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BP-7.7-009 - Frankfurt

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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

______________________________________________________________________________<br />

Darüber hinaus enthält der Grünordnungsplan Empfehlungen ohne Festsetzungscharakter,<br />

die an dieser Stelle als ergänzende Hinweise aufgeführt werden:<br />

• Die privaten Grünflächen sollen qualitativ hochwertig angelegt werden, indem man<br />

heimischen Gehölzarten den Vorzug gibt und auf eine intensive Pflege verzichtet.<br />

Eine extensive Pflege diese Grünanlagen sollte beinhalten:<br />

- Verzicht auf den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln aller Art.<br />

- Verzicht auf eine künstliche Offenhaltung des Bodens unter Gehölzbeständen<br />

aller Art durch Harken und Jäten.<br />

- Verzicht auf die (großflächige) Anlage von Scherrasen. Anstelle dessen Anlage<br />

von zweischürigen Wiesen.<br />

- Belassen geeigneter Teilbereiche als Sukzessionsflächen, die keiner Pflege<br />

bedürfen.<br />

• Dachbegrünungen dienen der Wasserspeicherung, Staubfilterung und Klimaverbesserung.<br />

Auf Grund dessen sollten Flachdächer und flach geneigte Dächer<br />

begrünt werden. Hierbei sollte eine Substratschicht von mindestens 10 cm für eine<br />

extensive Dachbegrünung aufgebracht werden.<br />

• Die Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter<br />

Bereich“ und die Gehwege sollten, soweit mit dem Hochwasserschutz vereinbar, in<br />

wasser- und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt werden. Auch Wasser- und<br />

Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau,<br />

Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.<br />

• An den Gebäuden sind Nisthilfen für Turmfalke, Dohle und Mauersegler vorzusehen,<br />

Schlitze in den Belüftungsziegeln als Einflugsmöglichkeit für Fledermäuse<br />

einzubauen und fledermausverträgliche Holzschutzmittel zu verwenden.<br />

• Für die Beleuchtung des Hafens und der Erschließungsstraße (Verlängerte<br />

Hafenstraße) sind ausschließlich Natriumdampflampen zu verwenden. Die<br />

Verwendung der Lampen ist vertraglich zu sichern. Die Lampen sind so niedrig wie<br />

möglich zu installieren. Direktes Anstrahlen von hellen Gebäudeflächen und<br />

Vegetationsstrukturen ist zu vermeiden.<br />

• Als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft sind die Biotope der Halbinsel zu sichern und aufzuwerten.<br />

Dazu ist nicht autochthoner Gehölzaufwuchs wie Robinie (Robinia pseudoacacia),<br />

Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina), Spiersträucher (Spirea spec.),<br />

Eschen-Ahorn (Acer negundo), Hybrid-Pappel (Populus x hybrida) und Silberpappel<br />

(Populus alba) zu entfernen.<br />

PFE / 06.08.2002<br />

Die besondere Schutzwürdigkeit der Halbinsel ergibt sich nicht nur aus ihrer naturschutzrechtlichen<br />

Wertigkeit, sondern besonders aus dem städtebaulichen Zusammenhang<br />

und ihrer Entlastungsfunktion gegenüber den planerisch intendierten und<br />

zukünftig intensiver genutzten Flächen jenseits des Winterhafens. Eine Aufwertung<br />

der Halbinsel ergibt sich aus der Umwandlung derzeitiger Behördenstandorte zu<br />

einer privaten Grünfläche, die maximal eine Weiterführung der Bestandsnutzung<br />

erlaubt, als auch durch die Maßnahme des Entfernens des nicht autochtonen<br />

Gehölzaufwuchses.<br />

Die Behörden genießen Bestandsschutz. Die Überplanung der Standorte als Grünflächen<br />

entspricht dem Ziel, dass die baulichen Anlagen im Fall der Aufgabe nicht<br />

wieder nachgenutzt werden.<br />

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