NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
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2.6 Auswertung<br />
Der Veranstalter hat nach dem Eintreffen der Teilnehmer am Ziel schnell gewissenhaft<br />
die Auswertung durchzuführen, die Wertungslisten zu erstellen und<br />
sie möglichst gemäß Ausschreibungszeitplan zum Aushang zu bringen. Der<br />
Aushangsort muß jedem Teilnehmer bekannt sein (Ausschreibung, Ausführungsbestimmungen,<br />
Aushang an Anschlagtafeln). Der Aushang darf nicht<br />
vorgezogen werden oder eher beendet werden, als es der Ausschreibungszeitplan<br />
vorsieht. Der Aushangbeginn ist durch Uhrzeitsvermerk auf dem Aushang<br />
zu kennzeichnen. Aus dem Ergebnisaushang muss jeder Teilnehmer die<br />
Zusammensetzung seiner Strafpunkte erkennen können. Sind nicht alle<br />
Kontrollen auf dem Aushang aufgeführt, so muß dem Teilnehmer auf Verlangen<br />
sofort Einblick in seine Kontrollkarte gegeben werden. Zusätzlich ist am Ziel<br />
bzw. am Ort des Aushanges eine Karte mit eingezeichneter Strecke und<br />
Kontrollen, sowie die Zusammensetzung der Startgruppen, sofort nach<br />
Eintreffen des letzten Teilnehmers in Wertung auszuhängen. Die Aushangzeit<br />
muß vom Sportkommissar abgezeichnet werden.<br />
2.6.1 Preise<br />
Es müssen mindestens 30 % Preise an Fahrer und Beifahrer (gleiche Preise)<br />
vergeben werden. Die Vergabe der Preise hat bei Veranstaltungen mit einem<br />
Prädikat der DAM gruppenweise zu erfolgen.<br />
2.7 Aufgabenstellung<br />
Die Aufgabenstellungen beinhalten die verschiedenen Möglichkeiten, den Teilnehmern<br />
im Fahrauftrag Angaben über die zu befahrende Strecke zu machen.<br />
Man unterscheidet hierbei in Fahraufträge nach Natur und Fahraufträge nach<br />
Karte. Im Fahrauftrag ist jeweils zu erläutern, um welche der beiden<br />
Möglichkeiten es sich handelt. Bei Fahraufträgen nach Karte muß jede Aufgabe<br />
nach der (den) Karte(n) zu lösen sein, die in der Ausschreibung angegeben ist<br />
(sind). Jede angegebende Karte muß durch Angabe der Kennziffer und des<br />
Ausgabejahres eindeutig festgelegt und im Handel erhältlich sein. Für<br />
Spezialkarten oder Karten mit Sondermaßstäben (Kreiskarten o. ä.) muß eine<br />
Bestellmöglichkeit auf dem Nennungsformular gegeben sein. Alles was gemäß<br />
der Zeichenerklärung in der Karte erkennbar ist, darf für die Aufgabenstellung<br />
benutzt werden. Führt eine Strecke über Verkehrseinrichtungen, die nicht aus<br />
der Karte ersichtlich sind, muß eine zusätzliche Beschreibung erfolgen (z. B. =<br />
nicht in der Karte). Zwischen einzelnen Aufgaben bzw. Aufgabenteilen ist im<br />
Regelfall stets die kürzeste erlaubte Verbindung nach der ausgeschriebene<br />
Karte zu fahren. Sie muß mindestens 2 mm Unterschied zu anderen<br />
Lösungsmöglichkeiten aufweisen. Gleiches gilt für die Verbindung einzelner<br />
Symbole und Skizzenteile. Spezielle Abweichungen der einzelnen Aufgaben<br />
von der Regel sind immer innerhalb des Fahrauftrages anzugeben. Das Ändern<br />
von Karten-Reproduktionen, also das Entfernen von vorhandenen oder das<br />
Hinzufügen von neuen Straßenverbindungen ist nur erlaubt, wenn in<br />
Ausschreibung und Durchführungsbestimmung ausdrücklich darauf hingewiesen<br />
wird.<br />
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