BP-7.7-009 - Frankfurt
BP-7.7-009 - Frankfurt
BP-7.7-009 - Frankfurt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
______________________________________________________________________________<br />
an den Hafenplatz angrenzend untergebracht werden. Die daran anschließenden Flächen<br />
sollten dem Betrieb des Freizeit- und Sportboothafens vorbehalten bleiben.<br />
Südlich an das Wirtschaftsbollwerk grenzte das Flurstück des Wasser- und Schifffahrtsamtes<br />
mit eigener Spundwand; die vorgelagerte Wasserfläche bis zum südlichen<br />
Ende blieb als Schutz- und Havariehafen unverändert.<br />
Oderseitig war und ist im südlichsten Zipfel des Geltungsbereiches eine Anlegestelle<br />
für die Fahrgastschifffahrt geplant. Der vorgelagerte Platz soll die städtebauliche Verbindungen<br />
und fußläufige Verknüpfung zum angrenzenden Wohnungsbauprojekt<br />
„Noacks Teich“ aufnehmen, ist über die Hafenstraßen verkehrlich angebunden und<br />
leitet die Oderpromenade auf die Halbinsel.<br />
4.5 Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange<br />
zum ersten Entwurf des Bebauungsplanes (1997)<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 25. Sept. 1997 den Entwurf des<br />
Bebauungsplans und bestimmte diesen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB. Diese fand vom 6.11. - 8.12.1997 statt. Die von der Planung berührten Träger<br />
öffentlicher Belange und die benachbarten Gemeinden wurden mit Schreiben von<br />
28.11.1997 zur Abgabe ihrer Stellungnahmen aufgefordert.<br />
Die Auswertung der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erbrachte<br />
folgende Ergebnisse: Lediglich zwei Eingaben wurden schriftlich zu Protokoll<br />
bzw. durch ein Schreiben abgegeben. In beiden Eingaben wurden Bedenken gegen<br />
einzelne Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs geäußert. Im Rahmen der nach<br />
der Offenlage erfolgten Überarbeitung des Entwurfs wurden die betreffenden Festsetzungen<br />
geändert:<br />
- Der Verlauf der Geltungsbereichsgrenze im Bereich der Planstraße B zur benachbarten<br />
Kleingartenanlage "Mittelweg" wurde den örtlichen Verhältnissen in der<br />
Weise angepasst, dass die Kleingartenanlage komplett außerhalb des Geltungsbereich<br />
liegt, Im ersten Entwurf war ein schmaler Streifen der im südlichen Bereich<br />
der Anlage liegenden Parzellen als öffentliche Verkehrsfläche überplant worden.<br />
- Ein im Gebiet ansässiges Unternehmen äußerte Bedenken gegen die Art und das<br />
zu geringe Maß der geplanten baulichen Nutzung ihrer Betriebsflächen ("Sondergebiet<br />
Hafen"). Die betreffende Fläche ist im Rahmen der Änderungen des ersten<br />
Entwurfs inzwischen als Gewerbegebiet. Das Maß der Nutzung bestimmt sich<br />
nunmehr nach den Obergrenzen des § 17 BauNVO.<br />
Ergebnis der Trägerbeteiligung: 34 Behörden und Stellen sowie 6 benachbarte Landkreise<br />
bzw. Ämter wurden zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert. 27 Behörden<br />
und Stellen bzw. benachbarte Gebietskörperschaften gaben ihre Stellungnahme ab.<br />
Keine der Stellungnahmen enthielt Bedenken gegen die Ziele und Festsetzungen des<br />
Bebauungsplan-Entwurfs, die eine Veränderung der Grundzüge des B-Plan-Entwurfs<br />
zur Folge gehabt hätten. 19 Stellungnahmen enthielten Hinweise und Anregungen, die<br />
zu verschiedenen Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs oder der Begründung<br />
in der Überarbeitungsphase geführt hätten. Diese Stellungnahmen haben aber<br />
ihren Aktualitätsbezug auf Grund der zwischenzeitlich veränderten Planungskonzeptionen<br />
zum Bau des Wirtschaftshafens, zum Bau der neuen Erschließungsstraßen (Planstraßen<br />
A uns B) und der Hafenbahn sowie der zwischenzeitlich für das Stadtgebiet<br />
erarbeiteten Hochwasserschutzkonzeption und weiterer Planungsänderungen und -ergänzungen<br />
zum größten Teil verloren bzw. sind in diese Überarbeitung mit eingeflossen.<br />
PFE / 06.08.2002<br />
28