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ENTSCHEIDUNGEN ZU SICHERHEITSFRAGEN IN - SecureLINE

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Begriffsbestimmung<br />

deutsche GmbHs. Anlass für die Schaffung des KonTraG waren immense Schäden bei deutschen<br />

Unternehmen, die zu Lasten der Aktionäre gingen. Die Geschäftsführung ist in die Pflicht genommen,<br />

alle relevanten Schwachstellen, die bedrohlich für ein Unternehmen werden könnten, transparent zu<br />

machen. Wichtig ist vor allem, Risiken zu erkennen und Strategien zur Risikobegrenzung zu<br />

entwickeln. Als relevante Bereiche gelten etwa:<br />

• Finanzrisiken (z.B. Liquiditätsrisiken),<br />

• Haftungsrisiken,<br />

• Währungskursrisiken,<br />

• Verpflichtungen aus Rückstellungen,<br />

• gesetzliche Auflagen (z.B. im Umweltschutz, Arbeitssicherheit etc.),<br />

• operative/technische Risiken<br />

• Altlasten,<br />

• Wettbewerbsrisiken,<br />

• schwebende Rechtsverfahren 7 .<br />

Diese Risiken liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung. Operativ unterstützt werden die<br />

Führungskräfte dabei meistens durch die Finanzabteilung und/oder die Revisionsabteilung. In den<br />

seltensten Fällen ist – aus meiner Erfahrung – in Österreich die Sicherheitsabteilung mit diesen<br />

Agenden befasst.<br />

Wie die bereits zitierten Fälle Parmalat, Bank Burgenland, Enron oder Worldcom gezeigt haben,<br />

können Verfehlungen der Unternehmensführung zu existenzbedrohenden Situationen eines<br />

Unternehmens führen. Doch auch Großschadensereignisse aus eher traditionellen<br />

Sicherheitsanlässen, wie Unfälle oder kriminelle Handlungen, können selbst große Unternehmen bzw.<br />

ihre Unternehmensführung in Bedrängnis bringen. Nicht zuletzt der Anlassfall dieser Master-These,<br />

der Diebstahl der Skulptur „Saliera“ am 11.05.2003 aus dem Wiener Kunsthistorischen Museum hat<br />

gezeigt, dass sich Unternehmensführung und Eigentümervertreter auf eine Vielzahl von Angriffen<br />

einstellen müssen, wenn materielle Schäden dieser Dimension auftreten. Vorfälle, bei denen<br />

Menschen zu Schaden kommen, führen ebenfalls zur Frage der Verantwortung der<br />

Unternehmensleitung.<br />

3.1.2 Eigentums- und Mitarbeiterschutz<br />

Dieser Einstieg soll die Breite des Begriffes „Betriebliche Sicherheit“ aufzeigen, welcher jedoch in<br />

dieser Master-These nur zu einem kleinen Teil bearbeitet wird, nämlich in jenem Bereich, welcher sich<br />

unter dem Begriff „Eigentums- und Mitarbeiterschutz“ zusammenfassen lässt. Diese Konzentration<br />

ergibt sich aus der Auswahl der Ansprechpartner für den Fragebogen bzw. die Experteninterviews und<br />

den gewählten Sicherheitsmaßnahmen jener Sicherheitsverantwortlichen, welche den zur Master-<br />

These gehörenden Fragebogen ausgefüllt haben und welche aus der Beantwortung der<br />

nachstehenden Frage hervorgeht.<br />

Tabelle 4: Antworten auf die Frage: „In welchem Bereich wurden diese (Sicherheits-)<br />

Maßnahmen gesetzt bzw. welche Art von Maßnahme war dies (Mehrfachnennung möglich)?“<br />

Neuanschaffung /<br />

Einführung<br />

Erweiterung<br />

Reduktion<br />

Erneuerung /<br />

Anpassung<br />

Organisation (Veränderung der Zuständigkeiten, Anweisungen, ..) 12 13 0 15<br />

Personal (eigene Mitarbeiter, externes Personal, ..) 7 7 9 9<br />

Technisch (Alarmanlagen, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, ..) 13 22 0 19<br />

Baulich (Brandabschnitte, ..) 4 11 0 15<br />

Mechanisch (Schließsystem, Tresore, ..) 4 7 0 13<br />

7 Online im Internet: URL: http://www.beracon.de/pdf/Risikomanagement.pdf [Stand: 13.02.2006]<br />

17

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