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NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil

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3.10 Die genannten Wertungsaufgaben sind grundsätzlich nur durch Pylonen zu kennzeichnen.<br />

Der Streckenverlauf sowie die Verbindungsstrecken zwischen den<br />

Wertungsaufgaben dürfen nur durch Autoreifen, Strohballen oder Dachlat-tenabschnitte<br />

markiert sein. Die Markierungen müssen so deutlich sein, daß ein<br />

Verfahren unmöglich ist. Das Umwerfen oder Verschieben dieser<br />

Streckenverlauf-Markierungen wird nicht mit Strafsekungen belegt. Nach der<br />

Zieldurchfahrtt muß die Auslaufstrecke mindestens doppelt so lang sein, wie die<br />

Entfernung zwischen der letzten richtungsändernden Pylone und der Ziellinie.<br />

Der Standort aller Pylonen muß durch Farbe markiert sein (Ummalen der<br />

Pylonen-Bodenplatte mit haltbarer Farbe). Verschiebungen der Pylone aus<br />

dem markierten Feld werden erst mit Strafpunkten belegt, wenn die Pylone das<br />

Feld verlassen hat.<br />

3.11 Die Weisungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde sind unbedingt zu erfüllen.<br />

3.12 Die Platzverhältnisse sind unbedingt in der Ausschreibung zu beschreiben<br />

(z. B. Aspalt, Beton, Pflaster usw.)<br />

3.13 Als Veranstaltungs-Bezeichnung ist die Zusatzbezeichnung Renn-Slalom etc.<br />

nicht statthaft.<br />

3.14 Jeder Teilnehmer hat 3/4 Läufe frei; der 1. Lauf gilt als Trainingslauf, und es<br />

erfolgt hierzu keine Zeitnahme. Dieser Lauf muß nicht unter Wettbewerbsbedingungen<br />

durchgeführt werden, aber die volle Streckenlänge aufweisen. Bei<br />

2-Tages-Veranstaltungen können bis zu 3 Trainingsläufe gafahren werden.<br />

Vom klassenweisen Start darf nicht abgewichen werden. Klassen mit weniger<br />

als fünf Fahrzeugen können vom Ablauf her zur nächsthöheren oder niedrigeren<br />

gelegt werden, wobei aber die kleinere Klasse immer zuerst startet. Die<br />

Startreihenfolge muß in allen 3/4 Läufen gleich sein. Über Ausnahmen entscheidet<br />

der Sportkommissar.<br />

Auch Teilnehmer, die bereits im Trainingslauf ausfallen, müssen in der Ergebnisliste<br />

aufgeführt werden.<br />

3.15 Die Slalomstrecke muß nach dem Trainingslauf vom Teilnehmer zweimal/dreimal<br />

mit stehendem Strart durchfahren werden. Gewertet wird die Fahrtzeit<br />

zuzügl. der eventuellen Strafzeit. Daraus ergibt sich die Gesamtzeit pro<br />

Durchgang. Der bessere Wertungslauf/die beiden besseren Wertungsläufe<br />

(addiert) sind das Endergebnis<br />

des Teilnehmers.<br />

Umgefahrene od.verschobene Pylone u.Wendemarkierung = 5 Sek. Strafzeit<br />

Ausgelassene Streckenmarkierung (auch Spurgasse) = 15 Sek. Strafzeit<br />

Werden Streckenteile mehrfach befahren und den Streckenposten ist es nicht<br />

möglich, eine umgefahrene Pylone rechtzeitig wiederaufzustellen, so darf der<br />

Lauf nicht wiederholt werden.<br />

Die jeweilig anfallenen Strafsekunden werden nur einmal berechnet.<br />

Überfährt ein Teilnehmer in einem Lauf die Ziellinie nicht, wird dieser als gefahren<br />

gewertet, jedoch nicht zur Wertung herangezogen.<br />

3.16 Nach dem letzten Durchgang müssen alle Fahrzeuge der Klasse an dem vom<br />

Veranstalter vorgesehenen Platz zum "Parc fermé" abgestellt werden. Diese<br />

Fahrzeuge dürfen erst nach Ablauf der Protestfrist oder mit der Erlaubnis des<br />

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