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Strukturpolitik und wirtschaftliche Landesversorgung - Alexandria

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910.13 <strong>Strukturpolitik</strong> <strong>und</strong> <strong>wirtschaftliche</strong> <strong>Landesversorgung</strong> DZV<br />

5 Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn die bewirtschaftete Rebfläche, für die Beiträge<br />

beansprucht werden können, pro Betrieb mehr als 10 Aren <strong>und</strong> pro Parzelle mehr als<br />

2 Aren misst.<br />

Art. 38 Höhe der Beiträge<br />

1 Der Hangbeitrag beträgt pro Hektare <strong>und</strong> Jahr:<br />

a. für Rebflächen in Steillagen mit 30–50 Prozent<br />

Neigung<br />

1500 Franken<br />

b. für Rebflächen in Steillagen mit mehr als 50 Prozent<br />

Neigung<br />

3000 Franken<br />

c. für Rebflächen in Terrassenlagen mit 30 <strong>und</strong> mehr<br />

Prozent Neigung<br />

5000 Franken.<br />

2 Die Beiträge für Steil- <strong>und</strong> Terrassenlagen sind nicht kumulierbar.<br />

3. Abschnitt: Bestimmung der Flächen für die Hangbeiträge<br />

Art. 39<br />

1 Die Kantone bestimmen die Flächen in Hanglagen sowie die Terrassenlagen einer<br />

Weinbauregion, für die Beiträge ausgerichtet werden.<br />

2 Sie erstellen nach Gemeinden geordnete Verzeichnisse, die für jede bewirtschaftete<br />

Fläche mit Parzellennummer oder Parzellenname oder Bewirtschaftungseinheit die Grösse<br />

der Flächen, für die Beiträge beansprucht werden können, <strong>und</strong> die Beitragskategorie,<br />

festhalten. Die Kantone sorgen für die Nachführung.<br />

3. Titel: Ökobeiträge<br />

1. Kapitel: Ökologischer Ausgleich<br />

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen<br />

Art. 40 Gr<strong>und</strong>satz<br />

1 Beiträge für den ökologischen Ausgleich werden auf der land<strong>wirtschaftliche</strong>n Nutzfläche<br />

gewährt für:<br />

a. extensiv genutzte Wiesen;<br />

b. wenig intensiv genutzte Wiesen;<br />

c. Streueflächen;<br />

d. Hecken, Feld- <strong>und</strong> Ufergehölze;<br />

e. Buntbrachen;<br />

f. Rotationsbrachen;<br />

g. Ackerschonstreifen;<br />

h. Hochstamm-Feldobstbäume.<br />

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