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Topthema: - Profiler24

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22<br />

RECHT<br />

AGBS SIND NICHT PFLICHT!<br />

Es besteht jedoch keinerlei Rechtspfl icht<br />

AGBs zu verwenden. AGBs sind Vertragskonditionen,<br />

die der Verwender zur<br />

Grundlage aller seiner Verträge machen<br />

will. Das kann er machen, indem er diese<br />

Konditionen in jeden einzelnen Vertrag<br />

schreibt (wobei das streng rechtlich<br />

dann u.U. automatisch AGB werden...)<br />

oder eben, indem er AGB formuliert und<br />

in den einzelnen Verträgen ausdrücklich<br />

darauf hinweist, dass diese AGB als<br />

Vertragsinhalt gelten. Abgesehen davon,<br />

dass AGBs erheblich strengeren Prüfungen<br />

der Rechtsprechung bezüglich<br />

Wirksamkeit/“Sittenwidrigkeit“ usw. ausgesetzt<br />

sind, sind sie für den Verwender<br />

natürlich einfacher zu handhaben, weil der<br />

Papierkram sich in Grenzen hält.<br />

Besonders praktisch ist das bei einem<br />

Internetshop, wo man die Bestellmaske<br />

auf diese Weise sehr viel übersichtlicher<br />

halten kann. Man verweist einfach auf die<br />

AGB und lässt sich per Klick bestätigen,<br />

dass die AGB zur Kenntnis genommen<br />

wurden, bevor man die Bestellung auslöst.<br />

Allerdings liegen hier auch sehr viele Stolperfallen<br />

für den Verwender, weil gerade<br />

im Bereich Onlinebereich die Anforderungen<br />

an die Lesbarkeit, Verstehbarkeit<br />

und allgemeine Möglichkeit, die AGB<br />

einfach fi nden und lesen zu können, sehr<br />

hoch sind.<br />

„INDIVIDUELLE“ AGBS<br />

Obwohl der Begriff „allgemeine“ Geschäftsbedingungen<br />

dem eigentlich<br />

entgegensteht, sollte der Verwender von<br />

AGBs sie individuell für seine Bedürfnisse<br />

erstellen oder noch besser durch einen<br />

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Jeder hat sie, jeder kennt sie. Es gibt kaum einen Gewerbetreibenden auch, und<br />

gerade im Internet, der keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das so genannte<br />

„Kleingedruckte“ verwendet. Sogar der Gesetzgeber hat hierfür ein eigenes Gesetz<br />

das AGB-Gesetz geschaffen. Im Jahr 2002 wurden die Vorschriften über AGBs in die<br />

§§ 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) übernommen. Das Gesetz sollte<br />

verhindern, dass Unternehmen und Kaufleute die Verbraucher mit formularhaften<br />

Klauselwerken – dem so genannten Kleingedruckten – an Bestimmungen binden, die<br />

einseitig zu Lasten der Kunden gehen.<br />

qualifi zierten Fachmann erstellen lassen.<br />

Die Bedingungen für einen Online-Shop<br />

im B2C Sektor sind anders zu gestalten<br />

als diejenigen im B2B Bereich. Ein Anbieter<br />

von Hard- und Software braucht<br />

andere Bedingungen als derjenige der nur<br />

elektronische Geräte verkauft. Wer AGBs<br />

verwenden möchte, sollte sich zuvor mit<br />

folgenden Punkten beschäftigen:<br />

1. Was sagt das Gesetz (BGB, HBG, ...) zu<br />

einer Fragestellung?<br />

2. Kann ich mit dieser Regelung leben?<br />

3. Muss ich mit dieser Regelung leben<br />

(weil das Gesetz eine abweichende Regelung<br />

verbietet)?<br />

4. Wie möchte ich es stattdessen regeln?<br />

5. Ist meine Regelung zulässig?<br />

6. Wenn nein, welche zulässige Regelung<br />

käme dann meinem Wunsch möglichst<br />

nahe?<br />

7. Welche Formulierung drückt meinen<br />

Wunsch rechtskräftig aus?<br />

8. Passen meine verschiedenen AGB-<br />

Regelungen zusammen (gibt es keine<br />

Widersprüche)?<br />

AGBS OFT KAUM NUTZBRINGEND<br />

Angesichts der komplizierten Materie<br />

sollte sich jeder Gewerbetreibende daher<br />

erst einmal die Frage stellen, ob die<br />

Ausarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />

unter dem Aspekt einer Kosten-<br />

Nutzen-Relation überhaupt notwendig ist.<br />

Wird der Geschäftsverkehr formalisiert<br />

abgewickelt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

notwendig sind oder reicht<br />

es aus, jeweils Individualvereinbarungen<br />

für die Ausführung einer jeden Lieferung<br />

sowohl im Verhältnis zu Privat- als auch<br />

Geschäftskunden zu treffen?<br />

Gerade im Onlinegeschäft des B2C Sektors<br />

genießt der private Kunde mittlerweile<br />

einen derart großen Schutz (Widerrufs-,<br />

Belehrungs-, Rückgaberechte etc.), dass<br />

der Händler mit allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

es kaum erreichen kann,<br />

abweichend von der Gesetzeslage für<br />

ihn günstigere Bedingungen mit AGBs zu<br />

formulieren. Vor allem aber stellt sich das<br />

Problem, dass „falsche“ AGB Wettbewerber<br />

auch dazu veranlassen könnten, den<br />

Verwender der AGB abzumahnen.<br />

Viel wichtiger als die AGB sind die<br />

Angaben zu Versandkosten, Widerrufsbelehrung,<br />

Impressum etc. und das an der<br />

richtigen Stelle der Webseite.<br />

FAZIT:<br />

Gerade im Onlineshop im B2C Bereich<br />

sind allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

eigentlich überfl üssig. Wer dennoch AGBs<br />

verwenden möchte, sollte sich durch eine<br />

auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei<br />

beraten lassen.

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