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Topthema: - Profiler24

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28<br />

DATENSCHUTZ<br />

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Datenschutz ist ein wesentlicher Faktor zur Existenzsicherung<br />

Der Einsatz moderner IT-Systeme in Unternehmen<br />

ist längst Standard geworden. Insbesondere die<br />

Vernetzung mit Geschäftspartnern und Kunden sowie<br />

innerhalb von Unternehmen hat immens zugenommen.<br />

Größtenteils sind unternehmenskritische Daten Gegenstand<br />

elektronischer Geschäftsprozesse. Aus diesem<br />

Grunde müssen die Systeme vor unerlaubten Zugriffen<br />

jeglicher Art geschützt werden, ansonsten können<br />

erhebliche Imageschäden und Wettbewerbsnachteile<br />

entstehen. Die Unternehmen stehen darüber hinaus<br />

vor der Herausforderung, ihre IT-Systeme permanent<br />

verfügbar zu halten, denn Systemausfälle oder Datenverluste<br />

hätten gravierende Folgen. Die Notwendigkeit<br />

für eine IT-, Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinie<br />

ergibt sich im Wesentlichen aus den grundsätzlichen<br />

Randbedingungen für den IT-Einsatz.<br />

Der Schutz von Unternehmensdaten vor dem<br />

Missbrauch durch eigene Mitarbeiter ist oftmals die<br />

größte Schwachstelle des IT-Sicherheitskonzeptes.<br />

Unternehmen schützen sich mit aufwendigen Firewalls<br />

und Antiviren-Programmen, aber der interne Datenmissbrauch<br />

oder gar Datendiebstahl wird meistens<br />

völlig unterschätzt.<br />

Datenschutz und Datensicherheit sind zwei häufig<br />

verwechselte und fast synonym verwendete Begriffe,<br />

die aber keineswegs dasselbe bezeichnen. Daten-<br />

schutz meint den Schutz personenbezogener Daten.<br />

Diese personenbezogenen Daten werden als persönliche<br />

Daten bezeichnet. Ein Konzept zum Datenschutz<br />

soll durch organisatorische-, technische Maßnahmen<br />

und rechtliche Grundlagen gewährleisten, dass<br />

persönliche und damit vertrauliche Daten nur für die<br />

berechtigten Personen verfügbar sind und nicht unbeabsichtigt<br />

oder gezielt durch unberechtigte Personen<br />

oder Spionageprogramme eingesehen, verändert oder<br />

gar zerstört werden können.<br />

Datensicherheit ist dagegen eine Sachlage, bei der<br />

alle Daten unmittelbar oder mittelbar so weit wie<br />

möglich vor Beeinträchtigungen bewahrt sind (DIN<br />

44 300). Ein Konzept zur Datensicherheit soll durch<br />

technische Maßnahmen verhindern, dass Daten<br />

durch Systemfehler oder durch Schäden, die durch<br />

unsachgemäße Anwendung hervorgerufen wurden,<br />

verloren gehen. Datensicherheit bildet also für den<br />

Datenschutz eine notwendige Voraussetzung. Grundsätzlich<br />

wirkt ein Datensicherheitskonzept auf alle<br />

Unternehmensdaten.<br />

Unternehmensdaten können sich nach 3<br />

verschiedenen Kategorien unterschieden:<br />

- Persönliche (Personenbezogene Daten)<br />

- Benutzerdaten<br />

- Unternehmensdaten<br />

„Persönliche Daten“ sind Angaben im Sinne der<br />

Definition in § 3 Bundesdatenschutzgesetz, die dem<br />

Geheimnis unterliegen. Der Umgang mit persönlichen<br />

Daten wird hauptsächlich im Bundesdatenschutzgesetz<br />

[BDSG] geregelt. Zweck des BDSG ist es, den<br />

Einzelnen davor zu schützen, dass er von Dritten durch<br />

den Umgang mit seinen persönlichen Daten in seinem<br />

Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. „Personenbezogene<br />

Daten sind Einzelangaben über persönliche<br />

oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder<br />

bestimmbaren natürlichen Person“.<br />

Unter Benutzerdaten versteht man Daten in den einer<br />

Einzelperson zugeordneten Verzeichnissen, z. B. dem<br />

persönlichen E-Mail Konto oder dem persönlichen<br />

Datenverzeichnis. Da in diesem Verzeichnis auch persönliche<br />

Daten vorhanden sein können, werden diese<br />

Verzeichnisse in ihrer Gesamtheit wie persönliche<br />

Daten behandelt. Hieraus ergibt sich, dass unternehmensbezogene<br />

von persönlichen Daten zu separieren<br />

und in den dafür vorgesehenen regelmäßig gesicherten<br />

Verzeichnissen abzulegen sind. Andererseits sollen<br />

persönliche Daten nicht in öffentlichen Verzeichnissen<br />

gespeichert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass der Datenschutz nicht sichergestellt ist,<br />

wenn persönliche Daten in öffentlichen Verzeichnissen<br />

gespeichert sind.<br />

„Unternehmensdaten“ sind, unabhängig der Art und<br />

Weise der Kenntniserlangung, alle geschäftlichen,<br />

finanziellen, technischen oder sonstigen Tatsachen,<br />

Unterlagen, Dokumente, soweit sie keine persönlichen<br />

Daten im Sinne enthalten. Weiter gehören hierzu<br />

Arbeitsabläufe, Organisationspläne, Prozesspläne,<br />

interne Richtlinien, Auswertungen oder sonstige Vorgänge<br />

jeder Art, welche für das Unternehmen oder die<br />

Vertragspartner und deren Beteiligungsunternehmen<br />

von geschäftlichem Interesse sind.<br />

Zugriff bedeutet den Zugriff auf Daten jeder Art in<br />

einem Netzwerk, sowie die Möglichkeit, Daten zu<br />

erfassen, zu verarbeiten oder zu entfernen. Daher ist<br />

zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems<br />

Berechtigten ausschließlich auf<br />

die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten<br />

zugreifen können und dass Daten bei der Nutzung<br />

nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert werden<br />

können. Weitergabe ist jegliches Kopieren und Übermitteln<br />

von persönlichen und Unternehmensdaten an<br />

andere Personen.<br />

Eine nicht erlaubte Datenverarbeitung bedeutet eine<br />

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des<br />

Betroffenen mit all seinen zivil- und gegebenenfalls<br />

strafrechtlichen Folgen. Laut BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)<br />

ist sicherzustellen, dass persönliche<br />

Daten bei der elektronischen Übertragung, während

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