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Maßnahmen gegen den Stromtod von<br />

Großvögeln im Biosphärenreservat Rhön<br />

Von Torsten Kirchner<br />

1. Einleitung<br />

In Ergänzung zu biotopverbessernden Maßnahmen<br />

für Großvögel stellt die Verminderung<br />

des Gefahrenpotenti<strong>als</strong> für Einzelindividuen<br />

an Strommasten und -leitungen<br />

eine wichtige Maßnahme zum Schutz<br />

unserer heimischen Großvögel dar. Die<br />

Umsetzung der im „Zoologischen Artenschutzkonzept“<br />

geforderten Minimierung<br />

von Stromschlagverlusten geht zurück auf<br />

zahlreiche Funde verendeter Großvögel<br />

unter Stromleitungen und -masten. So<br />

listet MÜLLER (1990) für Osthessen<br />

die Funde u.a. von drei Kranichen, drei<br />

Weißstörchen, sechs Schwarzstörchen,<br />

elf Rotmilanen, zwei Auerhühnern sowie<br />

fünf Uhus schon bis zum Jahre 1990 auf.<br />

Man muss davon ausgehen, dass dies nur<br />

die Spitze des Eisberges darstellt, da verunfallte<br />

Vögel schnell durch Füchse und<br />

andere Beutegreifer abgegriffen werden.<br />

Hinzu kommt, dass Totfunde zwar registriert,<br />

aber nicht gemeldet werden.<br />

Bei neueren Funden von „Rote-Liste-<br />

Arten“ wie Schwarzstorch und Uhu<br />

flackerte das Thema „Stromtod“ in der<br />

Rhön immer wieder auf. Einzelne Gebietskenner<br />

kümmerten sich um „ihre“<br />

Gebiete und nahmen selbständig Kontakt<br />

mit den regionalen Stromversorgern auf,<br />

um Einzelmaßnahmen durchzusetzen.<br />

Die „Stromtodproblematik“ lag auch bei<br />

der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten<br />

Naturschutzverbände (agn) im Landkreis<br />

Fulda immer wieder auf dem Tisch.<br />

Versuche, ein durchsetzungsfähiges flächendeckendes<br />

Maßnahmenkonzept zur<br />

Minimierung von Stromschlagverlusten<br />

zu entwickeln, scheiterten wahrscheinlich<br />

aufgrund unrealistischer Forderungen<br />

seitens des Naturschutzes, weil pauschal<br />

eine Verkabelung von großen Streckenabschnitten<br />

gefordert wurde, die seitens<br />

der EVU (Energieversorgungsunternehmen)<br />

nicht machbar ist. Es muss jedoch<br />

Erwähnung finden, dass die EVU schon<br />

sehr viel Initiative gezeigt hatten und<br />

dass bereits erhebliche Teile der riskanten<br />

Strommasten gesichert waren.<br />

Ziel dieses Projektes war die flächendeckende<br />

Erfassung der gefahrenträchtigen<br />

Einzelmasten und problematischen Freileitungsstrecken<br />

sowie die Entwicklung<br />

einer Prioritätenliste zur Sanierung dieser<br />

Brennpunkte. Die finanziell begrenzt realisierbaren<br />

Ressourcen seitens der EVU<br />

im Biosphärenreservat sollten dadurch so<br />

effizient wie möglich für den Artenschutz<br />

eingesetzt werden.<br />

2. Gefahr durch Freileitungen<br />

und Strommasten<br />

Strommasten und Freileitungen besitzen<br />

<strong>als</strong> Gefährdungsursachen unterschiedliche<br />

Qualitäten. Während bei<br />

Freileitungen die Vögel vor allem durch<br />

mechanische Einwirkung auf den Körper<br />

zu Tode kommen bzw. verletzt werden,<br />

liegt die Todesursache an Masten meist<br />

im Stromschluss des Vogels mit leitenden<br />

Teilen. Insbesondere in engen Kerbtälern<br />

können sich Anflugverluste an Freileitungen<br />

häufen, wenn Großvögel (häufig<br />

Jungvögel) bei Störungen panisch in die<br />

Leitungen fliegen.<br />

Das beschriebene Projekt befasste sich<br />

fast ausschließlich mit 20-kV-Mittelspannungsleitungen.<br />

Die noch vorhandenen<br />

Niederspannungsleitungen wurden<br />

bereits in der Vergangenheit sukzessive<br />

verkabelt, zumal die Masttypen im Niederspannungsbereich<br />

im Untersuchungsgebiet<br />

nahezu ausnahmslos ungefährlich<br />

für Vögel erschienen. Ebenso bedeuten<br />

Holzmasten mit nicht geerdeten Bauteilen<br />

in der Regel keine Gefährdung für<br />

Vögel. Allerdings besteht bei sämtlichen<br />

Strommasttypen ein gewisses Restrisiko<br />

für Großvögel.<br />

Ein unverhältnismäßig hohes Gefahrenpotential<br />

stellen vor allem Beton- und<br />

Stahlgittermasten mit Stützisolatoren<br />

dar. Da diese Masttypen aufgrund ihrer<br />

Leitfähigkeit einen Erdschluss bewirken,<br />

genügt die Berührung einer Strom leitenden<br />

Phase bei gleichzeitiger Erdung, um<br />

den Vogel zu töten. Es kann sogar bei zu<br />

dichter Annäherung – ohne Berührung<br />

– zum tötenden Stromschlag kommen.<br />

Die Sicherung dieser Bautypen wird<br />

meist durch Überbau mittels Sitzkrücke<br />

erreicht, durch Herunterhängen der<br />

Isolatoren oder durch eine Kunststoff-<br />

Manschette, die auf die Stützisolatoren<br />

befestigt wird. Somit soll die Gefahr des<br />

Berührens unter Spannung stehender<br />

Teile verhindert werden. Zur genaueren<br />

Einschätzung unterschiedlicher Masttypen<br />

wird auf VDEW (1986) verwiesen.<br />

Die Situation für Großvögel bezüglich<br />

der Strommasten wird sich langfristig<br />

verbessern, da im Zuge der Trassenmodernisierung<br />

Masten mit Vogelschutzeinrichtungen<br />

und weniger gefährlicher<br />

Bauart zum Einsatz kommen. Für Neubauten<br />

gilt grundsätzlich Abschnitt 8.10<br />

der DIN VDE-Bestimmung 0210, nach<br />

der „die Querträger, Isolatorstützen und<br />

sonstige Bauteile der Starkstrom-Freileitungen<br />

so auszubilden sind, dass den<br />

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