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knw Journal: Unsere Herbstausgabe

Die fünfte Ausgabe unseres knw journal ist erschienen. Diese ist etwas länger geworden, sie ist nämlich unsere Ausgabe zum 30.jährigen Jubiläum des Kindernetzwerk e.V. Teilen Sie uns gerne weiter Ihre Meinung mit. Schön, dass so viele Mitglieder die Möglichkeit wahrnehmen, uns ihre Informationen zu senden.

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62<br />

Aus Politik & Gesellschaft<br />

gesamten Patient:innengruppe ist beatmete oder<br />

trachealkanüliert. Bei Kindern, Jugendlichen und<br />

jungen Erwachsenen gibt es jedoch eine Patientengruppe<br />

mit anderen heterogenen Funktionsbeeinträchtigungen,<br />

bei denen es ebenfalls mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit täglich zu lebensbedrohlichen<br />

Situationen kommen kann (z.B. therapieresistente<br />

Epilepsien mit hoher Krampfanfall-Frequenz).<br />

Aus Perspektive des <strong>knw</strong> sind die Belange der Kinder,<br />

Jugendlichen und jungen Erwachsenen und der<br />

Pädiatrie nicht ausreichend berücksichtigt. So wurde<br />

keine eigene Richtlinie für Kinder und Jugendliche<br />

erstellt, obwohl deren besondere Berücksichtigung<br />

durch den Gesetzgeber vorgesehen war.<br />

Daher passen die Vorgaben nicht zu den Bedarfslagen<br />

junger intensivpflegebedürftiger Menschen.<br />

Statt zu einer Verbesserung der Versorgung, wie es<br />

das GKV-IPReG vorgesehen hatte, könnte es nun für<br />

die jungen Menschen zu einer dramatischen Verschlechterung<br />

der Versorgung kommen.<br />

21<br />

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-IPReG vom<br />

Personenkreis die Außerklinische Intensivpflege in<br />

Frage kommt (§ 4 AKI-RL), welche Ärzt:innen die<br />

Leistung verordnen dürfen (§ 9 AKI-RL) und welche<br />

Ärzt:innen zur sogenannten Potenzialerhebung befugt<br />

sind (§ 8 AKI-RL).<br />

→ Die Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V<br />

zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege<br />

(im Folgenden: AKI-RE): 24 Die Rahmenempfehlungen<br />

sind seit 1. Juli 2023 in Kraft. Sie regeln die Qualifikation<br />

der Pflegefachkräfte und die Grundsätze<br />

für die Bemessung des Personalschlüssels.<br />

→ Die Begutachtungsanleitung des Medizinischen<br />

Dienstes zur außerklinischen Intensivpflege (BGA-<br />

AKI): 25 Sie wurde am 2.Juni 2023 vom Medizinischen<br />

Dienst (MD) verabschiedet und regelt die<br />

Umsetzung der verpflichtenden Begutachtung, die<br />

bei jeder AKI-Versorgung ansteht. Geregelt werden<br />

die Kriterien, Maßstäbe sowie Arbeits- und Bewertungsschritte<br />

für die Begutachtung, damit die Anspruchsvoraussetzungen<br />

für eine ambulante Intensivpflege<br />

geprüft werden können.<br />

20.05.2020, BT-Drs. 19/19368, S. 21, verzeichneten die GKV-Statistiken<br />

für das Jahr 2018 ca. 19.100 Leistungsfälle in der ambulanten und ca.<br />

3.400 Leistungsfälle in der stationären Intensivpflege.<br />

Untergesetzliche Vorgaben, die bestimmend für<br />

die AKI sind<br />

Für die Umsetzung der ambulanten Intensivpflege<br />

(AKI) hat der Gesetzgeber Regelungen auf untergesetzlicher<br />

Ebene vorgesehen. Dazu gehören insbesondere:<br />

→ Die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie<br />

(AKI-RL): 22 Auch die AKI-RL wurde trotz berechtigter<br />

Zweifel verabschiedet. Sie ist seit dem 18.<br />

März 2022 in Kraft, aufgrund einer Übergangregelung<br />

aber erst zum 31. Oktober 2023 endgültig<br />

wirksam. 23 Die AKI-RL regelt u.a. für welchen<br />

Probleme<br />

Das GKV-IPReG wird erst nach und nach wirksam<br />

und daher zeigen sich die praktischen Auswirkungen<br />

des Gesetzes ebenfalls erst nach und nach. Die<br />

volle Wirksamkeit entfaltet das GKV-IPReG erst ab<br />

dem 31. Oktober 2023. Zu diesem Zeitpunkt endet<br />

die Übergangsfrist und der Anspruch auf Häusliche<br />

Krankenpflege entfällt für AKI-Patient:innen.<br />

Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege<br />

dürfen dann nur noch auf der Grundlage der neuen<br />

AKI-Richtlinie erfolgen. 26 Verbände der Behindertenhilfe<br />

und Selbsthilfe sehen folgende Probleme,<br />

dies sich bereits jetzt durch Rückmeldungen betroffener<br />

Patient:innen abzeichnen:

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