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BP-7.7-009 - Frankfurt

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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

______________________________________________________________________________<br />

zenden Gewerbeflächen betrifft, ist das vorhandene Straßen- und Wegenetz nicht ausreichend.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat die Stadt bereits die Projektierung einer<br />

neuen schwerlastfähigen Straße von der Hafenstraße im Süden bis auf die Höhe des<br />

geplanten Hafens im Norden in Auftrag gegeben.<br />

Trotz akuter Missstände hinsichtlich des Querschnittes und der bauliche Qualität des<br />

Straßennetzes ist der Geltungsbereich generell gut in das Hauptstraßennetz der Stadt<br />

über die Straßenzüge Berliner Chaussee (B 5) - Goepelstraße und die Berliner Straße /<br />

Karl-Marx-Straße eingebunden und durch die Nähe zum Stadtzentrum auch schnell<br />

erreichbar.<br />

Schiene<br />

Der Geltungsbereich verfügt mit den vorhandenen Gleisanlagen der Hafen-/ Industriebahn<br />

potentiell über einen Gleisanschluss. Auf Grund der in den letzten Jahren zunehmenden<br />

Verlagerung der gewerblichen Transporte von der Schiene auf die Straße<br />

hat sich auch die Bedeutung der Bahn verringert.<br />

In der prosperierenden Vergangenheit des Industriequartiers gehörte die Schienenerschließung<br />

nahezu aller größeren Betriebe in der unmittelbaren Nachbarschaft des<br />

Geltungsbereiches zum zentralen Standortvorteil des Gebietes. Dabei spielte die Relation<br />

Wasser - Schiene eine eher untergeordnete Rolle, wichtiger war die Anbindung an<br />

den Rangierbahnhof <strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />

Aus verkehrspolitischen und stadtplanerischen Gründen soll das Grundnetz der<br />

Gleisanbindung beibehalten werden, zumal es sich störungsfrei in das Neuordnungskonzept<br />

integrieren lässt. Auch wenn gegenwärtig durch die technischen<br />

Einschränkungen der Wassertiefe und die kurzen Navigationsperioden eine<br />

angemessene Nutzung des Wasserweges noch nicht erwartet werden kann, ergeben<br />

sich hinsichtlich der potentiellen Verknüpfungen der Verkehrsträger Schiene und<br />

Wasser besondere Standortqualitäten, die mit der Errichtung des Wirtschaftsbollwerks<br />

und der vorgesehenen Gleisverlängerung besondere Standortqualitäten für<br />

transportaffine Branchen anbieten.<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nicht direkt an den ÖPNV angebunden.<br />

Allerdings verläuft in der benachbarten Herbert-Jensch-Straße eine Straßenbahntrasse,<br />

auf der Züge der Tramlinie 1 (von / nach Neuberesinchen werktags in der Hauptverkehrszeit<br />

in einem 20-Minuten-Takt) fahren. Abstände und Lage der Haltestellen<br />

sind auch für Nutzer aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zufriedenstellend.<br />

Binnenschifffahrt auf der Oder<br />

<strong>Frankfurt</strong> und Slubice liegen an der Oder, der historischen Wasserstraße und<br />

Lebensader zwischen Oberschlesien, der Lausitz, Brandenburg und Pommern.<br />

Beide Städte sind sowohl mit den polnischen Wirtschaftszentren als auch über Kanäle.<br />

mit Westdeutschland und dem Norden (Szczecin/Ostsee) verbunden. Warthe und Mittellauf<br />

der Oder binden den <strong>Frankfurt</strong>-Slubicer-Bereich aus Richtung Osten, der Oder-<br />

Havel-Kanal / Oder-Spree-Kanal aus Richtung Berlin (bzw. über Mittellandkanal aus<br />

Richtung Westen) sowie die Oder und Friedrichsthaler Wasserstraße aus dem Ostseeraum<br />

an. Einschränkungen für den Schiffsverkehr ergeben sich jedoch aus der<br />

PFE / 06.08.2002<br />

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