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NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil

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1.2 Organisation<br />

1.2.1 Die Ausrichtung der Meisterschaftsläufe übernehmen von der<br />

ASK und DAM dazu bestimmte Ortsclubs oder Verbände in eigener<br />

Verantwortung.<br />

1.2.2 Die DAM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für die DAM-<br />

Meisterschaften vorgesehenen Wettbewerbe zur Durchführung<br />

gelangen. Fällt ein Meisterschaftslauf aus, so wird automatisch<br />

der dafür vorgesehene Ersatzlauf gewertet. Fällt auch dieser<br />

aus, wird die Anzahl der Wertungsläufe um die entsprechende<br />

Anzahl von ausgefallenen Veranstaltungen reduziert. Verbleiben<br />

nur drei Veranstaltungen, so wird für das laufende Jahr ein<br />

Pokal, statt einer DM durchgeführt.<br />

1.2.3 Die Auswertung erfolgt nach den vom jeweiligen Veranstalter<br />

erstellten Ergebnislisten.<br />

1.3 Veranstalter<br />

1.3.1 Die Veranstalter von DAM-Meisterschaftsläufen sind verpflichtet,<br />

diese nach den bestehenden DAM-Richtlinien durchzuführen.<br />

Änderungen und Abweichungen müssen ausdrücklich durch die<br />

ASK genehmigt und in der Ausschreibung bzw. Nennungsbestätigung<br />

bekanntgegeben werden.<br />

1.4 Meisterschaftwertung bei Protest<br />

1.4.1 Unterliegt ein Teilnehmerfahrzeug bei einem Meisterschaftslauf<br />

einem technischen Protest und das betreffende Fahrzeug wird<br />

aus der Wertung genommen, muss dieser Lauf mit 0 Meisterschaftspunkten<br />

in der Endwertung der Meisterschaft enthalten<br />

sein. Dieser Lauf darf also nicht als Streichlauf gewertet werden.<br />

Unterliegt ein Teilnehmer ein zweites Mal nach den vorstehenden<br />

Kriterien einem technischen Protest, erfolgt automatisch der<br />

Ausschluss aus der betreffenden Meisterschaft. Wer sein Fahrzeug<br />

einer angeordneten technischen Überprüfung (z.B. bei Protest)<br />

entzieht, wird mit einem O-Punkte-Lauf und einem Startverbot<br />

für den nächsten Lauf der betreffenden Meisterschaft<br />

belegt der ebenfalls mit 0 Punkten in die Meisterschaftswertung<br />

einfließt. Es ergeht in jedem Fall Meldung an das Sportgericht.<br />

1.5 Allgemeines<br />

1.5.1 Die Auslegung der Meisterschaftsbestimmungen obliegt allein<br />

der ASK der DAM.<br />

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