NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
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Fahrtleiters und des Sportkommissars entfernt werden. Die genaue Zeit von<br />
Beginn und Ende der Protestzeit ist vom Veranstalter festzuhalten.<br />
Die Protestzeit endet für alle Wettbewerbsfahrzeuge jeder Klasse zum selben<br />
Zeitpunkt. Den Anweisungen des Sportkommissars, der als Beauftragter der<br />
DAM fungiert, ist ebenso wie dem Fahrtleiter und dem durch Armbinden ausgewiesenen<br />
Sportwarten unverzüglich Folge zu leisten.<br />
Zuwiderhandlungen führen zum Wertungsausschluß.<br />
3.17 Sicherheitsbestimmungen<br />
Feste u. natürliche Hindernisse im unmittelbaren Bereich der Streckenführung<br />
müssen in geeigneter Weise abgesichert sein (Strohballen, Reifen od. ähn.)<br />
4. Auto-Speedway<br />
Auto-Speedway-Veranstaltungen sind Kurzstrecken-Wettbewerbe, die überwiegend<br />
auf befestigten Rundkursen ausgetragen werden (permanente Rennstrecken,<br />
Flugplätze etc.).<br />
5. Leistungsprüfungen auf abgeschlossener Strecke<br />
5.1 Aufgaben und Durchführung<br />
Die Teilnehmer müssen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrzeiten und<br />
unter Beachtung der Fahrvorschriften die Runden bzw. Abschnitte, die getrennt<br />
gewertet werden, absolvieren. Ankunftszeit am Ziel ist Startzeit für die nächste<br />
Runde bzw. für den nächsten Abschnitt. Verspätungen können nicht aufgeholt<br />
werden. Jedes Fahrzeug muß mit Fahrer und Beifahrer besetzt sein. Das<br />
Mindestalter für Beifahrer beträgt 16 Jahre.<br />
Jeder Teilnehmer, der den Veranstaltungszeitplan einhält, hat bei Strecken bis<br />
7 km 2 Einführungsrunden und bei Strecken über 7 km 1 Einführungsrunde.<br />
5.2 Das Anlegen der Sicherheitsgurte und das Tragen von Schutzhelmen ist<br />
während des Wettbewerbs vorgeschrieben.<br />
5.3 Wertungsgrundlage und Zeitnahme<br />
Grundlage für die Wertung sind ausschließlich die durch die offizielle Zeitnahme<br />
des Veranstalters für die einzelnen Teilnehmer festgestellten Runden- bzw.<br />
Abschnittsfahrzeiten. Die Zeitnahme erfolgt beim Überfahren der Ziellinie mit<br />
den Vorderrädern. Innerhalb des Start- und Zielbereichs, in Sichtweite der<br />
Zeitnahme, ist zügig zu fahren. Das Erzielen von Soll-Durchfahrtzeiten durch<br />
extrem langsames Fahren in diesen Bereichen ist unter Androhung von Sportstrafen<br />
bzw. Wertungsverlust durch den Sportkommissar strengstens verboten.<br />
Evtl. Vorzeiten dürfen nur innerhalb der besonders gekennzeichneten<br />
Warteräume abgewartet werden. Bei Dunkelheit ist die Haltezone durch<br />
Leuchten zu kennzeichnen.<br />
5.3.1 Wertung<br />
5.3.2 Wertungstabelle<br />
Über- oder Unterschreiten der Sollzeit<br />
ab 2. Wertungsabschnitt (bei selbstgesetzten Sollzeiten)<br />
ab 1. Wertungsabschnitt (bei Veranstalter-Sollzeiten)<br />
pro angefangene Sekunde = 1 Strafpunkt<br />
unter Berücksichtigung der Karenz lt. Ausschreibung<br />
Nicht-Einhalten der vorgeschriebenen Rundenzahl = Wertungsverlust<br />
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