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ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE

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Wahrnehmungsphase<br />

Im Detail ist die Kriminalstatistik auch in Form des Kriminalitätsberichtes im „Sicherheitsbericht“<br />

enthalten. Der jährliche Sicherheitsbericht des BMI sowie des BMJ stellt einen Bericht der<br />

Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich dar. Er basiert auf dem Kriminalitätsbericht<br />

des BMI, der gerichtlichen Kriminalstatistik sowie des „Betrieblichen Informationssystem“ der<br />

Staatsanwaltschaften.<br />

Eine umfangreiche Polizeiliche Kriminalstatistik kann auf der Homepage des deutschen<br />

Bundesministerium des Inneren 11 herunter geladen werden.<br />

In der Schweiz ist die Polizeiliche Kriminal Statistik (PKS) über das Bundesamt der Polizei 12 sowie<br />

über das Bundesamt für Statistik 13 zu beziehen.<br />

Die Kriminalstatistik ist deliktsorientiert und es ist aufgrund des Deliktes nur in wenigen Fällen möglich<br />

unmittelbar die Art des Geschädigten festzulegen und somit die Frage zu beantworten, ob das Opfer<br />

eine Privatperson oder ein Betrieb ist (Ausnahme z.B. §§ 123, 124 StGB Auskundschaftung eines<br />

Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses). Deshalb ist die Kriminalstatistik kaum geeignet, Schäden für<br />

Betriebe zu erheben.<br />

Der „Sicherheitsmonitor“ ist das bundesweite Datenanalyse- und Speicherungssystem des<br />

österreichischen Innenministeriums. Das System dient den Beamten zur Einsatzplanung, basierend<br />

auf aktuellen Informationen und Veränderungen.<br />

Auch der Sicherheitsmonitor enthält – aus Gründen des Datenschutzes – keine detaillierten<br />

Informationen über die Opfer der Verbrechen und Vergehen. Somit ist mit diesem System keine<br />

Unterscheidung zwischen geschädigten Privatpersonen und geschädigten Betrieben möglich. Es wird<br />

hingegen der Tatort erfasst und aus diesem sind bedingt Rückschlüsse auf die Opfer möglich.<br />

Für Auswertungen des Sicherheitsmonitors ist innerhalb des BK die Abteilung 4.2, Büro für<br />

strategische Kriminalanalyse zuständig, welche auch die nachstehenden Daten für diese Master<br />

These aufbereitet hat. Die Weitergabe von Daten ist nur dann an Stellen außerhalb des BMI möglich,<br />

wenn diese keine personenbezogenen Daten enthalten.<br />

Aus der Auswertung der Daten des Sicherheitsmonitors hinsichtlich ausgewählter Tatbestände mit<br />

Tatorten in Betrieben (etwa Geschäftslokale/Verkaufsraum, Büroraum/Betrieb, Einkaufszentrum,<br />

Firma/Fabrikationsraum/Werkstatt/Atelier, etc.) aus dem Jahr 2005 ergibt sich folgendes Bild 14 :<br />

Tabelle 8: Auswertung des Sicherheitsmonitor 2005 – Tatbestände mit Tatorten in Betrieben<br />

StGB Delikt Anzahl in<br />

Betrieben<br />

Anzahl<br />

gesamt<br />

%<br />

Betrieben<br />

ohne<br />

Angabe<br />

der<br />

Örtlichkeit<br />

§ 75 Mord 3 174 1,7% 108<br />

§ 83 Körperverletzung 936 31.145 3,0% 4.817<br />

§ 84 Schwere Körperverletzung 75 2.955 2,5% 487<br />

§ 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen 1 26 3,8% 10<br />

§ 91 Raufhandel 35 1.705 2,1% 1.028<br />

§ 105 Nötigung 106 1.728 6,1% 339<br />

§ 106 Schwere Nötigung 40 1.346 3,0% 242<br />

§ 109 Hausfriedenbruch 4 371 1,1% 67<br />

§ 118a Widerrechtlicher Zugriff auf ein<br />

Computersystem<br />

2 31 6,5% 16<br />

§ 125 Sachbeschädigung 2.274 62.713 3,6% 9.804<br />

11<br />

www.bmi.bund.de<br />

12<br />

www.fedpol.ch<br />

13<br />

www.bfs.admin.ch<br />

14<br />

Bundeskriminalamt (2006) Auswertung aus dem Sicherheitsmonitor für das Jahr 2005 –<br />

Unternehmen als Geschädigte<br />

23

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