ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE
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Wahrnehmungsphase<br />
Im Detail ist die Kriminalstatistik auch in Form des Kriminalitätsberichtes im „Sicherheitsbericht“<br />
enthalten. Der jährliche Sicherheitsbericht des BMI sowie des BMJ stellt einen Bericht der<br />
Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich dar. Er basiert auf dem Kriminalitätsbericht<br />
des BMI, der gerichtlichen Kriminalstatistik sowie des „Betrieblichen Informationssystem“ der<br />
Staatsanwaltschaften.<br />
Eine umfangreiche Polizeiliche Kriminalstatistik kann auf der Homepage des deutschen<br />
Bundesministerium des Inneren 11 herunter geladen werden.<br />
In der Schweiz ist die Polizeiliche Kriminal Statistik (PKS) über das Bundesamt der Polizei 12 sowie<br />
über das Bundesamt für Statistik 13 zu beziehen.<br />
Die Kriminalstatistik ist deliktsorientiert und es ist aufgrund des Deliktes nur in wenigen Fällen möglich<br />
unmittelbar die Art des Geschädigten festzulegen und somit die Frage zu beantworten, ob das Opfer<br />
eine Privatperson oder ein Betrieb ist (Ausnahme z.B. §§ 123, 124 StGB Auskundschaftung eines<br />
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses). Deshalb ist die Kriminalstatistik kaum geeignet, Schäden für<br />
Betriebe zu erheben.<br />
Der „Sicherheitsmonitor“ ist das bundesweite Datenanalyse- und Speicherungssystem des<br />
österreichischen Innenministeriums. Das System dient den Beamten zur Einsatzplanung, basierend<br />
auf aktuellen Informationen und Veränderungen.<br />
Auch der Sicherheitsmonitor enthält – aus Gründen des Datenschutzes – keine detaillierten<br />
Informationen über die Opfer der Verbrechen und Vergehen. Somit ist mit diesem System keine<br />
Unterscheidung zwischen geschädigten Privatpersonen und geschädigten Betrieben möglich. Es wird<br />
hingegen der Tatort erfasst und aus diesem sind bedingt Rückschlüsse auf die Opfer möglich.<br />
Für Auswertungen des Sicherheitsmonitors ist innerhalb des BK die Abteilung 4.2, Büro für<br />
strategische Kriminalanalyse zuständig, welche auch die nachstehenden Daten für diese Master<br />
These aufbereitet hat. Die Weitergabe von Daten ist nur dann an Stellen außerhalb des BMI möglich,<br />
wenn diese keine personenbezogenen Daten enthalten.<br />
Aus der Auswertung der Daten des Sicherheitsmonitors hinsichtlich ausgewählter Tatbestände mit<br />
Tatorten in Betrieben (etwa Geschäftslokale/Verkaufsraum, Büroraum/Betrieb, Einkaufszentrum,<br />
Firma/Fabrikationsraum/Werkstatt/Atelier, etc.) aus dem Jahr 2005 ergibt sich folgendes Bild 14 :<br />
Tabelle 8: Auswertung des Sicherheitsmonitor 2005 – Tatbestände mit Tatorten in Betrieben<br />
StGB Delikt Anzahl in<br />
Betrieben<br />
Anzahl<br />
gesamt<br />
%<br />
Betrieben<br />
ohne<br />
Angabe<br />
der<br />
Örtlichkeit<br />
§ 75 Mord 3 174 1,7% 108<br />
§ 83 Körperverletzung 936 31.145 3,0% 4.817<br />
§ 84 Schwere Körperverletzung 75 2.955 2,5% 487<br />
§ 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen 1 26 3,8% 10<br />
§ 91 Raufhandel 35 1.705 2,1% 1.028<br />
§ 105 Nötigung 106 1.728 6,1% 339<br />
§ 106 Schwere Nötigung 40 1.346 3,0% 242<br />
§ 109 Hausfriedenbruch 4 371 1,1% 67<br />
§ 118a Widerrechtlicher Zugriff auf ein<br />
Computersystem<br />
2 31 6,5% 16<br />
§ 125 Sachbeschädigung 2.274 62.713 3,6% 9.804<br />
11<br />
www.bmi.bund.de<br />
12<br />
www.fedpol.ch<br />
13<br />
www.bfs.admin.ch<br />
14<br />
Bundeskriminalamt (2006) Auswertung aus dem Sicherheitsmonitor für das Jahr 2005 –<br />
Unternehmen als Geschädigte<br />
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