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Topthema: - Profiler24

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ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger<br />

nicht unbefugt verändert werden können und<br />

dass festgestellt werden kann, an welchen Stellen<br />

eine Übermittlung von persönlichen Daten durch<br />

Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.<br />

Die Verschlüsselung der Daten ist eine zwingende<br />

Voraussetzung. Von Unternehmen, welche persönliche<br />

Daten verarbeiten, sind alle Voraussetzungen<br />

zu schaffen, damit nachträglich festgestellt werden<br />

kann, ob und von wem persönliche Daten in Datenverarbeitungssysteme<br />

eingegeben, verändert oder<br />

entfernt worden sind.<br />

Beauftragt ein Unternehmen ein drittes Unternehmen<br />

mit der Verarbeitung oder Nutzung persönlicher<br />

Daten, bleibt das beauftragende Unternehmen für die<br />

Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich.<br />

Persönliche Daten, die im Auftrag weiter verarbeitet<br />

werden, dürfen nur entsprechend den Weisungen<br />

des Auftraggebers zweckgebunden bearbeitet und<br />

verwendet werden.<br />

Es dürfen keine Daten, welche dem Auftragnehmer<br />

im Zusammenhang mit der Ausführung seines Auftrags<br />

bekannt sind, weiteren Personen oder Institutionen bekannt<br />

gemacht werden (Betriebsgeheimnis). Hiervon<br />

ausgenommen sind Unternehmensdaten, von denen<br />

der Auftragnehmer nachweisen kann, dass er sie aus<br />

öffentlich zugänglichen Quellen erfahren hat.<br />

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener<br />

Daten sind nur zulässig, soweit das BDSG<br />

oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder<br />

der Betroffene eingewilligt hat. Die Einwilligung des<br />

Betroffenen ist nur wirksam, wenn sie auf der freien<br />

Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den<br />

vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung<br />

oder Nutzung sowie auf die Folgen der Verweigerung<br />

der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf<br />

grundsätzlich der Schriftform.<br />

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die selber<br />

oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben,<br />

verarbeiten oder nutzen, haben die technischen und<br />

organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich<br />

sind, um die Ausführung der Vorschriften des<br />

BDSG zu gewährleisten.<br />

Ein Unternehmen darf personenbezogene Daten<br />

unter anderem dann für eigene Zwecke erheben,<br />

speichern, verändern oder übermitteln, wenn es der<br />

Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder<br />

eines Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen<br />

dient.<br />

Ein von der Speicherung seiner personenbezogenen<br />

Daten Betroffener kann Auskunft über die zu seiner<br />

Person gespeicherten personenbezogenen Daten,<br />

die Empfänger und den Zweck der Speicherung<br />

verlangen. Der Betroffene hat das Recht, dass seine<br />

LIEBER GELD VERLIEREN ALS VERTRAUEN.<br />

Zitat Robert Bosch (1861-1942), dt. Industrieller, Unternehmer<br />

Mit Passwörtern ist grundsätzlich folgendermaßen<br />

umzugehen:<br />

- Passwörter sind geheim zu halten.<br />

- Sie dürfen nicht aufgeschrieben und an leicht<br />

zugänglichen Orten aufbewahrt werden.<br />

- Passwörter dürfen vom Anwender nicht im Klartext<br />

gespeichert sein.<br />

- Passwörter, die vom Administrator ausgegeben<br />

wurden, sind nach Erhalt unverzüglich zu individualisieren.<br />

- Ist ein Passwort Dritten bekannt geworden oder<br />

besteht ein entsprechender Verdacht, ist das Passwort<br />

unverzüglich zu ändern und bei Verdacht einer<br />

kriminellen Handlung ist diese anzuzeigen.<br />

- Bei jedem Verlassen des Arbeitsplatzes ist der<br />

Rechner zu sperren.<br />

- Der Zugang von berechtigten Dritten zu Datenverarbeitungssystemen<br />

des Unternehmens ist nur unter<br />

Aufsicht und im Umfang des genehmigten Auftrages<br />

zulässig.<br />

In der Regel werden persönliche Daten vom Unternehmen<br />

selbst verarbeitet. Das Unternehmen ist somit<br />

auch dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des<br />

BDSG eingehalten werden. Wird jedoch im Rahmen<br />

eines Outsourcing die Verarbeitung an ein externes<br />

Dienstleistungsunternehmen ausgelagert, bleibt das<br />

beauftragende Unternehmen trotzdem voll für die<br />

Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich<br />

und hat Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer die<br />

Regelungen des Datenschutzes ebenfalls einhält.<br />

personenbezogenen Daten berichtigt, gesperrt oder<br />

gelöscht werden.<br />

Zuwiderhandlungen gegen das BDSG sind mit Bußgeld<br />

oder mit Freiheitsstrafe belegt. Mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,<br />

wer als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling eines Geschäftsbetriebs<br />

ein Geschäftsgeheimnis, das ihm im<br />

Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden<br />

oder zugänglich geworden ist, unbefugt an jemand zu<br />

Zwecken des Wettbewerbs aus Eigennutz, zugunsten<br />

eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber Schaden<br />

zuzufügen, mitteilt. Der Versuch ist strafbar und in besonders<br />

schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren.<br />

Worauf müssen sich nun Unternehmen in Zukunft<br />

einstellen und auf welche Tendenzen gilt es zu reagieren?<br />

Ob der Kunde weiterhin Vertrauen hat und die<br />

Datenkriminalität auf beherrschbarem Niveau bleibt,<br />

liegt unter anderem in erster Linie in den Händen<br />

der Unternehmer. Kunden wissen Bescheid über den<br />

Umgang mit persönlichen Daten und sie erwarten<br />

eine informelle Selbstbestimmung. Momentan hat<br />

man allerdings eher das Gefühl der abnehmenden<br />

Kontrolle der Kunden über die eigenen Daten. Bedenken<br />

der Kunden über den verantwortungsvollen<br />

Umgang mit persönlichen Daten müssen unbedingt<br />

ernst genommen werden, auch wenn der Handel damit<br />

sehr lukrativ erscheint. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass dem Handel mittelfristig massive Einbrüche<br />

DATENSCHUTZ<br />

im E-Commerce drohen, wenn die Grenze zwischen<br />

Personalisierung und Anonymität durch den Handel<br />

überschritten wird.<br />

Was spricht aber nun für Unternehmen wirklich<br />

dafür, zukünftig in den Datenschutz zu investieren?<br />

Es können einige Optionen ausgemacht werden, die<br />

Datenschutz für die Unternehmen nicht zu einem<br />

lästigen, teuren „Service“ machen, sondern zu einer<br />

Chance. Datenschutz ist eine wichtige Angelegenheit<br />

für Unternehmen. Kunden werden nur jenen Firmen<br />

ihre persönlichen Daten offenlegen, denen sie auch<br />

vertrauen, daher ist ein sensibler Umgang mit diesen<br />

Daten, auch als Firmenpolitik, ein Erfolgsfaktor und<br />

kann als Wettbewerbsvorteil verstanden werden.<br />

Auch nach innen ist der Datenschutz eine Chance<br />

für die Unternehmen. In Zeiten sinkender Loyalität<br />

gegenüber dem Arbeitgeber ist die Nichtausschöpfung<br />

sämtlicher Kontrollmöglichkeiten gegenüber<br />

dem Arbeitnehmer ein fataler Vertrauensvorschuss.<br />

Unternehmen müssen Datenschutz nicht nur leben,<br />

sondern auch sichtbar machen. Auch wenn die Kosten<br />

für Datenschutz und Datensicherheit hoch sind, diese<br />

Kosten sollte man auf sich nehmen und vor allem<br />

dem Kunden gegenüber auch transparent gestalten.<br />

Kunden suchen in der Konsumwelt nach Glaubwürdigkeit,<br />

sie werden auch bereit sein, einen höheren<br />

Preis dafür zu bezahlen, im Wissen, dass ihre Daten<br />

gut aufgehoben sind. Datenschutz ist somit auch ein<br />

wesentlicher Faktor bei der Kundenbindung.<br />

Der heutige Kunde ist medienkompetent und die<br />

Nutzung von IT-Systemen ist eine Selbstverständlichkeit.<br />

Wird in die Datensicherheit investiert und der<br />

Datenschutz als hohes Gut des Kunden akzeptiert, wird<br />

es der Kunde mit Vertrauen danken.<br />

Quelle: Globalpers GmbH. Die Globalpers GmbH ist im<br />

europäischen Raum mit Personal, Zeitarbeit, Unternehmensberatungs-<br />

und Ingenieurdienstleistungen tätig. Gegründet<br />

wurde die Globalpers im Jahre 1997 mit den Geschäftsfeldern<br />

Personaldienstleistung und Unternehmensberatung.<br />

Unternehmen wie die Globalpers GmbH sind spezialisiert<br />

auf Unternehmensberatung mit Fokus auf IT. Dazu gehören<br />

Management, Organisation, Prozess- und IT-Beratung. Mehr<br />

Informationen finden Sie unter www.globalpers.de<br />

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