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NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil

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Abschnitt J: Sportstrafen<br />

1.<br />

Der Sportkommissar hat folgende Strafbefugnis:<br />

a) die Verwarnung mit zusätzlich bis zu Euro 150,– (auch für Betreuer)<br />

b) den Ausschluß vom Wettbewerb bzw. von der Wertung<br />

c) Geldstrafen bis zu einer von der DAM jährlich neu festgesetzten<br />

Höhe mit Wertungsausschluß<br />

d) Geldstrafen bis zu einer von der DAM jährlich festgesetzten<br />

Höhe gegen den Veranstalter.<br />

2.<br />

Das DAM-Sportgericht hat folgende Strafbefugnis:<br />

a) die Verwarnung in Verbindung mit einer Geldbuße bis zu Euro 150,–<br />

b) die befristete Sperrung<br />

c) die ständige Sperrung<br />

d) die Verfügung von Geldstrafen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 500,–<br />

e) die Aberkennung erlangter Sportehrungen.<br />

f) Ausschluß aus Meisterschaften der DAM<br />

3.<br />

Folgende Verstöße werden durch die DAM in jedem Fall verfolgt, wenn sie zur Kenntnis<br />

gelangen:<br />

a) Verstöße gegen die Sportstatuten<br />

b) grobe Unsportlichkeit<br />

c) Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit einem durch<br />

die DAM genehmigten Wettbewerbe<br />

d) Ansehenschädigung des <strong>Automobil</strong>sportes<br />

e) ungerechtfertigtes Erlangen von Vorteilen<br />

f) Bestechungshandlungen und betrügerische Machenschaften sowie sonstiges<br />

Verhalten, das gegen die Grundprinzipien des Motorsportes verstößt.<br />

4.<br />

Sportstrafen können im Veröffentlichungorgan der DAM und/oder der angeschlossenene<br />

Clubs veröffentlicht werden.<br />

Abschnitt K: Phonmessung<br />

1. Allgemeines<br />

Bei DAM genehmigten Wettbewerben dürfen Phonmessungen nur nach der<br />

DAM-Meßmethode in dB(A) mit den Grenzwerten lt. Punkt 2. durchgeführt werden,<br />

es sei denn, die zuständige Erlaubnisbehörde (z. B. Bez.-Regierung) verlangt<br />

nachweislich andere Werte. Die Überwachung ist obligatorisch.<br />

2. Grenzwerte<br />

Ab 1992 gelten für alle von der DAM genehmigten Veranstaltungen folgende<br />

Grenzwerte in dB(A) für das Standgeräusch nach DAM-Nahfeldmessung.<br />

2.1 Gruppe I<br />

Grenzwert nach Kfz-Brief (-schein) + 2 dB(A) amtl. Toleranz;<br />

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