09.11.2023 Aufrufe

knw Journal: Unsere Herbstausgabe

Die fünfte Ausgabe unseres knw journal ist erschienen. Diese ist etwas länger geworden, sie ist nämlich unsere Ausgabe zum 30.jährigen Jubiläum des Kindernetzwerk e.V. Teilen Sie uns gerne weiter Ihre Meinung mit. Schön, dass so viele Mitglieder die Möglichkeit wahrnehmen, uns ihre Informationen zu senden.

Die fünfte Ausgabe unseres knw journal ist erschienen. Diese ist etwas länger geworden, sie ist nämlich unsere Ausgabe zum 30.jährigen Jubiläum des Kindernetzwerk e.V. Teilen Sie uns gerne weiter Ihre Meinung mit. Schön, dass so viele Mitglieder die Möglichkeit wahrnehmen, uns ihre Informationen zu senden.

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Aus Politik & Gesellschaft<br />

61<br />

Neues zum ThinkTank Inklusive Lösung?<br />

Bitte hier lang…<br />

Um das wertvolle Wissen der Familien chronisch<br />

kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher<br />

in den Gesetzesreform-Prozess einzubringen, setzt<br />

das Kindernetzwerk als Selbsthilfe-Dachverband<br />

das Projekt „ThinkTank: Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

aus Perspektive der Selbsthilfe“<br />

um. Im ThinkTank, einem virtuellen Forum, können<br />

sich die Selbsthilfeorganisationen dazu austauschen,<br />

was aus ihrer Sicht bei der Gesetzesreform<br />

unbedingt beachtet werden muss, damit Kinder<br />

mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen<br />

künftig bestmöglich am gesellschaftlichen<br />

Leben teilhaben können. Die Selbsthilfestrukturen<br />

erhalten alle wesentlichen Informationen zum Thema<br />

und können eine Haltung dazu finden, was die<br />

vorgeschlagenen Änderungen an den gesetzlichen<br />

Regelungen ganz konkret für die Kinder, Jugendlichen<br />

und ihre Familien bedeuten.<br />

Hier unten (und immer auf unseren social media<br />

Kanälen) finden Sie die Ergebnisse der letzten Runden.<br />

Ein langer Bericht folgt im nächsten <strong>Journal</strong>.<br />

https://www.kindernetzwerk.de/de/agenda/Po<br />

litikportal/2023/Kinder--und-Jugendhilfegesetz-<br />

Thinktank.php<br />

Sachlage: Das GKV-IPReG<br />

Darstellung der neuen AKI-Regelungen aus Perspektive des <strong>knw</strong><br />

Von Benita Eisenhardt<br />

AKI – das bedeutet Außerklinische Intensivpflege.<br />

Diese benötigen Menschen dann, wenn der<br />

Gesundheitszustand aufgrund einer chronischen<br />

Erkrankung oder Behinderung rund um die Uhr<br />

beobachtet werden muss, damit im Falle von<br />

unvorhersehbar eintretenden lebensbedrohlichen<br />

Zwischenfällen jederzeit ein rettender Eingriff<br />

durch eine geschulte Pflegeperson möglich ist.<br />

Diese Leistung war vorher als spezielle Krankenbeobachtung<br />

Bestandteil in der „Häuslichen Krankenpflege<br />

Richtlinie“ nach § 37 SGB V. Jetzt greifen<br />

allerdings die gesetzlichen Änderungen, die durch<br />

das GKV-IPReG, also das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz,<br />

am 23. Oktober 2020<br />

vom Bundestag beschlossen wurden.<br />

Das Gesetz ist damals trotz vieler Proteste und<br />

fachlicher Einwände verabschiedet worden und<br />

beinhaltet ein schrittweises Inkrafttreten der neuen<br />

Regelungen. Betroffen von dem Gesetz sind<br />

etwa 22.500 Menschen mit einem besonders hohen<br />

Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. 21<br />

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene machen<br />

nur einen kleinen Anteil der Betroffenen aus. Genaue<br />

Zahlen gibt es bisher nicht. Die Mehrheit der

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