NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
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10.<br />
Die Teilnahme an einer motorsportlichen Veranstaltung wird durch die vom Fahrer bzw.<br />
Fahrer und Beifahrer unterschriebene Nennung angemeldet. Ein Vertragsverhältnis zwischen<br />
Veranstalter und Teilnehmer(n) kommt erst durch eine Nennungsbestätigung zustande.<br />
Der so geschlossene Vertrag bindet beide Teile und kann nur in gegenseitigem<br />
Einverständnis gelöst werden. Die Nennungsbestätigungen sind rechtzeitig zu versenden.<br />
11.<br />
Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen bei Angabe von stichhaltigen Gründen zurückzuweisen.<br />
Die Zurückweisung muß am Eingangstag der Nennung erfolgen. Ausnahme:<br />
Teilnehmer an den Meisterschaften der DAM, deren Nennungen ordnungsgemäß bis<br />
zum offiziellen Nennungsschluß (nicht Nachnennungsschluß) beim Veranstalter eingegangen<br />
sind, dürfen nicht zurückgewiesen werden.<br />
12.<br />
Die Teilnahme an einem Wettbewerb ist ohne Vorabentrichtung des Nenngeldes nicht<br />
erlaubt. Inhabern von DAM-Fahrerausweisen bzw. Lizenzen wird ermäßigtes Nenngeld<br />
eingeräumt. Bei Orientierungsfahrten, Rallyes und Leistungsprüfungen pro Team.<br />
13.<br />
Der Veranstalter kann in der Ausschreibung die Möglichkeit für Nachnennungen einräumen<br />
und dafür eine Nachnenn-Gebühr erheben. Die Annahme von Nachnennungen ist<br />
nur bis zum Start des 1. Fahrzeuges bei Orientierungswettbewerben bzw. des 1.<br />
Fahrzeuges einer Klasse in der jeweiligen Gruppe bei Slalom, Autocross und<br />
Leistungsprüfung zulässig.<br />
14.<br />
Der Veranstalter hat die Auswertung durchzuführen und die Ergebnisse gemäß<br />
Ausschreibungszeitplan auszuhängen. Die Aushangdauer beträgt mindestens 30 Minuten.<br />
Der Sportkommissar hat den Aushang zu überprüfen und mit Zeitangabe und<br />
Unterschrift zu bestätigen. Der Aushang darf nicht vorher beendet sein, als es der<br />
Ausschreibungszeitplan vorsieht. Aus dem Aushang muß jeder Teilnehmer seine<br />
Wertungspunkte ersehen können. Außerdem muß ersichtlich sein: Startnummer,<br />
Zusammensetzung der Wertungspunkte bzw. -zeit und Platzierung. Es müssen mindestens<br />
30% Preise vergeben werden.<br />
15.<br />
Der Veranstalter muß nach der Veranstaltung eine mit dem Aushang übereinstimmende<br />
offizielle Ergebnisliste (nach Klassen und Plätzen sortiert) erstellen, die jedem Teilnehmer/Team<br />
mit Sportfahrerausweis innerhalb von 4 (vier) Wochen zuzustellen ist (für alle<br />
Fahrzeugklassen und Mannschaften).<br />
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