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NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil

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Fahrtleiters und des Sportkommissars entfernt werden. Die genaue Zeit von<br />

Beginn und Ende der Protestzeit ist vom Veranstalter festzuhalten.<br />

Die Protestzeit endet für alle Wettbewerbsfahrzeuge jeder Klasse zum selben<br />

Zeitpunkt. Den Anweisungen des Sportkommissars, der als Beauftragter der<br />

DAM fungiert, ist ebenso wie dem Fahrtleiter und dem durch Armbinden ausgewiesenen<br />

Sportwarten unverzüglich Folge zu leisten.<br />

Zuwiderhandlungen führen zum Wertungsausschluß.<br />

3.17 Sicherheitsbestimmungen<br />

Feste u. natürliche Hindernisse im unmittelbaren Bereich der Streckenführung<br />

müssen in geeigneter Weise abgesichert sein (Strohballen, Reifen od. ähn.)<br />

4. Auto-Speedway<br />

Auto-Speedway-Veranstaltungen sind Kurzstrecken-Wettbewerbe, die überwiegend<br />

auf befestigten Rundkursen ausgetragen werden (permanente Rennstrecken,<br />

Flugplätze etc.).<br />

5. Leistungsprüfungen auf abgeschlossener Strecke<br />

5.1 Aufgaben und Durchführung<br />

Die Teilnehmer müssen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrzeiten und<br />

unter Beachtung der Fahrvorschriften die Runden bzw. Abschnitte, die getrennt<br />

gewertet werden, absolvieren. Ankunftszeit am Ziel ist Startzeit für die nächste<br />

Runde bzw. für den nächsten Abschnitt. Verspätungen können nicht aufgeholt<br />

werden. Jedes Fahrzeug muß mit Fahrer und Beifahrer besetzt sein. Das<br />

Mindestalter für Beifahrer beträgt 16 Jahre.<br />

Jeder Teilnehmer, der den Veranstaltungszeitplan einhält, hat bei Strecken bis<br />

7 km 2 Einführungsrunden und bei Strecken über 7 km 1 Einführungsrunde.<br />

5.2 Das Anlegen der Sicherheitsgurte und das Tragen von Schutzhelmen ist<br />

während des Wettbewerbs vorgeschrieben.<br />

5.3 Wertungsgrundlage und Zeitnahme<br />

Grundlage für die Wertung sind ausschließlich die durch die offizielle Zeitnahme<br />

des Veranstalters für die einzelnen Teilnehmer festgestellten Runden- bzw.<br />

Abschnittsfahrzeiten. Die Zeitnahme erfolgt beim Überfahren der Ziellinie mit<br />

den Vorderrädern. Innerhalb des Start- und Zielbereichs, in Sichtweite der<br />

Zeitnahme, ist zügig zu fahren. Das Erzielen von Soll-Durchfahrtzeiten durch<br />

extrem langsames Fahren in diesen Bereichen ist unter Androhung von Sportstrafen<br />

bzw. Wertungsverlust durch den Sportkommissar strengstens verboten.<br />

Evtl. Vorzeiten dürfen nur innerhalb der besonders gekennzeichneten<br />

Warteräume abgewartet werden. Bei Dunkelheit ist die Haltezone durch<br />

Leuchten zu kennzeichnen.<br />

5.3.1 Wertung<br />

5.3.2 Wertungstabelle<br />

Über- oder Unterschreiten der Sollzeit<br />

ab 2. Wertungsabschnitt (bei selbstgesetzten Sollzeiten)<br />

ab 1. Wertungsabschnitt (bei Veranstalter-Sollzeiten)<br />

pro angefangene Sekunde = 1 Strafpunkt<br />

unter Berücksichtigung der Karenz lt. Ausschreibung<br />

Nicht-Einhalten der vorgeschriebenen Rundenzahl = Wertungsverlust<br />

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