ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE
ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE
ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Begriffsbestimmung<br />
3 Begriffsbestimmung<br />
3.1 Betriebliche Sicherheit<br />
Der Begriff „betriebliche Sicherheit“ ist nicht exakt definierbar. Je nach dem Fachgebiet des<br />
Gesprächspartners können darunter Bereiche wie<br />
• Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter,<br />
• Betriebssicherheit zum störungsfreien und anwendungssicheren Betrieb einer Anlage,<br />
• Einbruchsschutz,<br />
• Überfallschutz,<br />
• Vorbeugender und abwehrender Brandschutz,<br />
• Kontrolle der Mitarbeiter,<br />
• Kontrolle der Lieferanten z.B. auf Lieferfähigkeit,<br />
• Kontrolle der Kunden z.B. auf Zahlungsfähigkeit,<br />
• Kontrolle von Geschäftspartnern z.B. auf Reputation,<br />
• Sicherheit im Logistikbereich,<br />
• Sicherheit im IKT / EDV-Bereich,<br />
• Finanzkontrollinstrumente,<br />
• Kontrolle der Führungskräfte intern und extern,<br />
• Datenschutz,<br />
• Schutz vor Produktfälschungen,<br />
• Notfall- und Krisenmanagement<br />
und vieles mehr verstanden werden.<br />
Hier fällt auch die Unschärfe der deutschen Sprache auf. Im englischen gibt es für das Wort<br />
‚Sicherheit’ sowohl den Begriff ‚Security’ als auch den Begriff ‚Safety’, welche beide eine präzisere<br />
Definition zulassen.<br />
Aus dem Blickwinkel eines Unternehmers muss betriebliche Sicherheit als die Summe der<br />
Maßnahmen gesehen werden, welche den störungsfreien Betrieb des Unternehmens gewährleistet.<br />
3.1.1 Corporate Governance<br />
Ein Begriff der im Zusammenhang mit dieser Sichtweise immer häufiger auftaucht ist „Corporate<br />
Governance“. Damit ist in erster Linie die Steuerung und Kontrolle von Unternehmen durch ihre<br />
Aufsichtsorgane (Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat) gemeint, was auf die „Sicherheit“ der<br />
Gesellschafter des Unternehmens abzielt. Allgemein bekannte Skandale in diesem Bereich waren auf<br />
europäischer Ebene etwa der Parmalat-Skandal im Jahr 2003 und auf österreichischer Ebene die<br />
Bank Burgenland im Jahr 2000. Vorschläge und Richtlinien zu diesem Thema gibt es sowohl auf<br />
internationaler Ebene 5 als auch auf nationaler Ebene 6 .<br />
Während diese Richtlinien nur Empfehlungen sind, demonstrieren die Vereinigten Staaten von<br />
Amerika in ihrem „Sarbanes-Oxley Act“ (SOX) aus dem Jahr 2002, dass entsprechende Richtlinien<br />
auch verbindlich erklärt werden können. Dieses Gesetz, welches nach seinen beiden Verfassern<br />
benannt wurde, soll Bilanzskandale wie bei den Konzernen Worldcom und Enron zukünftig<br />
verhindern. Die Bestimmungen konzentrieren sich in erster Linie auf die Aufgaben der<br />
Unternehmensführung und Wirtschaftsprüfer. Da dieses Gesetz auch für ausländische Unternehmen<br />
gilt, welche an amerikanischen Börsen notieren, haben diese Bestimmungen auch Auswirkungen auf<br />
einige österreichische Betriebe.<br />
Einen ähnlichen Ansatz verfolgt das seit 1998 in der Bundesrepublik Deutschland bestehende<br />
KonTraG ("Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"). Es verpflichtet<br />
Aktiengesellschaften zur Durchführung eines angemessenen Risikomanagements. Wenn dies<br />
gesetzlich auch nicht ausdrücklich erwähnt ist, gilt dies nach herrschender Meinung auch für große<br />
5<br />
OECD PUBLICATIONS (2004) Principles of Corporate Governance<br />
6<br />
Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance (2005) Österreichischer Corporate<br />
Governance Kodex<br />
16