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Lizenzverträge untersucht. Im SWB werden ebenfalls die Lizenzverträge gesichtet<br />

und als Überbrückungsmaßnahme empfohlen, bei der gebenden Bibliothek<br />

anzufragen, ob eine Papierkopie für die Fernleihe möglich ist. Die großen<br />

Zentralen Fachbibliotheken wie die ZBMed Köln und TIB Hannover lehnen<br />

generell FL-Kopien aus E-Journals ab. – Kopienlieferungen gegen Rechnung:<br />

Der Bibliotheksverbund Bayern legt 8 Euro als Höchstbetrag fest, der ohne<br />

Rückfrage ausgeschöpft werden kann, die BSB München berechnet nur noch ab<br />

der 41.Seite. Im SWB soll in Zukunft der Standardeintrag für eine<br />

Kostenübernahme „bis zur Höhe von 8 Euro“ lauten. Der Benutzer hat aber<br />

auch die Möglichkeit zu erklären, dass er gar keine Mehrkosten übernehmen<br />

möchte.<br />

• Elektronische Kopienlieferung zwischen Bibliotheken: läuft im Echtbetrieb<br />

derzeit zwischen BVB und HBZ. Die beiden Verbünde übermitteln die<br />

Aufsatzscans außerdem verbundübergreifend an den GBV-Verteilserver, auf den<br />

dann wiederum die Printclients oder Netzwerkdrucker der einzelnen GBV-<br />

Bibliotheken zugreifen. Die Einführung der verbundinternen Lieferung im GBV ist<br />

für 2010 geplant. Im SWB kann 2010 produktiv mit der elektronischen<br />

Kopienlieferung zwischen Bibliotheken begonnen werden. Im KOBV werden<br />

Papierkopien vorerst weiter konventionell geliefert. In HeBIS ist die elektronische<br />

Kopienlieferung noch nicht absehbar. Eine elektronische Lieferung an den<br />

Endkunden wird es nicht geben, da dies vom Urheberrecht untersagt wird.<br />

Der nächste überregionale Erfahrungsaustausch zum Leihverkehr soll 2011 in Köln<br />

stattfinden.<br />

*<br />

Das BSZ aktualisiert laufend die Übersicht von zeitweise geschlossenen bzw. nur<br />

eingeschränkt zugänglichen Fernleihstellen in deutschen Bibliotheken. Die<br />

Übersicht steht unter der WWW-Adresse http://www2.bszbw.de/cms/swb/fernleihe/fernleihinfos/zkschliess.html<br />

zur Verfügung.<br />

Deutsche Digitale Bibliothek beschlossen<br />

Das Bundeskabinett hat den Aufbau einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)<br />

beschlossen. Die Konferenz der Ministerpräsidenten hatte bereits im Oktober 2009<br />

den Aufbau eines „Portals für Kultur und Wissenschaft“ befürwortet. Nach<br />

Informationen der Bundesregierung sollen die Datenbanken von mehr als 30.000<br />

Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und durch<br />

Suchwerkzeuge erschlossen werden. Der freie Zugang zu den Beständen von<br />

Bibliotheken, Archiven, Museen, Mediatheken, Einrichtungen der<br />

Denkmalpflege sowie Forschungsinstituten soll europäisch koordiniert sein und in<br />

der Regel über diejenigen Bibliotheken erfolgen, die in die Europeana integriert sind.<br />

Unterschiedlichste Arten von Materialien (Schriftgut, Bildbestände, Museumsobjekte,<br />

Denkmäler, audiovisuelle Medien) werden in die DDB eingebracht, die für Autoren,<br />

Verlage und andere Rechtsinhaber eine Alternative zu Google Books darstellen soll,<br />

weil sie die Wahlfreiheit garantiere, zu welchen Bedingungen die Werke über das<br />

Internet zugänglich gemacht werden. Die Aufnahme des Pilotbetriebs ist für Mitte<br />

2011 geplant. Die Umsetzung liegt in den Händen der Fraunhofer-Gesellschaft. Die<br />

DDB ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Ländern und Gemeinden. Für den<br />

Aufbau der Infrastruktur stellt der Bund zunächst fünf Millionen Euro aus dem<br />

Konjunkturprogramm II zur Verfügung. Der laufende Betrieb soll mit 2,6 Millionen<br />

Euro pro Jahr, die Bund und Länder je zur Hälfte beisteuern, finanziert werden. Für<br />

die Digitalisierung von Kulturgut sollen auch private Geldgeber gewonnen werden.<br />

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