BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Hinweis H 2:<br />
Als Ersatzmaßnahme außerhalb des Bebauungsplangebietes sind im Randbereich der<br />
Deponie (Flur 1, Flurstücke 267, 268 und 269) Baum- und Straucharten der Pflanzliste<br />
B als Gehölzriegel und –gruppen als Sichtschutz und Aufwertung des Landschaftsbildes<br />
zu pflanzen. Der Pflanzabstand soll 1,5 m x 1,5 m nicht überschreiten.<br />
c) Hinweise auf die Verwendung einheimischer Baum- und Straucharten<br />
Um die ökologische Wertigkeit der Pflanzungen im Planungsgebiet zu erhöhen, sollen<br />
sich Ersatz- und Ausgleichspflanzungen aus den einheimischen Baum- und<br />
Straucharten der nachstehenden Pflanzlisten zusammensetzen (vgl. 5.2).<br />
6.9 Nachrichtliche Übernahmen<br />
Es werden gemäß § 9 Abs.6 BauGB nachrichtlich übernommen:<br />
a) Planfestgestellte Bundeswasserstraße Oder<br />
b) Planfestgestellter Hafen <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
Hierbei erfolgt die Ausweisung der Grenze der "Planfestgestellten Fläche der Bundeswasserstraße<br />
Oder" nach der Linie des mittleren Wasserstandes. Die Grenze des<br />
planfestgestellten Hafens umfasst die neue Wasserfläche und die wassertechnischen<br />
Bauwerke des Hafens (Planfeststellungsbeschluß vom 5.12.2000 - Reg.-Nr. OWB-4-<br />
PFB-1/00, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) Nr. 12 / 2000).<br />
Innerhalb dieser Grenzen werden keine Festsetzungen sondern lediglich Bestandsdarstellungen<br />
getroffen.<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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