BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Darüber hinaus enthält der Grünordnungsplan Empfehlungen ohne Festsetzungscharakter,<br />
die an dieser Stelle als ergänzende Hinweise aufgeführt werden:<br />
• Die privaten Grünflächen sollen qualitativ hochwertig angelegt werden, indem man<br />
heimischen Gehölzarten den Vorzug gibt und auf eine intensive Pflege verzichtet.<br />
Eine extensive Pflege diese Grünanlagen sollte beinhalten:<br />
- Verzicht auf den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln aller Art.<br />
- Verzicht auf eine künstliche Offenhaltung des Bodens unter Gehölzbeständen<br />
aller Art durch Harken und Jäten.<br />
- Verzicht auf die (großflächige) Anlage von Scherrasen. Anstelle dessen Anlage<br />
von zweischürigen Wiesen.<br />
- Belassen geeigneter Teilbereiche als Sukzessionsflächen, die keiner Pflege<br />
bedürfen.<br />
• Dachbegrünungen dienen der Wasserspeicherung, Staubfilterung und Klimaverbesserung.<br />
Auf Grund dessen sollten Flachdächer und flach geneigte Dächer<br />
begrünt werden. Hierbei sollte eine Substratschicht von mindestens 10 cm für eine<br />
extensive Dachbegrünung aufgebracht werden.<br />
• Die Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter<br />
Bereich“ und die Gehwege sollten, soweit mit dem Hochwasserschutz vereinbar, in<br />
wasser- und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt werden. Auch Wasser- und<br />
Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau,<br />
Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.<br />
• An den Gebäuden sind Nisthilfen für Turmfalke, Dohle und Mauersegler vorzusehen,<br />
Schlitze in den Belüftungsziegeln als Einflugsmöglichkeit für Fledermäuse<br />
einzubauen und fledermausverträgliche Holzschutzmittel zu verwenden.<br />
• Für die Beleuchtung des Hafens und der Erschließungsstraße (Verlängerte<br />
Hafenstraße) sind ausschließlich Natriumdampflampen zu verwenden. Die<br />
Verwendung der Lampen ist vertraglich zu sichern. Die Lampen sind so niedrig wie<br />
möglich zu installieren. Direktes Anstrahlen von hellen Gebäudeflächen und<br />
Vegetationsstrukturen ist zu vermeiden.<br />
• Als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft sind die Biotope der Halbinsel zu sichern und aufzuwerten.<br />
Dazu ist nicht autochthoner Gehölzaufwuchs wie Robinie (Robinia pseudoacacia),<br />
Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina), Spiersträucher (Spirea spec.),<br />
Eschen-Ahorn (Acer negundo), Hybrid-Pappel (Populus x hybrida) und Silberpappel<br />
(Populus alba) zu entfernen.<br />
PFE / 06.08.2002<br />
Die besondere Schutzwürdigkeit der Halbinsel ergibt sich nicht nur aus ihrer naturschutzrechtlichen<br />
Wertigkeit, sondern besonders aus dem städtebaulichen Zusammenhang<br />
und ihrer Entlastungsfunktion gegenüber den planerisch intendierten und<br />
zukünftig intensiver genutzten Flächen jenseits des Winterhafens. Eine Aufwertung<br />
der Halbinsel ergibt sich aus der Umwandlung derzeitiger Behördenstandorte zu<br />
einer privaten Grünfläche, die maximal eine Weiterführung der Bestandsnutzung<br />
erlaubt, als auch durch die Maßnahme des Entfernens des nicht autochtonen<br />
Gehölzaufwuchses.<br />
Die Behörden genießen Bestandsschutz. Die Überplanung der Standorte als Grünflächen<br />
entspricht dem Ziel, dass die baulichen Anlagen im Fall der Aufgabe nicht<br />
wieder nachgenutzt werden.<br />
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