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NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil

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4.<br />

Der Antragsteller muß mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens<br />

seit 6 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. seit 2 Jahren im<br />

Besitz einer Kartlizenz sein. Antragsteller, die sich nur als Beifahrer betätigen wollen,<br />

müssen das 12. Lebensjahr, bei Rallyes das 14. Lebensjahr, vollendet haben. Für<br />

Jugendliche, die nur am Kart-Sport teilnehmen, beträgt das Mindestalter 8 Jahre. Bis zur<br />

Volljährigkeit des Antragstel-lers muß der Antrag vom gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet<br />

werden, der damit bekundet, daß gegen die Teilnahme des Antragstellers am<br />

Motorsport keine Bedenken bestehen.<br />

5.<br />

Die Ausstellung eines Ausweises unter Pseudonym ist möglich. Dazu ist jedoch ein<br />

besonderer Antrag an die DAM notwendig. Gibt die DAM dem Gesuch des Antragstellers<br />

statt, so ist das Pseudonym bis zum Ende der Saison am 31.12 des Jahres zu führen. Die<br />

Gebühr für die Genehmigung eines Pseudonyms kann von der DAM für jedes<br />

Kalenderjahr neu festgelegt werden. DAM-Ausweis- bzw. Lizenzinhaber dürfen nur von<br />

der DAM registrierte Pseudonyme benutzen.<br />

6.<br />

Die DAM kann einem Antragsteller die Ausstellung eines Sportfahrerausweises ohne<br />

Angabe von Gründen verweigern.<br />

7.<br />

Der Antragsteller verpflichtet sich, die bestehenden Sportstatuten der DAM anzuerkennen.<br />

8.<br />

Die Gültigkeit eines Ausweises erstreckt sich auf das Kalenderjahr, für das er ausgestellt<br />

wurde.<br />

9.<br />

Die Höhe der Ausstellungsgebühr kann für jedes Kalenderjahr von der DAM neu festgesetzt<br />

werden.<br />

10.<br />

Der Geltungsbereich des Sportfahrerausweises erstreckt sich grundsätzlich auf die von<br />

der DAM genehmigten Wettbewerbe.<br />

11.<br />

Die Inhaber von gültigen DAM-Ausweisen bzw. -Lizenzen erhalten einen Nachlass von<br />

Euro 2,50/5.– auf das Nenngeld (bei einigen Wettbewerben pro Team).<br />

12.<br />

Von der Teilnahme in Wertung sind alle Sportwarte ausgeschlossen, die in der Ausschreibung<br />

der betr. Veranstaltung namentlich genannt sind.<br />

13.<br />

Es können Mannschaften gemeldet werden. Die Mannschaft kann aus drei oder vier<br />

Fahrzeugen zusammengesetzt werden, wobei dann die drei besten Fahrzeuge gewertet<br />

werden.<br />

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