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DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

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kann man hierbei die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen<br />

auch noch sicherstellen. Falls und<br />

soweit dennoch Erbschaftsteuer zu zahlen ist, sollte<br />

frühzeitig geklärt werden, woher man die benötigte<br />

Liquidität nehmen will.<br />

Dies gilt auch entsprechend, wenn von mehreren<br />

gesetzlichen Erben nur einer in die <strong>Unternehmer</strong>stellung<br />

nachfolgen soll – dann können Ausgleichszahlungen<br />

an die insoweit nicht bedachten<br />

Erben anfallen, die aus dem sonstigen Nachlass<br />

nicht ohne weiteres bedient werden können. Insoweit<br />

ist frühzeitig daran zu denken, in Eheverträgen<br />

und erbschaftsrechtlichen Vereinbarungen ausgeglichene<br />

Vorgaben vorzusehen, die einerseits das<br />

übergebene Unternehmen liquiditätsmäßig nicht zu<br />

sehr belasten, aber an<strong>der</strong>erseits für die nicht in das<br />

Unternehmen nachfolgenden Erben akzeptabel<br />

sind. Eine nicht ausgeglichene Regelung wird<br />

schwerlich vorab einvernehmlich zu regeln sein.<br />

Schließlich muss für den Erbfall sichergestellt sein,<br />

dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers<br />

und <strong>Unternehmer</strong>s mit den gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen in Einklang stehen, sonst kann<br />

hier schnell etwas schief laufen. Sieht <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag<br />

vor, dass ein Gesellschafter beim<br />

Tode ausscheidet, kann die Gesellschafterstellung<br />

beispielsweise nicht vererbt werden, auch wenn das<br />

Testament dies vorsehen sollte. Zuletzt muss gerade<br />

bei <strong>der</strong> vorweggenommenen Erbfolge sichergestellt<br />

werden, dass sich <strong>der</strong> Altunternehmer aus<br />

dem Unternehmen zurückzieht und den Neuunternehmer<br />

machen lässt. In <strong>der</strong> Regel ist es sicher gut,<br />

wenn <strong>der</strong> abgebende <strong>Unternehmer</strong> noch eine Weile<br />

als Berater zur Verfügung steht. Aber ein paralleles<br />

Agieren im Unternehmen nach <strong>der</strong> Überleitung des<br />

Unternehmens geht selten auf Dauer gut.<br />

Wir helfen Ihnen nicht nur beim Liquiditätsmanagement.<br />

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sorgenfreier zu steuern.<br />

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Friedrich-Ebert-Str. 1 – 11, 42103 Wuppertal<br />

Telefon (0202) 390-4000<br />

heinz-gerhard.strotkoetter@db.com<br />

deutsche-bank.de/liquidität<br />

<strong>der</strong> <strong>Bergische</strong> <strong>Unternehmer</strong> 07 |23 29

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