ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE
ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE
ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Begriffsbestimmung<br />
deutsche GmbHs. Anlass für die Schaffung des KonTraG waren immense Schäden bei deutschen<br />
Unternehmen, die zu Lasten der Aktionäre gingen. Die Geschäftsführung ist in die Pflicht genommen,<br />
alle relevanten Schwachstellen, die bedrohlich für ein Unternehmen werden könnten, transparent zu<br />
machen. Wichtig ist vor allem, Risiken zu erkennen und Strategien zur Risikobegrenzung zu<br />
entwickeln. Als relevante Bereiche gelten etwa:<br />
• Finanzrisiken (z.B. Liquiditätsrisiken),<br />
• Haftungsrisiken,<br />
• Währungskursrisiken,<br />
• Verpflichtungen aus Rückstellungen,<br />
• gesetzliche Auflagen (z.B. im Umweltschutz, Arbeitssicherheit etc.),<br />
• operative/technische Risiken<br />
• Altlasten,<br />
• Wettbewerbsrisiken,<br />
• schwebende Rechtsverfahren 7 .<br />
Diese Risiken liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung. Operativ unterstützt werden die<br />
Führungskräfte dabei meistens durch die Finanzabteilung und/oder die Revisionsabteilung. In den<br />
seltensten Fällen ist – aus meiner Erfahrung – in Österreich die Sicherheitsabteilung mit diesen<br />
Agenden befasst.<br />
Wie die bereits zitierten Fälle Parmalat, Bank Burgenland, Enron oder Worldcom gezeigt haben,<br />
können Verfehlungen der Unternehmensführung zu existenzbedrohenden Situationen eines<br />
Unternehmens führen. Doch auch Großschadensereignisse aus eher traditionellen<br />
Sicherheitsanlässen, wie Unfälle oder kriminelle Handlungen, können selbst große Unternehmen bzw.<br />
ihre Unternehmensführung in Bedrängnis bringen. Nicht zuletzt der Anlassfall dieser Master-These,<br />
der Diebstahl der Skulptur „Saliera“ am 11.05.2003 aus dem Wiener Kunsthistorischen Museum hat<br />
gezeigt, dass sich Unternehmensführung und Eigentümervertreter auf eine Vielzahl von Angriffen<br />
einstellen müssen, wenn materielle Schäden dieser Dimension auftreten. Vorfälle, bei denen<br />
Menschen zu Schaden kommen, führen ebenfalls zur Frage der Verantwortung der<br />
Unternehmensleitung.<br />
3.1.2 Eigentums- und Mitarbeiterschutz<br />
Dieser Einstieg soll die Breite des Begriffes „Betriebliche Sicherheit“ aufzeigen, welcher jedoch in<br />
dieser Master-These nur zu einem kleinen Teil bearbeitet wird, nämlich in jenem Bereich, welcher sich<br />
unter dem Begriff „Eigentums- und Mitarbeiterschutz“ zusammenfassen lässt. Diese Konzentration<br />
ergibt sich aus der Auswahl der Ansprechpartner für den Fragebogen bzw. die Experteninterviews und<br />
den gewählten Sicherheitsmaßnahmen jener Sicherheitsverantwortlichen, welche den zur Master-<br />
These gehörenden Fragebogen ausgefüllt haben und welche aus der Beantwortung der<br />
nachstehenden Frage hervorgeht.<br />
Tabelle 4: Antworten auf die Frage: „In welchem Bereich wurden diese (Sicherheits-)<br />
Maßnahmen gesetzt bzw. welche Art von Maßnahme war dies (Mehrfachnennung möglich)?“<br />
Neuanschaffung /<br />
Einführung<br />
Erweiterung<br />
Reduktion<br />
Erneuerung /<br />
Anpassung<br />
Organisation (Veränderung der Zuständigkeiten, Anweisungen, ..) 12 13 0 15<br />
Personal (eigene Mitarbeiter, externes Personal, ..) 7 7 9 9<br />
Technisch (Alarmanlagen, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, ..) 13 22 0 19<br />
Baulich (Brandabschnitte, ..) 4 11 0 15<br />
Mechanisch (Schließsystem, Tresore, ..) 4 7 0 13<br />
7 Online im Internet: URL: http://www.beracon.de/pdf/Risikomanagement.pdf [Stand: 13.02.2006]<br />
17