NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
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4.<br />
Der Antragsteller muß mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens<br />
seit 6 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. seit 2 Jahren im<br />
Besitz einer Kartlizenz sein. Antragsteller, die sich nur als Beifahrer betätigen wollen,<br />
müssen das 12. Lebensjahr, bei Rallyes das 14. Lebensjahr, vollendet haben. Für<br />
Jugendliche, die nur am Kart-Sport teilnehmen, beträgt das Mindestalter 8 Jahre. Bis zur<br />
Volljährigkeit des Antragstel-lers muß der Antrag vom gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet<br />
werden, der damit bekundet, daß gegen die Teilnahme des Antragstellers am<br />
Motorsport keine Bedenken bestehen.<br />
5.<br />
Die Ausstellung eines Ausweises unter Pseudonym ist möglich. Dazu ist jedoch ein<br />
besonderer Antrag an die DAM notwendig. Gibt die DAM dem Gesuch des Antragstellers<br />
statt, so ist das Pseudonym bis zum Ende der Saison am 31.12 des Jahres zu führen. Die<br />
Gebühr für die Genehmigung eines Pseudonyms kann von der DAM für jedes<br />
Kalenderjahr neu festgelegt werden. DAM-Ausweis- bzw. Lizenzinhaber dürfen nur von<br />
der DAM registrierte Pseudonyme benutzen.<br />
6.<br />
Die DAM kann einem Antragsteller die Ausstellung eines Sportfahrerausweises ohne<br />
Angabe von Gründen verweigern.<br />
7.<br />
Der Antragsteller verpflichtet sich, die bestehenden Sportstatuten der DAM anzuerkennen.<br />
8.<br />
Die Gültigkeit eines Ausweises erstreckt sich auf das Kalenderjahr, für das er ausgestellt<br />
wurde.<br />
9.<br />
Die Höhe der Ausstellungsgebühr kann für jedes Kalenderjahr von der DAM neu festgesetzt<br />
werden.<br />
10.<br />
Der Geltungsbereich des Sportfahrerausweises erstreckt sich grundsätzlich auf die von<br />
der DAM genehmigten Wettbewerbe.<br />
11.<br />
Die Inhaber von gültigen DAM-Ausweisen bzw. -Lizenzen erhalten einen Nachlass von<br />
Euro 2,50/5.– auf das Nenngeld (bei einigen Wettbewerben pro Team).<br />
12.<br />
Von der Teilnahme in Wertung sind alle Sportwarte ausgeschlossen, die in der Ausschreibung<br />
der betr. Veranstaltung namentlich genannt sind.<br />
13.<br />
Es können Mannschaften gemeldet werden. Die Mannschaft kann aus drei oder vier<br />
Fahrzeugen zusammengesetzt werden, wobei dann die drei besten Fahrzeuge gewertet<br />
werden.<br />
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