NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhang I: Verbindliche Richtlinien für den DAM-<strong>Automobil</strong>sport<br />
Inhalt:<br />
1. Allgemeines 6. Rallye<br />
2. Orientierungsfahrten 7. Geschicklichkeitsturniere<br />
3. Slalomwettbewerbe 8. Rennen<br />
4. Auto-Speedway 9. Weitere Wettbewerbe<br />
5. Leistungsprüfungen 10. Flaggenzeichen<br />
1. Allgemeines<br />
Die Grundlagen für den DAM-reglementierten <strong>Automobil</strong>sport sind die DAM-<br />
Sportstatuten, die von der ASK der DAM erstellt wurden und jedem Inhaber<br />
eines DAM-Sportfahrerausweises bekannt sein müssen.<br />
Ihr oberster Grundsatz ist die Erziehung zu sportlich-fairem Verhalten im<br />
Umgang mit Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern unter besonderer<br />
Hervorhebung der Verkehrserziehung.<br />
Die nachstehenden Richtlinien sind in dem Bestreben entstanden, für das<br />
ganze Bundesgebiet einen einheitlichen Rahmen für die Organisation, die<br />
Wertung und die Aufgabenstellung bei motorsportlichen Wettbewerben zu<br />
schaffen.Sie sind für den DAM-reglementierten Motorsport verbindlich.<br />
1.1 Toiletten<br />
Bei <strong>Automobil</strong>- und Bergslalom muss mindestens eine Toilette in unmittelbarer<br />
Nähe vorhanden sein.<br />
1.2 Startnummern müssen bei allen Veranstaltungen und Fahrzeugen schwarz auf<br />
weißem Grund gedruckt sein und eine Zifferngröße von mindestens 22 cm aufweisen.<br />
1.3 Bei allen Wettbewerben, die der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dienen,<br />
wird von den Teilnehmern das Tragen körperbedeckender Kleidung verlangt.<br />
Besondere Bekleidungsvorschriften siehe auch bei den einzelnen Wettbewerbsarten.<br />
2. Orientierungsfahrten<br />
Orientierungsfahrten beinhalten das Befahren einer vorgegebenen Streckenführung<br />
unter Berücksichtigung von festgelegten Fahrzeiten.<br />
Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen.<br />
Sie darf für die Gesamtveranstaltung einen Schnitt von 35 km/h für die Gruppe<br />
A bzw. 25 km/h für die Gruppe B nicht überschreiten und zwischen zwei aufeinanderfolgenden<br />
Zeitkontrollen nicht über 40 km/h und nicht unter 25 km/h<br />
liegen, soweit die Erlaubnisbehörde keine anderen Anweisungen gibt.<br />
2.1 Veranstaltungen, die den vorgegebenen Rahmen in Streckenlänge und Schnitt<br />
überschreiten, bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die <strong>NAVC</strong>-<br />
Sportabteilung.<br />
2.2 Strecke<br />
Unter Strecke versteht man den von den Teilnehmern einzuhaltenden<br />
Verbindungsweg vom Start bis zum Ziel einer Veranstaltung. Sie muß bei der<br />
hierfür zuständigen örtlichen Behörde (Landkreis, Reg.-Präsident usw.) zur<br />
42