BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Insgesamt war der Geltungsbereich mit Ausnahme der Wasserfläche und der Halbinsel<br />
flächendeckend Gegenstand mehrerer gutachterlichen Untersuchungen:<br />
- Umweltanalytik Brandenburg GmbH, 10.12.1992, Gutachten zur Ersterkundung und<br />
Erfassung von möglichen Altlastenverdachtsflächen im Bereich der Lebuser Vorstadt<br />
in <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
- Enviplan, Umwelt-Beratungs-Service-GmbH, 15.12.1994, Handlungskonzeption für<br />
weiterführende Maßnahmen zu Altstandorten und Altlasten, Gewerbekomplex<br />
Lebuser Vorstadt, <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
- Ingenieurbüro W. Rindler, Umwelt-Beratung-Gutachten-Management, 30.5.1996,<br />
Sanierungsplanung zu den Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, Gebiet der<br />
Lebuser Vorstadt, Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
- Intergeo; Bodenverwertungskonzept – Neubau Wirtschaftshafen <strong>Frankfurt</strong>(Oder),<br />
Mai 1999<br />
Im Ergebnis der Studien werden unter Verweis auf die industrielle und militärische Vornutzung<br />
der vergangenen Jahrzehnte stichhaltige Argumente zusammengetragen, die<br />
den Verdacht auf erhebliche Bodenbelastungen begründen bzw. diese auf der Grundlage<br />
der vorgeschlagenen weiteren Erkundungen (Rammkernsondierungen sowie<br />
Anlage von Schichtenverzeichnissen und -profilen) und durchgeführten Schürfen und<br />
Rasterbohrungen nachweisen.<br />
Im Bebauungsplan werden entsprechend den Ergebnissen der bisherigen Untersuchungen<br />
die Flächen gekennzeichnet, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen<br />
belastet sind. Auf Grundlage des Bodenverwertungskonzepts der Fa. Intergeo werden<br />
dabei zur Beurteilung die LAGA–Bodenklassifikationen zu Rate gezogen. Alle<br />
Flächen, die einen Zuordnungswert Z>2 aufweisen, sind als belastete Flächen in den<br />
Bebauungsplan übernommen worden.<br />
Es muss davon ausgegangen werden, dass das Plangebiet insgesamt oder teilweise<br />
mit Kampfmitteln belastet ist. Vor der Durchführung konkreter Bauvorhaben sind entsprechende<br />
Einzelanträge auf Munitionsfreigabe zu stellen.<br />
3.9 Bodendenkmale<br />
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden,<br />
dass bei Erdarbeiten im Plangebiet auf Bodendenkmale gestoßen wird. Im weiteren<br />
Verfahren ist sicherzustellen, dass die Anzeigepflicht beim Auftreten von Bodendenkmalen<br />
und deren Sicherung gewährleistet wird.<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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