transparente Informationen<br />

über das kasachische Berufsbildungssystem<br />

bereit. Über 180 kasachische Berufsprofile<br />

sind dort veröffentlicht.<br />

10 www.bvg-menzel.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!