BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Durch die Verlagerung des Bollwerkes aus dem Stadtzentrum zum Winterhafen entsteht<br />
ein Synergieeffekt auch zur Nachnutzung innerörtlicher zentrumsnaher Siedlungsflächen<br />
(ehemaliges Bollwerk). An diesem Standort ist die Entwicklung eines<br />
Umschlagplatzes über ein Bollwerk zum städtischen Hafen möglich.<br />
Die Wasserfläche ist im Bebauungsplan nicht als Baufläche, sondern als Wasserfläche<br />
mit der Zweckbindung Hafen und die Halbinsel als Freiraum darzustellen.“<br />
1.4 Zweck des Bebauungsplans<br />
Zusammenfassend ergaben sich als Ergebnis der Planungs- und Abwägungsprozesse<br />
über die städtebauliche Neuordnung des an die Oder angrenzenden Bereichs der<br />
Lebuser Vorstadt für den Bebauungsplan folgende Zwecke:<br />
- Neubau eines Wirtschaftshafens sowie daran nördlich anschließend eines Freizeithafens<br />
Für das Stadtgebiet insgesamt und die engere Umgebung bietet sich der Bereich<br />
Winterhafen als einziger verfügbarer Standort an, bei dem keine Eingriffe in schützenswerte,<br />
zusammenhängende Landschaftsräume und Naturschutzgebiete erforderlich<br />
sind. Die Verlagerung des Hafens vom bisherigen Standort geschieht aus zwei<br />
Gründen: Einerseits bestehen dort keine Entwicklungs- und Ausdehnungsmöglichkeiten,<br />
und andererseits blockiert der Hafen an der jetzigen Stelle eine adäquate innerstädtische<br />
Nutzung (Oderpromenade).<br />
Im Hafenentwicklungskonzept des Landes Brandenburg rangiert der Hafen in <strong>Frankfurt</strong><br />
(Oder) angesichts der eingeschränkten Navigationsperiode der Oder wegen des niedrigen<br />
Wasserstandes in der nachgeordneten Kategorie („Hafenstandorte ohne Planungssicherheit“).<br />
Der vorgesehene Freizeithafen ist im Wassersportentwicklungskonzept<br />
des Landes aufgeführt. Mit dem Bebauungsplan und der bekundeten Entwicklungsabsicht<br />
der Stadt ist eine Überprüfung der Bedeutung <strong>Frankfurt</strong>s im Wasserstraßennetz<br />
und im Geflecht der Häfen im Land Brandenburg vorzunehmen.<br />
- Planungsrechtliche Sicherung der verkehrlichen Verknüpfung zwischen Schienen-,<br />
Straßen- und Wassertransporten.<br />
Der Hauptzweck des Bebauungsplans ist die städtebauliche und nutzungsstrukturelle<br />
Aufwertung dieses früher industriell und gewerblich genutzten Teilgebietes der Lebuser<br />
Vorstadt. Mit der neuen Nutzung und Gestaltung des Uferbereiches wird ein wirtschaftlicher<br />
und städtebaulicher Impuls gegeben, der die derzeitige Planungsunsicherheit<br />
auch für das Umfeld beseitigen und weitere Investitionen stimulieren kann.<br />
In diesem Zusammenhang wird das in der städtebaulichen Rahmenplanung für das<br />
umfassendere Untersuchungsgebiet entwickelte Neuordnungskonzept für die unmittelbar<br />
angrenzenden Nutzungen an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes bei der<br />
Nutzungsabfolge im Geltungsbereich berücksichtigt.<br />
Es handelt sich dabei um die nachbarschaftlichen Beeinflussungen durch Emissionen<br />
der Hafennutzungen. Der Bebauungsplan hat einen Ausgleich zwischen benachbarten<br />
Interessen frühzeitig sicherzustellen, um ggf. notwendige Mehraufwendungen bei Folgeinvestitionen<br />
im Umfeld gering zu halten.<br />
Damit wird auch die Verträglichkeit der Nutzungen innerhalb Geltungsbereiches und<br />
dessen Umgebung zu einem Zweck des Bebauungsplanes, um ohne unangemessene<br />
Einschränkungen die logistischen und betrieblichen Abläufe im Hafen sicherzustellen.<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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