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NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil

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2.6 Auswertung<br />

Der Veranstalter hat nach dem Eintreffen der Teilnehmer am Ziel schnell gewissenhaft<br />

die Auswertung durchzuführen, die Wertungslisten zu erstellen und<br />

sie möglichst gemäß Ausschreibungszeitplan zum Aushang zu bringen. Der<br />

Aushangsort muß jedem Teilnehmer bekannt sein (Ausschreibung, Ausführungsbestimmungen,<br />

Aushang an Anschlagtafeln). Der Aushang darf nicht<br />

vorgezogen werden oder eher beendet werden, als es der Ausschreibungszeitplan<br />

vorsieht. Der Aushangbeginn ist durch Uhrzeitsvermerk auf dem Aushang<br />

zu kennzeichnen. Aus dem Ergebnisaushang muss jeder Teilnehmer die<br />

Zusammensetzung seiner Strafpunkte erkennen können. Sind nicht alle<br />

Kontrollen auf dem Aushang aufgeführt, so muß dem Teilnehmer auf Verlangen<br />

sofort Einblick in seine Kontrollkarte gegeben werden. Zusätzlich ist am Ziel<br />

bzw. am Ort des Aushanges eine Karte mit eingezeichneter Strecke und<br />

Kontrollen, sowie die Zusammensetzung der Startgruppen, sofort nach<br />

Eintreffen des letzten Teilnehmers in Wertung auszuhängen. Die Aushangzeit<br />

muß vom Sportkommissar abgezeichnet werden.<br />

2.6.1 Preise<br />

Es müssen mindestens 30 % Preise an Fahrer und Beifahrer (gleiche Preise)<br />

vergeben werden. Die Vergabe der Preise hat bei Veranstaltungen mit einem<br />

Prädikat der DAM gruppenweise zu erfolgen.<br />

2.7 Aufgabenstellung<br />

Die Aufgabenstellungen beinhalten die verschiedenen Möglichkeiten, den Teilnehmern<br />

im Fahrauftrag Angaben über die zu befahrende Strecke zu machen.<br />

Man unterscheidet hierbei in Fahraufträge nach Natur und Fahraufträge nach<br />

Karte. Im Fahrauftrag ist jeweils zu erläutern, um welche der beiden<br />

Möglichkeiten es sich handelt. Bei Fahraufträgen nach Karte muß jede Aufgabe<br />

nach der (den) Karte(n) zu lösen sein, die in der Ausschreibung angegeben ist<br />

(sind). Jede angegebende Karte muß durch Angabe der Kennziffer und des<br />

Ausgabejahres eindeutig festgelegt und im Handel erhältlich sein. Für<br />

Spezialkarten oder Karten mit Sondermaßstäben (Kreiskarten o. ä.) muß eine<br />

Bestellmöglichkeit auf dem Nennungsformular gegeben sein. Alles was gemäß<br />

der Zeichenerklärung in der Karte erkennbar ist, darf für die Aufgabenstellung<br />

benutzt werden. Führt eine Strecke über Verkehrseinrichtungen, die nicht aus<br />

der Karte ersichtlich sind, muß eine zusätzliche Beschreibung erfolgen (z. B. =<br />

nicht in der Karte). Zwischen einzelnen Aufgaben bzw. Aufgabenteilen ist im<br />

Regelfall stets die kürzeste erlaubte Verbindung nach der ausgeschriebene<br />

Karte zu fahren. Sie muß mindestens 2 mm Unterschied zu anderen<br />

Lösungsmöglichkeiten aufweisen. Gleiches gilt für die Verbindung einzelner<br />

Symbole und Skizzenteile. Spezielle Abweichungen der einzelnen Aufgaben<br />

von der Regel sind immer innerhalb des Fahrauftrages anzugeben. Das Ändern<br />

von Karten-Reproduktionen, also das Entfernen von vorhandenen oder das<br />

Hinzufügen von neuen Straßenverbindungen ist nur erlaubt, wenn in<br />

Ausschreibung und Durchführungsbestimmung ausdrücklich darauf hingewiesen<br />

wird.<br />

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