23.01.2013 Aufrufe

BP-7.7-009 - Frankfurt

BP-7.7-009 - Frankfurt

BP-7.7-009 - Frankfurt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

______________________________________________________________________________<br />

an den Hafenplatz angrenzend untergebracht werden. Die daran anschließenden Flächen<br />

sollten dem Betrieb des Freizeit- und Sportboothafens vorbehalten bleiben.<br />

Südlich an das Wirtschaftsbollwerk grenzte das Flurstück des Wasser- und Schifffahrtsamtes<br />

mit eigener Spundwand; die vorgelagerte Wasserfläche bis zum südlichen<br />

Ende blieb als Schutz- und Havariehafen unverändert.<br />

Oderseitig war und ist im südlichsten Zipfel des Geltungsbereiches eine Anlegestelle<br />

für die Fahrgastschifffahrt geplant. Der vorgelagerte Platz soll die städtebauliche Verbindungen<br />

und fußläufige Verknüpfung zum angrenzenden Wohnungsbauprojekt<br />

„Noacks Teich“ aufnehmen, ist über die Hafenstraßen verkehrlich angebunden und<br />

leitet die Oderpromenade auf die Halbinsel.<br />

4.5 Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange<br />

zum ersten Entwurf des Bebauungsplanes (1997)<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 25. Sept. 1997 den Entwurf des<br />

Bebauungsplans und bestimmte diesen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB. Diese fand vom 6.11. - 8.12.1997 statt. Die von der Planung berührten Träger<br />

öffentlicher Belange und die benachbarten Gemeinden wurden mit Schreiben von<br />

28.11.1997 zur Abgabe ihrer Stellungnahmen aufgefordert.<br />

Die Auswertung der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erbrachte<br />

folgende Ergebnisse: Lediglich zwei Eingaben wurden schriftlich zu Protokoll<br />

bzw. durch ein Schreiben abgegeben. In beiden Eingaben wurden Bedenken gegen<br />

einzelne Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs geäußert. Im Rahmen der nach<br />

der Offenlage erfolgten Überarbeitung des Entwurfs wurden die betreffenden Festsetzungen<br />

geändert:<br />

- Der Verlauf der Geltungsbereichsgrenze im Bereich der Planstraße B zur benachbarten<br />

Kleingartenanlage "Mittelweg" wurde den örtlichen Verhältnissen in der<br />

Weise angepasst, dass die Kleingartenanlage komplett außerhalb des Geltungsbereich<br />

liegt, Im ersten Entwurf war ein schmaler Streifen der im südlichen Bereich<br />

der Anlage liegenden Parzellen als öffentliche Verkehrsfläche überplant worden.<br />

- Ein im Gebiet ansässiges Unternehmen äußerte Bedenken gegen die Art und das<br />

zu geringe Maß der geplanten baulichen Nutzung ihrer Betriebsflächen ("Sondergebiet<br />

Hafen"). Die betreffende Fläche ist im Rahmen der Änderungen des ersten<br />

Entwurfs inzwischen als Gewerbegebiet. Das Maß der Nutzung bestimmt sich<br />

nunmehr nach den Obergrenzen des § 17 BauNVO.<br />

Ergebnis der Trägerbeteiligung: 34 Behörden und Stellen sowie 6 benachbarte Landkreise<br />

bzw. Ämter wurden zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert. 27 Behörden<br />

und Stellen bzw. benachbarte Gebietskörperschaften gaben ihre Stellungnahme ab.<br />

Keine der Stellungnahmen enthielt Bedenken gegen die Ziele und Festsetzungen des<br />

Bebauungsplan-Entwurfs, die eine Veränderung der Grundzüge des B-Plan-Entwurfs<br />

zur Folge gehabt hätten. 19 Stellungnahmen enthielten Hinweise und Anregungen, die<br />

zu verschiedenen Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs oder der Begründung<br />

in der Überarbeitungsphase geführt hätten. Diese Stellungnahmen haben aber<br />

ihren Aktualitätsbezug auf Grund der zwischenzeitlich veränderten Planungskonzeptionen<br />

zum Bau des Wirtschaftshafens, zum Bau der neuen Erschließungsstraßen (Planstraßen<br />

A uns B) und der Hafenbahn sowie der zwischenzeitlich für das Stadtgebiet<br />

erarbeiteten Hochwasserschutzkonzeption und weiterer Planungsänderungen und -ergänzungen<br />

zum größten Teil verloren bzw. sind in diese Überarbeitung mit eingeflossen.<br />

PFE / 06.08.2002<br />

28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!