NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
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5.5.1 Sicherheitsbestimmungen für den Veranstalter<br />
Die Besetzung der Streckenposten muß durch eingewiesene Helfer erfolgen.<br />
Jeder Posten muß mit einem Satz Fahnen, 1 Feuerlöscher, Warnwesten,<br />
Besen, Streumaterial, Schreibmaterial ausgerüstet sein, soweit die Verwaltung<br />
der Strecke nichts anderes vorschreibt. Es muß eine Ringverbindung über die<br />
gesamte Strecke zu den Krankenwagen und Streckensicherungsfahrzeugen<br />
bestehen (Funk, Telefon).<br />
Bei jeder Veranstaltung muß 1 Arzt oder Rettungsassistent anwesend sein, weiterhin<br />
1 Krankenwagen. Das aufnehmende Krankenhaus muß den Fahrern der<br />
Krankenwagen genauestens bekannt sein.<br />
5.5.2 Besondere Fahrzeugbestimmungen<br />
Teilnehmende Fahrzeuge der Gruppen 2 und 3 (für Gruppe 1 empfohlen) müssen<br />
mit Überrollbügeln oder -käfig und Nackenstützen ausgerüstet sein. Auf der<br />
linken und rechten Seite muß je ein Außenspiegel vorhanden sein. Eine<br />
Verbundglas-Frontscheibe und Hosenträgergurte werden empfohlen. Ebenso<br />
das Anbringen von Abschlepphaken vorne und hinten.<br />
6. Rallye<br />
Rallyes sind Veranstaltungen, die bis auf die Sonderprüfungen auf nicht abgesperrten,<br />
öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Die Entscheidung<br />
sollte möglichst auf den Sonderprüfungen (SP) fallen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit<br />
ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Sie darf für die<br />
Gesamtveranstaltung einen Schnitt von 40 km/h nicht überschreiten und zwischen<br />
zwei aufeinanderfolgenden Zeitkontrollen nicht über 45 km/h und nicht<br />
unter 35 km/h liegen, soweit die Erlaubnisbehörde keine andere Anweisung gibt.<br />
6.1 Die Fahrzeuge müssen alle ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelasssen<br />
sein und den geltenden Bestimmungen entsprechen. Ausnahme: Räder/ Reifen<br />
auf WP’s mit Serviceplätzen. Ein evtl. eingesetztes odrnungsmäßig zugelassenes<br />
Vorausfahrzeug ist mit 01 zu kennzeichen.<br />
6.2 Strecke<br />
Hierunter versteht man den von den Teilnehmern einzuhaltenden Verbin-dungsweg<br />
vom Start bis zum Ziel einer Veranstaltung. Sie muß bei der hierfür zuständigen<br />
örtlichen Behörde (Landkreis, Reg.-Präsident usw.) zur Erteilung der<br />
Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung vorgelegt werden. Die in der<br />
Erlaubnis gemachten Auflagen sind einzuhalten und den Teilnehmern am Start<br />
an einer Anschlagtafel bekanntzugeben. Stark befahrene Straßen sind möglichst<br />
zu meiden oder nur kurz zu benutzen.<br />
Die Transportetappen (TE) müssen nach festgelegter Strecke gefahren werden.<br />
Sie sollen so kurz wie möglich gehalten werden. Dem Veranstalter wird<br />
dringend empfohlen, auf Gefahrenstellen im Bordbuch hinzuweisen!<br />
6.3 Zusammensetzung<br />
Die Veranstaltung setzt sich nur aus Sonderprüfungen und Transportetappen<br />
zusammen.<br />
6.3.1 Transportetappen (TE)<br />
TE verbinden die einzelnen Sonderprüfungen bzw. Orientierungsetappen. Sie<br />
sind so kurz wie möglich zu halten. Den Teilnehmern ist die Fahrstrecke der TE<br />
in allgemeinverständlicher Form im Bordbuch bekanntzugeben.<br />
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