Strukturpolitik und wirtschaftliche Landesversorgung - Alexandria
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910.13 <strong>Strukturpolitik</strong> <strong>und</strong> <strong>wirtschaftliche</strong> <strong>Landesversorgung</strong> DZV<br />
5 Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn die bewirtschaftete Rebfläche, für die Beiträge<br />
beansprucht werden können, pro Betrieb mehr als 10 Aren <strong>und</strong> pro Parzelle mehr als<br />
2 Aren misst.<br />
Art. 38 Höhe der Beiträge<br />
1 Der Hangbeitrag beträgt pro Hektare <strong>und</strong> Jahr:<br />
a. für Rebflächen in Steillagen mit 30–50 Prozent<br />
Neigung<br />
1500 Franken<br />
b. für Rebflächen in Steillagen mit mehr als 50 Prozent<br />
Neigung<br />
3000 Franken<br />
c. für Rebflächen in Terrassenlagen mit 30 <strong>und</strong> mehr<br />
Prozent Neigung<br />
5000 Franken.<br />
2 Die Beiträge für Steil- <strong>und</strong> Terrassenlagen sind nicht kumulierbar.<br />
3. Abschnitt: Bestimmung der Flächen für die Hangbeiträge<br />
Art. 39<br />
1 Die Kantone bestimmen die Flächen in Hanglagen sowie die Terrassenlagen einer<br />
Weinbauregion, für die Beiträge ausgerichtet werden.<br />
2 Sie erstellen nach Gemeinden geordnete Verzeichnisse, die für jede bewirtschaftete<br />
Fläche mit Parzellennummer oder Parzellenname oder Bewirtschaftungseinheit die Grösse<br />
der Flächen, für die Beiträge beansprucht werden können, <strong>und</strong> die Beitragskategorie,<br />
festhalten. Die Kantone sorgen für die Nachführung.<br />
3. Titel: Ökobeiträge<br />
1. Kapitel: Ökologischer Ausgleich<br />
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen<br />
Art. 40 Gr<strong>und</strong>satz<br />
1 Beiträge für den ökologischen Ausgleich werden auf der land<strong>wirtschaftliche</strong>n Nutzfläche<br />
gewährt für:<br />
a. extensiv genutzte Wiesen;<br />
b. wenig intensiv genutzte Wiesen;<br />
c. Streueflächen;<br />
d. Hecken, Feld- <strong>und</strong> Ufergehölze;<br />
e. Buntbrachen;<br />
f. Rotationsbrachen;<br />
g. Ackerschonstreifen;<br />
h. Hochstamm-Feldobstbäume.<br />
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