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ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE

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Begriffsbestimmung<br />

3 Begriffsbestimmung<br />

3.1 Betriebliche Sicherheit<br />

Der Begriff „betriebliche Sicherheit“ ist nicht exakt definierbar. Je nach dem Fachgebiet des<br />

Gesprächspartners können darunter Bereiche wie<br />

• Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter,<br />

• Betriebssicherheit zum störungsfreien und anwendungssicheren Betrieb einer Anlage,<br />

• Einbruchsschutz,<br />

• Überfallschutz,<br />

• Vorbeugender und abwehrender Brandschutz,<br />

• Kontrolle der Mitarbeiter,<br />

• Kontrolle der Lieferanten z.B. auf Lieferfähigkeit,<br />

• Kontrolle der Kunden z.B. auf Zahlungsfähigkeit,<br />

• Kontrolle von Geschäftspartnern z.B. auf Reputation,<br />

• Sicherheit im Logistikbereich,<br />

• Sicherheit im IKT / EDV-Bereich,<br />

• Finanzkontrollinstrumente,<br />

• Kontrolle der Führungskräfte intern und extern,<br />

• Datenschutz,<br />

• Schutz vor Produktfälschungen,<br />

• Notfall- und Krisenmanagement<br />

und vieles mehr verstanden werden.<br />

Hier fällt auch die Unschärfe der deutschen Sprache auf. Im englischen gibt es für das Wort<br />

‚Sicherheit’ sowohl den Begriff ‚Security’ als auch den Begriff ‚Safety’, welche beide eine präzisere<br />

Definition zulassen.<br />

Aus dem Blickwinkel eines Unternehmers muss betriebliche Sicherheit als die Summe der<br />

Maßnahmen gesehen werden, welche den störungsfreien Betrieb des Unternehmens gewährleistet.<br />

3.1.1 Corporate Governance<br />

Ein Begriff der im Zusammenhang mit dieser Sichtweise immer häufiger auftaucht ist „Corporate<br />

Governance“. Damit ist in erster Linie die Steuerung und Kontrolle von Unternehmen durch ihre<br />

Aufsichtsorgane (Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat) gemeint, was auf die „Sicherheit“ der<br />

Gesellschafter des Unternehmens abzielt. Allgemein bekannte Skandale in diesem Bereich waren auf<br />

europäischer Ebene etwa der Parmalat-Skandal im Jahr 2003 und auf österreichischer Ebene die<br />

Bank Burgenland im Jahr 2000. Vorschläge und Richtlinien zu diesem Thema gibt es sowohl auf<br />

internationaler Ebene 5 als auch auf nationaler Ebene 6 .<br />

Während diese Richtlinien nur Empfehlungen sind, demonstrieren die Vereinigten Staaten von<br />

Amerika in ihrem „Sarbanes-Oxley Act“ (SOX) aus dem Jahr 2002, dass entsprechende Richtlinien<br />

auch verbindlich erklärt werden können. Dieses Gesetz, welches nach seinen beiden Verfassern<br />

benannt wurde, soll Bilanzskandale wie bei den Konzernen Worldcom und Enron zukünftig<br />

verhindern. Die Bestimmungen konzentrieren sich in erster Linie auf die Aufgaben der<br />

Unternehmensführung und Wirtschaftsprüfer. Da dieses Gesetz auch für ausländische Unternehmen<br />

gilt, welche an amerikanischen Börsen notieren, haben diese Bestimmungen auch Auswirkungen auf<br />

einige österreichische Betriebe.<br />

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt das seit 1998 in der Bundesrepublik Deutschland bestehende<br />

KonTraG ("Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"). Es verpflichtet<br />

Aktiengesellschaften zur Durchführung eines angemessenen Risikomanagements. Wenn dies<br />

gesetzlich auch nicht ausdrücklich erwähnt ist, gilt dies nach herrschender Meinung auch für große<br />

5<br />

OECD PUBLICATIONS (2004) Principles of Corporate Governance<br />

6<br />

Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance (2005) Österreichischer Corporate<br />

Governance Kodex<br />

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