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„Ihr Brüder wir haben geschwungen, zu Ehren von Land und von ...

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März 2012 Schweitenkirchener R<strong>und</strong>schau Seite 19<br />

Neues Internet-Portal <strong>zu</strong> Privatleistungen beim Arzt<br />

Welchen Nutzen <strong>haben</strong> Individuelle Ges<strong>und</strong>heitsleistungen<br />

(IGeL)? Fragen da<strong>zu</strong> beantwortet das neue Internetportal „Igel-<br />

Monitor“ des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).<br />

Dort können sich Versicherte ab sofort über die so genannten<br />

Selbstzahlerleistungen unter www.igel-monitor.de informieren.<br />

IGe-Leistungen dürfen <strong>von</strong> den Krankenkassen nicht gezahlt werden,<br />

da sie meistens keinen Nutzen <strong>haben</strong>.<br />

„Im Internet können jetzt 24 Zusatzbehandlungen abgerufen werden,<br />

deren Nutzen oder Nachteile mit wissenschaftlich gesicherten<br />

Methoden bewertet wurden“, so Sabine Hunner, <strong>zu</strong>ständig für<br />

Presse- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit bei der AOK Ingolstadt. Dabei<br />

sind <strong>zu</strong>m Start IGe-Leistungen berücksichtigt, die in den Arztpraxen<br />

am häufigsten angeboten werden. Da<strong>zu</strong> zählen beispielsweise<br />

die Glaukom-Früherkennung oder die Akupunktur <strong>zu</strong>r<br />

Spannungskopfschmerz-Prophylaxe. In sieben Fällen bewerten<br />

die Wissenschaftler eine Leistung als „tendenziell negativ“, darunter<br />

auch die Glaukom-Untersuchung. Bei vier Bewertungen wiegt<br />

der Schaden sogar deutlich schwerer als der Nutzen. Lediglich<br />

zwei IGeL erhalten die Bewertung „tendenziell positiv“. Der Igel-<br />

Monitor hilft Patienten damit bei der Entscheidung, kostenpflichtige<br />

Extra-Leistungen ihres Arztes an<strong>zu</strong>nehmen oder ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />

„Es besteht kein Gr<strong>und</strong>, <strong>zu</strong>sätzliche oder gar überflüssige<br />

medizinische Leistungen ein<strong>zu</strong>kaufen, da die AOK alle notwendigen<br />

medizinischen Leistungen bezahlt“, erklärt Hunner. Experten<br />

warnen, dass durch den Verkauf fragwürdiger Leistungen<br />

das Arzt-Patient-Verhältnis belastet werden kann. Nach einer Studie<br />

stellen Ärzte ihren Patienten IGe-Leistungen für r<strong>und</strong> 1,5 Milliarden<br />

Euro pro Jahr privat in Rechnung.<br />

Wer hilft, dem <strong>wir</strong>d geholfen<br />

Pannenhelfer sind unfallversichert<br />

AOK Bayern - Die Ges<strong>und</strong>heitskasse<br />

Winterzeit – Pannenzeit: Bei Schnee, glatten Straßen <strong>und</strong> eisigen<br />

Temperaturen kann das Auto schnell einmal liegen bleiben, vom<br />

Weg abkommen oder einfach nicht starten. Gut, wenn sich dann<br />

jemand bereit erklärt, <strong>zu</strong> helfen. Nur was passiert, wenn der fre<strong>und</strong>liche<br />

Pannenhelfer dabei selbst einen Unfall erleidet?<br />

Hier gilt die Parole: Wer hilft, dem <strong>wir</strong>d geholfen! „Egal, ob Sie<br />

Starthilfe geben oder ein liegengebliebenes Auto anschieben, das<br />

alles fällt unter Pannenhilfe <strong>und</strong> ist gesetzlich unfallversichert,“<br />

erklärt Elmar Lederer, Direktor der Bayerischen <strong>Land</strong>esunfallkasse<br />

(Bayer.LUK). Und das beitragsfrei. Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse,<br />

in deren Ein<strong>zu</strong>gsbereich der unterstützte Fahrzeughalter<br />

seinen Wohnsitz hat. Wer dem Fahrer eines gewerbsmäßig<br />

genutzten Kraftfahrzeugs hilft, ist über die <strong>zu</strong>ständige Fachberufsgenossenschaft<br />

versichert.<br />

Versichert wie bei einem Arbeitsunfall<br />

Pannenhelfer, die bei ihrem Einsatz verletzt worden sind, <strong>haben</strong><br />

Anspruch auf dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer nach einem<br />

Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt unter anderem<br />

für die notwendige Heilbehandlung <strong>und</strong> Rehabilitation <strong>und</strong><br />

zahlt bei Vorliegen bestimmter Vorausset<strong>zu</strong>ngen eine Rente. Die<br />

Praxisgebühr ist in diesen Fällen nicht <strong>zu</strong> bezahlen, abgerechnet<br />

<strong>wir</strong>d direkt mit der Unfallkasse.<br />

Bei der Bayer.LUK sind über 1 Mio. Menschen gesetzlich unfallversichert,<br />

darunter z.B. Beschäftigte in den Unternehmen <strong>und</strong><br />

Einrichtungen des Freistaates Bayern, Schüler privater Schulen<br />

<strong>und</strong> Studierende an Hochschulen <strong>und</strong> Pannenhelfer.<br />

Weitere Informationen r<strong>und</strong> um die gesetzliche Unfallversicherung<br />

gibt es unter www.kuvb.de.<br />

Kommunale Unfallversicherung Bayern –<br />

Bayerische <strong>Land</strong>esunfallkasse<br />

7. DONAU CLASSIC vom 21. bis 23. Juni 2012<br />

Vom 21. bis 23. Juni 2012 steht die DONAU CLASSIC r<strong>und</strong> um<br />

Ingolstadt bereits <strong>zu</strong>m siebten Mal auf dem Plan. Drei Tage unterwegs<br />

auf den schönsten Fahrtouten Zentralbayerns. 550 Kilometer<br />

durch Donaumoos, Altmühltal <strong>und</strong> Hallertau. Damit der Weg<br />

<strong>zu</strong>m Ziel <strong>wir</strong>d, wurde unter dem Motto: „Bayern erleben wo es<br />

kaum einer kennt“, wieder besonderes Augenmerk auf die Auswahl<br />

malerischer Nebenstrecken gelegt. Legendär <strong>und</strong> einzigartig<br />

für Rallyeteams <strong>und</strong> Zuschauer <strong>zu</strong>gleich sind die zahlreichen<br />

innerstädtischen Wertungsprüfungen der DONAU CLASSIC, die<br />

auf Gleichmäßigkeit <strong>zu</strong> absolvieren sind.<br />

Auch 2012 wartet die DONAU CLASSIC wieder mit einer Vielfalt<br />

an Fahrzeugraritäten auf. Das breit gefächerte Starterfeld umfasst<br />

acht Jahrzehnte Automobilgeschichte. Neben edlen Vorkriegs-Roadstern<br />

<strong>und</strong> Klassikern der Wirtschaftsw<strong>und</strong>erära werden<br />

sich auch wieder zahlreiche rassige Sportwagen <strong>und</strong> Exoten<br />

in Ingolstadt einfinden. Hauptsponsor Audi bringt 2012 r<strong>und</strong> ein<br />

Dutzend automobile Raritäten aus dem werkseigenen Museum<br />

an den Start.<br />

Der DONAU CLASSIC Countdown hat begonnen. Zur Teilnahme<br />

<strong>zu</strong>gelassen sind Oldtimer <strong>und</strong> ausgewählte klassische Fahrzeuge<br />

bis Baujahr 1991. Das Nenngeld für zwei Personen <strong>und</strong> ein Fahrzeug<br />

beträgt EUR 890 Euro. Darin enthalten ist ein umfangreiches<br />

Leistungspaket. Weitere Informationen, sowie Ausschreibungsunterlagen<br />

<strong>und</strong> Nennformular stehen unter www.donau-classic.de<br />

<strong>zu</strong>m Download bereit.<br />

DONAU CLASSIC Veranstaltungs GmbH<br />

Die Verwaltung teilt mit:<br />

Gehsteigunterhalt, Gullys räumen<br />

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach der <strong>von</strong> der Gemeinde<br />

erlassenen „Verordnung über die Reinhaltung <strong>und</strong> Reinigung der<br />

öffentlichen Straßen <strong>und</strong> die Sicherung der Gehbahnen im Winter“<br />

die Eigentümer <strong>zu</strong> obigen Arbeiten verpflichtet sind.<br />

Angeblich werden <strong>wir</strong> Deutschen ja für unseren Ordnungssinn <strong>und</strong><br />

Sauberkeit im Ausland belächelt. Aber anscheinend gibt es dabei<br />

doch Ausnahmen. Dabei sind Schäden vorprogrammiert: Wenn<br />

durch den Teer wachsendes Gras <strong>und</strong> Unkraut nicht gründlich beseitigt<br />

<strong>wir</strong>d, zerstört es durch seine allmähliche Ausbreitung die<br />

Teerdecke, die dann wieder auf Kosten der Allgemeinheit (also<br />

auch auf Kosten des Anliegers) ausgebessert werden muss.<br />

Desgleichen treten durch übervolle Gullys Überschwemmungen<br />

auf, die ebenfalls <strong>zu</strong> Schäden führen. Die Gemeinde bittet deshalb<br />

dringend <strong>und</strong> erneut die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer: Halten Sie<br />

bitte die Gehsteige sauber <strong>und</strong> räumen Sie regelmäßig die vor ihrem<br />

Gr<strong>und</strong>stück angebrachten Straßengullys.<br />

Zurückschneiden <strong>von</strong> Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ersuchen <strong>wir</strong> unsere Gartenbesitzer<br />

die Bäume <strong>und</strong> Sträucher, die mit den Ästen <strong>und</strong> Zweigen<br />

in die Fahrbahn bzw. das Bankett hineinragen, so <strong>zu</strong>rückschneiden,<br />

dass Gehweg <strong>und</strong> Fahrbahn wieder ungehindert benutzt<br />

werden können (insbesondere Freihaltung des Lichtraumprofils<br />

auf einer Mindesthöhe <strong>von</strong> 4,25 m) s. Skizze.

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