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NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil

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Anhang I: Verbindliche Richtlinien für den DAM-<strong>Automobil</strong>sport<br />

Inhalt:<br />

1. Allgemeines 6. Rallye<br />

2. Orientierungsfahrten 7. Geschicklichkeitsturniere<br />

3. Slalomwettbewerbe 8. Rennen<br />

4. Auto-Speedway 9. Weitere Wettbewerbe<br />

5. Leistungsprüfungen 10. Flaggenzeichen<br />

1. Allgemeines<br />

Die Grundlagen für den DAM-reglementierten <strong>Automobil</strong>sport sind die DAM-<br />

Sportstatuten, die von der ASK der DAM erstellt wurden und jedem Inhaber<br />

eines DAM-Sportfahrerausweises bekannt sein müssen.<br />

Ihr oberster Grundsatz ist die Erziehung zu sportlich-fairem Verhalten im<br />

Umgang mit Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern unter besonderer<br />

Hervorhebung der Verkehrserziehung.<br />

Die nachstehenden Richtlinien sind in dem Bestreben entstanden, für das<br />

ganze Bundesgebiet einen einheitlichen Rahmen für die Organisation, die<br />

Wertung und die Aufgabenstellung bei motorsportlichen Wettbewerben zu<br />

schaffen.Sie sind für den DAM-reglementierten Motorsport verbindlich.<br />

1.1 Toiletten<br />

Bei <strong>Automobil</strong>- und Bergslalom muss mindestens eine Toilette in unmittelbarer<br />

Nähe vorhanden sein.<br />

1.2 Startnummern müssen bei allen Veranstaltungen und Fahrzeugen schwarz auf<br />

weißem Grund gedruckt sein und eine Zifferngröße von mindestens 22 cm aufweisen.<br />

1.3 Bei allen Wettbewerben, die der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dienen,<br />

wird von den Teilnehmern das Tragen körperbedeckender Kleidung verlangt.<br />

Besondere Bekleidungsvorschriften siehe auch bei den einzelnen Wettbewerbsarten.<br />

2. Orientierungsfahrten<br />

Orientierungsfahrten beinhalten das Befahren einer vorgegebenen Streckenführung<br />

unter Berücksichtigung von festgelegten Fahrzeiten.<br />

Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen.<br />

Sie darf für die Gesamtveranstaltung einen Schnitt von 35 km/h für die Gruppe<br />

A bzw. 25 km/h für die Gruppe B nicht überschreiten und zwischen zwei aufeinanderfolgenden<br />

Zeitkontrollen nicht über 40 km/h und nicht unter 25 km/h<br />

liegen, soweit die Erlaubnisbehörde keine anderen Anweisungen gibt.<br />

2.1 Veranstaltungen, die den vorgegebenen Rahmen in Streckenlänge und Schnitt<br />

überschreiten, bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die <strong>NAVC</strong>-<br />

Sportabteilung.<br />

2.2 Strecke<br />

Unter Strecke versteht man den von den Teilnehmern einzuhaltenden<br />

Verbindungsweg vom Start bis zum Ziel einer Veranstaltung. Sie muß bei der<br />

hierfür zuständigen örtlichen Behörde (Landkreis, Reg.-Präsident usw.) zur<br />

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