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NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil

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10.<br />

Die Teilnahme an einer motorsportlichen Veranstaltung wird durch die vom Fahrer bzw.<br />

Fahrer und Beifahrer unterschriebene Nennung angemeldet. Ein Vertragsverhältnis zwischen<br />

Veranstalter und Teilnehmer(n) kommt erst durch eine Nennungsbestätigung zustande.<br />

Der so geschlossene Vertrag bindet beide Teile und kann nur in gegenseitigem<br />

Einverständnis gelöst werden. Die Nennungsbestätigungen sind rechtzeitig zu versenden.<br />

11.<br />

Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen bei Angabe von stichhaltigen Gründen zurückzuweisen.<br />

Die Zurückweisung muß am Eingangstag der Nennung erfolgen. Ausnahme:<br />

Teilnehmer an den Meisterschaften der DAM, deren Nennungen ordnungsgemäß bis<br />

zum offiziellen Nennungsschluß (nicht Nachnennungsschluß) beim Veranstalter eingegangen<br />

sind, dürfen nicht zurückgewiesen werden.<br />

12.<br />

Die Teilnahme an einem Wettbewerb ist ohne Vorabentrichtung des Nenngeldes nicht<br />

erlaubt. Inhabern von DAM-Fahrerausweisen bzw. Lizenzen wird ermäßigtes Nenngeld<br />

eingeräumt. Bei Orientierungsfahrten, Rallyes und Leistungsprüfungen pro Team.<br />

13.<br />

Der Veranstalter kann in der Ausschreibung die Möglichkeit für Nachnennungen einräumen<br />

und dafür eine Nachnenn-Gebühr erheben. Die Annahme von Nachnennungen ist<br />

nur bis zum Start des 1. Fahrzeuges bei Orientierungswettbewerben bzw. des 1.<br />

Fahrzeuges einer Klasse in der jeweiligen Gruppe bei Slalom, Autocross und<br />

Leistungsprüfung zulässig.<br />

14.<br />

Der Veranstalter hat die Auswertung durchzuführen und die Ergebnisse gemäß<br />

Ausschreibungszeitplan auszuhängen. Die Aushangdauer beträgt mindestens 30 Minuten.<br />

Der Sportkommissar hat den Aushang zu überprüfen und mit Zeitangabe und<br />

Unterschrift zu bestätigen. Der Aushang darf nicht vorher beendet sein, als es der<br />

Ausschreibungszeitplan vorsieht. Aus dem Aushang muß jeder Teilnehmer seine<br />

Wertungspunkte ersehen können. Außerdem muß ersichtlich sein: Startnummer,<br />

Zusammensetzung der Wertungspunkte bzw. -zeit und Platzierung. Es müssen mindestens<br />

30% Preise vergeben werden.<br />

15.<br />

Der Veranstalter muß nach der Veranstaltung eine mit dem Aushang übereinstimmende<br />

offizielle Ergebnisliste (nach Klassen und Plätzen sortiert) erstellen, die jedem Teilnehmer/Team<br />

mit Sportfahrerausweis innerhalb von 4 (vier) Wochen zuzustellen ist (für alle<br />

Fahrzeugklassen und Mannschaften).<br />

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