NAVC.Kombi 2007 - NAVC Neuer Automobil
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Abschnitt J: Sportstrafen<br />
1.<br />
Der Sportkommissar hat folgende Strafbefugnis:<br />
a) die Verwarnung mit zusätzlich bis zu Euro 150,– (auch für Betreuer)<br />
b) den Ausschluß vom Wettbewerb bzw. von der Wertung<br />
c) Geldstrafen bis zu einer von der DAM jährlich neu festgesetzten<br />
Höhe mit Wertungsausschluß<br />
d) Geldstrafen bis zu einer von der DAM jährlich festgesetzten<br />
Höhe gegen den Veranstalter.<br />
2.<br />
Das DAM-Sportgericht hat folgende Strafbefugnis:<br />
a) die Verwarnung in Verbindung mit einer Geldbuße bis zu Euro 150,–<br />
b) die befristete Sperrung<br />
c) die ständige Sperrung<br />
d) die Verfügung von Geldstrafen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 500,–<br />
e) die Aberkennung erlangter Sportehrungen.<br />
f) Ausschluß aus Meisterschaften der DAM<br />
3.<br />
Folgende Verstöße werden durch die DAM in jedem Fall verfolgt, wenn sie zur Kenntnis<br />
gelangen:<br />
a) Verstöße gegen die Sportstatuten<br />
b) grobe Unsportlichkeit<br />
c) Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit einem durch<br />
die DAM genehmigten Wettbewerbe<br />
d) Ansehenschädigung des <strong>Automobil</strong>sportes<br />
e) ungerechtfertigtes Erlangen von Vorteilen<br />
f) Bestechungshandlungen und betrügerische Machenschaften sowie sonstiges<br />
Verhalten, das gegen die Grundprinzipien des Motorsportes verstößt.<br />
4.<br />
Sportstrafen können im Veröffentlichungorgan der DAM und/oder der angeschlossenene<br />
Clubs veröffentlicht werden.<br />
Abschnitt K: Phonmessung<br />
1. Allgemeines<br />
Bei DAM genehmigten Wettbewerben dürfen Phonmessungen nur nach der<br />
DAM-Meßmethode in dB(A) mit den Grenzwerten lt. Punkt 2. durchgeführt werden,<br />
es sei denn, die zuständige Erlaubnisbehörde (z. B. Bez.-Regierung) verlangt<br />
nachweislich andere Werte. Die Überwachung ist obligatorisch.<br />
2. Grenzwerte<br />
Ab 1992 gelten für alle von der DAM genehmigten Veranstaltungen folgende<br />
Grenzwerte in dB(A) für das Standgeräusch nach DAM-Nahfeldmessung.<br />
2.1 Gruppe I<br />
Grenzwert nach Kfz-Brief (-schein) + 2 dB(A) amtl. Toleranz;<br />
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