BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Zwischen Sondergebiet H 2 und Gewerbegebiet GE wird durch die öffentliche Grünfläche<br />
der Zugang zum Winterhafen für die Allgemeinheit ermöglicht und die Vegetation<br />
vom Oderhang bis an die Uferkante des Winterhafens geführt.<br />
Entlang der Planstraße A (verlängerte Hafenstraße) und der Hafen-/Industriebahn werden<br />
öffentliche Grünflächen festgesetzt (mittlere Breite 4,5 bis 5 m), die gleichzeitig<br />
den Geländeversatz zu den westlich anschließenden Grundstücken (außerhalb des<br />
Bebauungsplans) aufnehmen. Ebenso wird an der Gleiskrümme der Hafen-/ Industriebahn<br />
eine öffentliche Grünfläche (mittlere Breite 4 m) festgesetzt, um die Hafen-/<br />
Industriebahntrasse gestalterisch ins Umfeld einzubinden. Am verkehrsberuhigten<br />
Bereich nördlich von SO H 4 wird durch eine öffentliche Grünfläche der Übergang zum<br />
Uferbereich der Oder und zur (privaten) Halbinsel gebildet.<br />
b) Private Grünflächen<br />
Von landschaftsräumlich großer Bedeutung ist auf Grund ihrer Größenordnung die<br />
Halbinsel als private Grünfläche. Die Einzigartigkeit der Naturausstattung lässt nur eine<br />
behutsame Nutzung zu. Die Begehbarkeit durch die Allgemeinheit soll ermöglicht, aber<br />
nicht befördert werden. Die private Nutzung bleibt auf die Erfüllung der hoheitlichen<br />
Aufgaben beschränkt. Die baulichen Anlagen genießen Bestandsschutz. Sobald diese<br />
Anlagen nicht mehr benötigt werden, sollen die betreffenden Flächen in Grünflächen<br />
umgewandelt werden (vgl. auch die besonderen Hinweise in 5.2 zur Pflege der Grünfläche).<br />
Die private Grünfläche im Norden des Freizeithafens schließt das zugeordnete Baufeld<br />
SO H 1 gestalterisch ab und markiert den Übergang zum Landschaftsraum. Es wird die<br />
Landzunge, die das Hafenbecken umschließt und soweit nicht durch Hochwasserschutzauflagen<br />
eingeschränkt, als Grünraum mit Bepflanzungsbindungen genutzt.<br />
Private Grünflächen ergeben sich mit der Abflachung der Böschung von Planstraße A<br />
zum Winterhafen-Becken im Bereich südlich der WSA-Außenstelle und weiter südlicher<br />
im Übergang zur Halbinsel.<br />
6.8 Übernahme von Festsetzungen und von Hinweisen ohne Festsetzungscharakter<br />
aus dem Grünordnungsplan<br />
a) Festsetzungen<br />
Die landschaftspflegerischen Festsetzungen dienen dazu, das Planungsgebiet sowohl<br />
in seiner landschaftsökologischen (Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes) als auch in<br />
seiner landschaftsästhetischen (Landschafts- bzw. Ortsbild) Wertigkeit dauerhaft zu<br />
erhalten bzw. zu steigern. Mit den Festsetzungen von Flächen für das Anpflanzen von<br />
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Flächen mit Bindungen für<br />
Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a/b BauGB) wird den Forderungen der Naturschutzgesetzgebung<br />
Rechnung getragen.<br />
Die Darstellungen des GOP bezüglich dieser Flächen entsprechen der städtebaulichen<br />
Neuordnungskonzeption einerseits mit einer Nord-Süd-Grünvernetzung entlang der<br />
Planstraße B (Am Deich), der Planstraße A (verlängerte Hafenstraße) und der Bahntrasse<br />
und andererseits mit der Ausbildung eines Übergangs vom Stadt- zum Landschaftsraum.<br />
Dafür sind die entsprechenden öffentlichen Grünflächen mit Pflanzbindungen<br />
belegt, wie auch die private Grünfläche im Norden des Geltungsbereichs des<br />
B-Plans, die Sondergebietsfläche SO H 1 und die öffentliche Straßenverkehrsfläche<br />
der Planstraße B (Am Deich).<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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