PDF 394kB - SWOP
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Lizenzverträge untersucht. Im SWB werden ebenfalls die Lizenzverträge gesichtet<br />
und als Überbrückungsmaßnahme empfohlen, bei der gebenden Bibliothek<br />
anzufragen, ob eine Papierkopie für die Fernleihe möglich ist. Die großen<br />
Zentralen Fachbibliotheken wie die ZBMed Köln und TIB Hannover lehnen<br />
generell FL-Kopien aus E-Journals ab. – Kopienlieferungen gegen Rechnung:<br />
Der Bibliotheksverbund Bayern legt 8 Euro als Höchstbetrag fest, der ohne<br />
Rückfrage ausgeschöpft werden kann, die BSB München berechnet nur noch ab<br />
der 41.Seite. Im SWB soll in Zukunft der Standardeintrag für eine<br />
Kostenübernahme „bis zur Höhe von 8 Euro“ lauten. Der Benutzer hat aber<br />
auch die Möglichkeit zu erklären, dass er gar keine Mehrkosten übernehmen<br />
möchte.<br />
• Elektronische Kopienlieferung zwischen Bibliotheken: läuft im Echtbetrieb<br />
derzeit zwischen BVB und HBZ. Die beiden Verbünde übermitteln die<br />
Aufsatzscans außerdem verbundübergreifend an den GBV-Verteilserver, auf den<br />
dann wiederum die Printclients oder Netzwerkdrucker der einzelnen GBV-<br />
Bibliotheken zugreifen. Die Einführung der verbundinternen Lieferung im GBV ist<br />
für 2010 geplant. Im SWB kann 2010 produktiv mit der elektronischen<br />
Kopienlieferung zwischen Bibliotheken begonnen werden. Im KOBV werden<br />
Papierkopien vorerst weiter konventionell geliefert. In HeBIS ist die elektronische<br />
Kopienlieferung noch nicht absehbar. Eine elektronische Lieferung an den<br />
Endkunden wird es nicht geben, da dies vom Urheberrecht untersagt wird.<br />
Der nächste überregionale Erfahrungsaustausch zum Leihverkehr soll 2011 in Köln<br />
stattfinden.<br />
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Das BSZ aktualisiert laufend die Übersicht von zeitweise geschlossenen bzw. nur<br />
eingeschränkt zugänglichen Fernleihstellen in deutschen Bibliotheken. Die<br />
Übersicht steht unter der WWW-Adresse http://www2.bszbw.de/cms/swb/fernleihe/fernleihinfos/zkschliess.html<br />
zur Verfügung.<br />
Deutsche Digitale Bibliothek beschlossen<br />
Das Bundeskabinett hat den Aufbau einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)<br />
beschlossen. Die Konferenz der Ministerpräsidenten hatte bereits im Oktober 2009<br />
den Aufbau eines „Portals für Kultur und Wissenschaft“ befürwortet. Nach<br />
Informationen der Bundesregierung sollen die Datenbanken von mehr als 30.000<br />
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und durch<br />
Suchwerkzeuge erschlossen werden. Der freie Zugang zu den Beständen von<br />
Bibliotheken, Archiven, Museen, Mediatheken, Einrichtungen der<br />
Denkmalpflege sowie Forschungsinstituten soll europäisch koordiniert sein und in<br />
der Regel über diejenigen Bibliotheken erfolgen, die in die Europeana integriert sind.<br />
Unterschiedlichste Arten von Materialien (Schriftgut, Bildbestände, Museumsobjekte,<br />
Denkmäler, audiovisuelle Medien) werden in die DDB eingebracht, die für Autoren,<br />
Verlage und andere Rechtsinhaber eine Alternative zu Google Books darstellen soll,<br />
weil sie die Wahlfreiheit garantiere, zu welchen Bedingungen die Werke über das<br />
Internet zugänglich gemacht werden. Die Aufnahme des Pilotbetriebs ist für Mitte<br />
2011 geplant. Die Umsetzung liegt in den Händen der Fraunhofer-Gesellschaft. Die<br />
DDB ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Ländern und Gemeinden. Für den<br />
Aufbau der Infrastruktur stellt der Bund zunächst fünf Millionen Euro aus dem<br />
Konjunkturprogramm II zur Verfügung. Der laufende Betrieb soll mit 2,6 Millionen<br />
Euro pro Jahr, die Bund und Länder je zur Hälfte beisteuern, finanziert werden. Für<br />
die Digitalisierung von Kulturgut sollen auch private Geldgeber gewonnen werden.<br />
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