NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
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Sogenannte "Wendekontrollen", d. h. Kontrollen nach deren Erreichen die<br />
Teilnehmer wenden müssen, dürfen sich nur auf Straßen/Wegen mit der<br />
gefahrlosen Möglichkeit zum Wenden befinden! Geschlossene Ortschaften<br />
(gleichzeitige, beidseitige Bebauung) sollten aus Umwelt- und<br />
Sicherheitsgründen ohne Kreisel und ohne ortsgebunden Überlappungen<br />
durchfahren werden (ausgenommen Berlin). Auf das Ruhebedürfnis der<br />
Anwohner ist unbedingt Rücksicht zu nehmen.<br />
Bei den von der DAM genehmigten Wettbewerben sind einheitlich folgende<br />
Bezeichnungen für Kontrollen zu benutzen:<br />
1. ZK = Zeitkontrolle. ZK’s überwachen das Einhalten der vorgeschriebenen<br />
Fahrzeiten und bilden somit eine wichtige Wertunggrundlage.<br />
Ihre Standorte müssen im Fahrtauftrag so eindeutig angegeben<br />
werden, daß sie auch ohne Lösen von Fahrtaufträge gefunden<br />
werden können. Die laufende Veranstalterzeit kann vom Teilnehmer<br />
erfragt werden. Vorzeiten dürfen nur nach Passieren der Zeitkontrolle<br />
abgewartet werden.<br />
Eine ZK darf keine DK oder SK sein.<br />
2. DK = Durchgangskontrollen. DK’s überwachen das Einhalten der<br />
vorgeschrieb. Fahrstrecke. Ihre Standorte sind wie die der ZK’s anzugeben.<br />
An DK’s können weitere Fahrtaufträge ausgegeben werden.<br />
3. SK = Sonderkontrollen (Orientierungskontrollen). SK’s sind besetzte<br />
Kontrollen, die das Einhalten der vorgeschriebenen Streckenführung<br />
überwachen. Ihre Standorte sind nicht bekannt.<br />
4. GZK = Geheime Zeitkontrolle. GZK’s sind Orientierungskontrollen,<br />
die zusätzlich einen vorgegebenen Fahrschnitt überwachen. Die<br />
Zeitwertung der GZK’s darf nur bei Punktgleichheit gewertet werden.<br />
Ihre Standorte sind nicht bekannt.<br />
5. NK = Nummernkontrollen. NK’s sind unbesetzte Kontrollen, die<br />
das Einhalten der vorgeschriebenen Streckenführung überwachen.<br />
Sie sollen anstelle von SK’s nur in Ausnahmefällen verwendet werden<br />
2.5 Wertung<br />
Bei allen durch die DAM genehmigten Orientierungsfahrten ist ein einheitlicher<br />
Wertungsmodus vorgeschrieben. Hierbei besteht eine angemessene Relation<br />
zwischen der Kontrollenwertung und der Zeitwertung. Das genaue Befahren<br />
der vorgeschriebenen Strecke und das Finden der Kontrollen sollte die<br />
Hauptwertung bei einer Orientierungsfahrt sein.<br />
2.5.1 Bewertung von Zeitkontrollen (ZK)<br />
Die Zeitwertung hat so zu erfolgen, daß für eine Strecke zwischen zwei aufeinanderfolgenden<br />
Zeitkontrollen eine Idealzeit angegeben wird. Das Abweichen<br />
von dieser Idealzeit wird mit Zeitstrafen belegt. Es gibt nur eine Gesamtkarenz<br />
über die ganze Veranstaltung, mindestens 60 Minuten. Die letzte Möglichkeit,<br />
diese Zeit zu ändern, ist bei der Ausgabe der Fahrtunterlagen am Start.<br />
Zeitetappen unter 10 Minuten sind untersagt.<br />
Strafpunkte: