NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
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Die angekündigte Berufung muß dann innerhalb von 48 Stunden (Poststempel) dem<br />
DAM-Sportgericht schriftlich begründet eingereicht werden.<br />
Bei Fristversäumnis gilt die angekündigte Berufung als nicht abgegeben.<br />
8.<br />
Ist ein Protest eingereicht oder ist gegen eine Protestentscheidung Berufung angekündigt,<br />
so ist die Siegerehrung für die dadurch betroffene(n) Klasse(n) bis zur Entscheidung<br />
auszusetzen.<br />
Wird innerhalb der Protestfrist von 30 Minuten die ausgehändigte Ergebnisliste abgeändert,<br />
muß den von der Abänderung Betroffenen eine neue Protestfrist von 30 Minuten eingeräumt<br />
werden. Sie gilt von dem Zeitpunkt an, an dem die abgeänderte Ergebnis-liste<br />
zum Aushang kommt.<br />
Trotz des Grundrechtes zum Protest muß allen Teilnehmern an motorsportlichen<br />
Wettbewerben klar sein, daß dieser Weg nicht zur Klärung persönlicher Differenzen<br />
beschritten werden kann.<br />
9.<br />
Verteilung von Demontage- und Montagekosten<br />
a) Die Abrechnung der Demontage- und Montagekosten und damit der gezielte<br />
Umfang eines einzelnen Protestes bezieht sich jeweils auf ein in sich abgegrenztes<br />
und funktionsfähige Aggregat des Fahrzeuges (Beispiel: Motor,<br />
Getriebe, Vorderachse, Hinterachse, Aufbau, Bremsanlage usw.)<br />
b) Richtet sich ein- und derselbe Protest gegen mehrere Aggregate eines Fahrzeuges,<br />
so sind die Demontage- und Montagekosten anteilig aufzuschlüsseln.<br />
Werden an einem Aggregat Feststellungen getroffen, die eine Übereinstimmung mit den<br />
geltenden Regeln nicht zulassen, so daß in diesem Punkt dem Protest Rechnung getragen<br />
werden muß, so sind die für dieses Aggregat angefallenen Demontage- und<br />
Montagekosten einschl. Dichtungsmaterial nach Vorgabe des Herstellers zu Lasten des<br />
Unterlegenen zu berechnen.<br />
Nebenkosten, die dadurch entstehen, daß Sonderarbeiten, die über die regulären erforderlichen<br />
Handgriffe hinausgehen, durchgeführt werden, sowie Ausfallkosten für<br />
Fahrzeuge, Mietwagenkosten, Rückreisekosten, Telefongebühren, Reisekosten oder<br />
Spesen für Fahrer und Monteure und ähnliche Kosten können nicht erstattet werden. Bei<br />
Vergleichen erfolgt eine Teilung der Kosten, bei Teilschuldentscheidungen die prozentuale<br />
Übernahme durch die Parteien. Ausnahmen siehe Punkt 10.<br />
Nicht erstattet werden auch Verbrauchsstoffe.<br />
Demontage- und Montagekosten an solchen Aggregaten, die zu keiner Beanstandung<br />
Anlaß geben, gehen jedoch ausschließlich zu Lasten des Protestierenden, unabhängig<br />
davon, ob andere Aggregate beanstandet wurden oder nicht.<br />
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