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dass er ihm <strong>de</strong>n Anspruch gegen<br />
<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Unternehmer<br />
in sinngemäßer Anwendung<br />
<strong>de</strong>s § 255 BGB abtritt.<br />
Im Allgemeinen wird <strong>de</strong>r<br />
vorleisten<strong>de</strong> Unternehmer, <strong>de</strong>r<br />
die eigentliche Ursache für die<br />
verfehlte Bauausführung gesetzt<br />
hat, im Verhältnis zum<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Unternehmer,<br />
<strong>de</strong>r „nur“ seine Prüf- und Mitteilungspflicht<br />
verletzt hat, im<br />
Innenverhältnis <strong>de</strong>n vollen<br />
Scha<strong>de</strong>n zu tragen haben.<br />
An<strong>de</strong>rs ist die Situation, wenn<br />
die jeweiligen Leistungsbereiche<br />
für die Nachbesserung in<br />
technischer Hinsicht zweifelsfrei<br />
voneinan<strong>de</strong>r trennbar sind.<br />
In diesem Fall haftet je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
bei<strong>de</strong>n Auftragnehmer <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber nur gemäß seinem<br />
eigenen Leistungsanteil.<br />
Nimmt <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
<strong>de</strong>n Auftragnehmer in Anspruch,<br />
<strong>de</strong>r seine Pflichten<br />
nach § 4 Nr. 3 VOB/B verletzt<br />
hat, so kann dieser <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
Mitverschul<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Begründung<br />
zur Last legen, dieser<br />
o<strong>de</strong>r sein Architekt bzw.<br />
Bauleiter hätte <strong>de</strong>n Vorunternehmer<br />
bei <strong>de</strong>ssen Arbeiten<br />
nicht hinreichend beaufsichtigt.<br />
Dies gilt nicht hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r eigenen Prüfungspflicht<br />
<strong>de</strong>s Unternehmers selbst, weil<br />
je<strong>de</strong>r Unternehmer bezüglich<br />
seiner eigenen Prüfungspflicht<br />
selbst verantwortlich ist.<br />
Die Anzeigepflicht gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber ist gegeben,<br />
wenn im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>r<br />
Prüfungspflicht Be<strong>de</strong>nken auftreten.<br />
„Be<strong>de</strong>nken“ sind anzuerkennen<strong>de</strong><br />
Besorgnisse <strong>de</strong>s<br />
fachkundigen und zuverlässi-<br />
gen Auftragnehmers dahingehend,<br />
dass die vorgesehene<br />
Art <strong>de</strong>r Ausführung usw. eine<br />
ordnungs- und vertragsgemäße<br />
mangelfreie Werkleistung<br />
nicht zulassen. Dabei reicht<br />
eine sich aus <strong>de</strong>m Fachwissen<br />
ergeben<strong>de</strong> Vermutung aus.<br />
Einzelfälle<br />
An Hand <strong>de</strong>r drei nachfolgend<br />
dargestellten Fallkonstellationen<br />
sollen die Folgen <strong>de</strong>r<br />
unterschiedlichen Verhaltensweisen<br />
<strong>de</strong>s Unternehmers im<br />
Hinblick auf Be<strong>de</strong>nkenanmeldung<br />
aufgezeigt wer<strong>de</strong>n:<br />
1. Der Unternehmer führt seine<br />
Leistungen ohne Be<strong>de</strong>nkenanmeldung<br />
gemäß Leistungsverzeichnis<br />
aus.<br />
a) Ist <strong>de</strong>r Unternehmer seiner<br />
Prüfpflicht überhaupt nicht<br />
nachgekommen, und führt<br />
dies letztlich zu einer mangel-<br />
Fachwissen | Anwendung █<br />
haften Bauleistung, so haftet<br />
er <strong>de</strong>m Auftraggeber in vollem<br />
Umfang für alle daraus<br />
resultieren<strong>de</strong>n Nachteile.<br />
b) Hat <strong>de</strong>r Unternehmer in Wahrnehmung<br />
seiner Prüfpflicht<br />
eine fehlerhafte Leistung,<br />
ungeeignetes Material o<strong>de</strong>r<br />
ähnliches festgestellt, aber<br />
keine Be<strong>de</strong>nken angemel<strong>de</strong>t<br />
und <strong>de</strong>mzufolge ein mangelhaftes<br />
Werk abgeliefert, haftet<br />
er ebenfalls allein für alle<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber daraus<br />
entstehen<strong>de</strong>n Nachteile.<br />
2. Der Unternehmer mel<strong>de</strong>t<br />
seine Be<strong>de</strong>nken im einen<br />
Falle schriftlich, im an<strong>de</strong>ren<br />
Falle mündlich <strong>de</strong>r Bauleitung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers gegenüber<br />
an. Die Be<strong>de</strong>nken<br />
wer<strong>de</strong>n zur Kenntnis genommen.<br />
Die Bauleitung for<strong>de</strong>rt<br />
ihn auf, <strong>de</strong>nnoch gemäß Leistungsverzeichnis<br />
zu bauen<br />
ESTRICHTECHNIK<br />
& FUSSBODENBAU<br />
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