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BP-7.7-009 - Frankfurt

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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

______________________________________________________________________________<br />

Zwischen Sondergebiet H 2 und Gewerbegebiet GE wird durch die öffentliche Grünfläche<br />

der Zugang zum Winterhafen für die Allgemeinheit ermöglicht und die Vegetation<br />

vom Oderhang bis an die Uferkante des Winterhafens geführt.<br />

Entlang der Planstraße A (verlängerte Hafenstraße) und der Hafen-/Industriebahn werden<br />

öffentliche Grünflächen festgesetzt (mittlere Breite 4,5 bis 5 m), die gleichzeitig<br />

den Geländeversatz zu den westlich anschließenden Grundstücken (außerhalb des<br />

Bebauungsplans) aufnehmen. Ebenso wird an der Gleiskrümme der Hafen-/ Industriebahn<br />

eine öffentliche Grünfläche (mittlere Breite 4 m) festgesetzt, um die Hafen-/<br />

Industriebahntrasse gestalterisch ins Umfeld einzubinden. Am verkehrsberuhigten<br />

Bereich nördlich von SO H 4 wird durch eine öffentliche Grünfläche der Übergang zum<br />

Uferbereich der Oder und zur (privaten) Halbinsel gebildet.<br />

b) Private Grünflächen<br />

Von landschaftsräumlich großer Bedeutung ist auf Grund ihrer Größenordnung die<br />

Halbinsel als private Grünfläche. Die Einzigartigkeit der Naturausstattung lässt nur eine<br />

behutsame Nutzung zu. Die Begehbarkeit durch die Allgemeinheit soll ermöglicht, aber<br />

nicht befördert werden. Die private Nutzung bleibt auf die Erfüllung der hoheitlichen<br />

Aufgaben beschränkt. Die baulichen Anlagen genießen Bestandsschutz. Sobald diese<br />

Anlagen nicht mehr benötigt werden, sollen die betreffenden Flächen in Grünflächen<br />

umgewandelt werden (vgl. auch die besonderen Hinweise in 5.2 zur Pflege der Grünfläche).<br />

Die private Grünfläche im Norden des Freizeithafens schließt das zugeordnete Baufeld<br />

SO H 1 gestalterisch ab und markiert den Übergang zum Landschaftsraum. Es wird die<br />

Landzunge, die das Hafenbecken umschließt und soweit nicht durch Hochwasserschutzauflagen<br />

eingeschränkt, als Grünraum mit Bepflanzungsbindungen genutzt.<br />

Private Grünflächen ergeben sich mit der Abflachung der Böschung von Planstraße A<br />

zum Winterhafen-Becken im Bereich südlich der WSA-Außenstelle und weiter südlicher<br />

im Übergang zur Halbinsel.<br />

6.8 Übernahme von Festsetzungen und von Hinweisen ohne Festsetzungscharakter<br />

aus dem Grünordnungsplan<br />

a) Festsetzungen<br />

Die landschaftspflegerischen Festsetzungen dienen dazu, das Planungsgebiet sowohl<br />

in seiner landschaftsökologischen (Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes) als auch in<br />

seiner landschaftsästhetischen (Landschafts- bzw. Ortsbild) Wertigkeit dauerhaft zu<br />

erhalten bzw. zu steigern. Mit den Festsetzungen von Flächen für das Anpflanzen von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Flächen mit Bindungen für<br />

Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a/b BauGB) wird den Forderungen der Naturschutzgesetzgebung<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Darstellungen des GOP bezüglich dieser Flächen entsprechen der städtebaulichen<br />

Neuordnungskonzeption einerseits mit einer Nord-Süd-Grünvernetzung entlang der<br />

Planstraße B (Am Deich), der Planstraße A (verlängerte Hafenstraße) und der Bahntrasse<br />

und andererseits mit der Ausbildung eines Übergangs vom Stadt- zum Landschaftsraum.<br />

Dafür sind die entsprechenden öffentlichen Grünflächen mit Pflanzbindungen<br />

belegt, wie auch die private Grünfläche im Norden des Geltungsbereichs des<br />

B-Plans, die Sondergebietsfläche SO H 1 und die öffentliche Straßenverkehrsfläche<br />

der Planstraße B (Am Deich).<br />

PFE / 06.08.2002<br />

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