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„Ihr Brüder wir haben geschwungen, zu Ehren von Land und von ...

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März 2012 Schweitenkirchener R<strong>und</strong>schau Seite 5<br />

Auch wusste sie über das Parkproblem der BMW-Pendler am<br />

Schulberg <strong>zu</strong> berichten. Hier sollten die betroffenen Fahrzeughalter<br />

nochmals mit einem Schreiben auf diese Parkproblematik<br />

hingewiesen werden.<br />

f) Anbringung <strong>von</strong> Haus- bzw. Hofnamen<br />

Die Anbringung <strong>von</strong> Schildern mit dem jeweiligen Haus- <strong>und</strong><br />

Hofnamen wurde <strong>von</strong> GR Siebler <strong>zu</strong>r Sprache gebracht. Die<br />

Ratsmitglieder nahmen diese Anregung auf <strong>und</strong> erteilten der<br />

Verwaltung den Auftrag, die Kosten für eine solche Beschilderung<br />

in Erfahrung <strong>zu</strong> bringen. Auch müssten nach der Kostenfeststellung<br />

aus den jeweiligen Ortschaften Verantwortliche<br />

benannt werden. Für diese Benennung sollten die Ratsmitglieder<br />

in ihren jeweiligen Ortsteilen Sorge tragen. Im Rahmen der Bürgerversammlungen<br />

im Jahr 2012 sollte auf diese Aktion hingewiesen<br />

werden.<br />

Die 2. Sit<strong>zu</strong>ng des Gemeinderates im<br />

Berichtszeitraum war am 17. Januar.<br />

13. Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplanes<br />

Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

<strong>und</strong> der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.<br />

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 – „Rastpark <strong>und</strong><br />

Gewerbegebiet Schweitenkirchen West – Teilbereich II – Gewerbegebiet“<br />

a) Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung <strong>und</strong> der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Verfahrensablauf<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sit<strong>zu</strong>ng am 04.10.2011 beschlossen,<br />

den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 42 „Rastpark<br />

<strong>und</strong> Gewerbegebiet Schweitenkirchen West Teilbereich<br />

II - Gewerbegebiet“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB<br />

sowie den Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan für diesen Teilbereich <strong>zu</strong> ändern.<br />

Die Aufstellungsbeschlüsse <strong>zu</strong>r 5. Änderung des Bebauungsplans<br />

<strong>und</strong> <strong>zu</strong>r 13. Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans<br />

wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 05.10.2011 ortsüblich bekannt<br />

gemacht.<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB)<br />

Die Entwürfe der 5. Änderung des Bebauungsplans <strong>und</strong> der<br />

13. Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans in der Fassung vom<br />

22.11.2011 mit Begründungen wurde gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung<br />

mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 01.12.2011<br />

bis 05.01.2012 öffentlich ausgelegt.<br />

Aus der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen.<br />

Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange (§ 4 (2) BauGB)<br />

Zu den Entwürfen der 5. Änderung des Bebauungsplans <strong>und</strong><br />

der 13. Änderung des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans in der Fassung<br />

vom 22.11.2011 mit Begründung wurden folgende Behörden,<br />

Träger öffentlicher Belange <strong>und</strong> Nachbargemeinden gemäß §4<br />

Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Nr. 3 mit Schreiben<br />

vom 23.11.2011 beteiligt <strong>und</strong> um eine Stellungnahme bis<br />

<strong>zu</strong>m 05.01.2012 gebeten.<br />

Es wurden 37 Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme<br />

<strong>zu</strong>r 5. Änderung des Bebauungsplans <strong>und</strong> der 13. Änderung<br />

des Flächennut<strong>zu</strong>ngsplans gebeten. 10 Träger öffentlicher Belange<br />

<strong>haben</strong> <strong>von</strong> ihrem Äußerungsrecht keinen Gebrauch gemacht.<br />

Bei ihnen ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB <strong>von</strong> einer Zustimmung<br />

aus<strong>zu</strong>gehen. 19 Behörden <strong>haben</strong> ihr Einverständnis<br />

schriftlich mitgeteilt.<br />

b) Sat<strong>zu</strong>ngsbeschluss<br />

Der Gemeinderat Schweitenkirchen beschließt gem. § 10<br />

Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Planungsbüro Arc-<br />

Grün, Steigweg 24, 97318 Kitzingen gefertigte 5. Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 42 – „Rastpark <strong>und</strong> Gewerbegebiet<br />

Schweitenkirchen West – Teilbereich II – Gewerbegebiet“ in<br />

der Fassung vom 22.11.2011, redaktionell ergänzt am<br />

09.01.2012 mit Begründung als Sat<strong>zu</strong>ng.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm - Aufstellung des vor<strong>haben</strong>bezogenen<br />

Bebauungsplans Nr. 139 „Sondergebiet Hotel-Siebenecken“<br />

– Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange<br />

im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Deckung des Bedarfs<br />

<strong>zu</strong>r Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes. Der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche<br />

<strong>von</strong> ca. 1,4 ha. Da die Belange der Gemeinde Schweitenkirchen<br />

nicht berührt sind, stimmte der Gemeinderat der o.g. Bauleitplanung<br />

<strong>zu</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

Energienut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde Schweitenkirchen –<br />

Vergabe<br />

Die Gemeinderäte wurden darüber informiert, dass <strong>zu</strong> dieser Vergabe<br />

7 Firmen <strong>zu</strong>r Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden<br />

<strong>und</strong> 5 Firmen ein solches vorgelegt <strong>haben</strong>. Die notwendigen Unterlagen<br />

samt Angebote werden derzeit der Zuschussstelle vorgelegt<br />

<strong>und</strong> nach Erteilung eines Bewilligungsbescheides dem Gremium<br />

<strong>zu</strong>r Entscheidung über die Vergabe vorgelegt.<br />

Sanierung Mehrzweckhalle; Abschluss eines Architektenvertrages<br />

Für das laufende Jahr ist die nach <strong>und</strong> nach Sanierung der Glasflächen<br />

sowie die Erneuerung der Innenwandverkleidung in der<br />

Mehrzweckhalle vorgesehen.<br />

Zu diesem Sachverhalt lag dem Gremium ein Architektenvertrag<br />

samt Honorarangebot in Höhe <strong>von</strong> 1.230,86 Euro (brutto) des Architekten<br />

Gerlsbeck/Scheyern vom 14.12.2011 vor. Als Basis für<br />

das Honorar wurde in diesem Angebot die Honorarzone II Mindestsatz<br />

nach § 34 Abs. 1 HOAI (Leistungsphasen 6-7) inkl. der<br />

Gewährung eines Rabattes in Höhe <strong>von</strong> 5 % <strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Nach Prüfung dieses Angebotes erteilte der Gemeinderat dem<br />

vorliegenden Vertrag <strong>zu</strong> den genannten Konditionen seine Zustimmung.<br />

Abstimmungsergebnis: 13:1<br />

Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2011<br />

Den Anwesenden wurde das Ergebnis der Jahresrechnung 2011<br />

lt. nachfolgender Feststellung <strong>und</strong> Aufgliederung der Haushaltsrechnung<br />

bekanntgegeben:<br />

Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt<br />

haushalt haushalt<br />

Einnahmen<br />

Solleinnahmen 7.454.693,53 € 3.582.766,73 € 11.037.460,26 €<br />

+ neugebildete<br />

Haushaltseinnahmereste 0,00 € 0,00 €<br />

– Abgang Haushaltseinnahmereste<br />

vom Vorjahr 0,00 € 0,00 €<br />

– Abgang Kasseneinnahmereste<br />

vom Vorjahr 4.337,11 € 0,00 € 4.337,11 €<br />

Summe bereinigter<br />

Solleinnahmen 7.450.356,42 € 3.582.766,73 € 11.033,123,15 €

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