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BP-7.7-009 - Frankfurt

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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

______________________________________________________________________________<br />

Qualität des Wasserweges. Die Oder führt über einen Großteil des Jahres Niedrigwasser<br />

- geringe Tauchtiefen ermöglichen nur sehr flachen Schiffen Einsatzfähigkeit.<br />

Aus wirtschaftlichen Überlegungen, insbesondere aus der Sicht der EU-Binnenschifffahrt<br />

mit ihren Schiffstypenstandards wird abgeleitet, dass ein technisch ausgereiftes<br />

Schiff eine Tauchtiefe von 2,4 bis 2,5 m erfordert, um wirtschaftlich eingesetzt werden<br />

zu können - Forderungen, die der Fluss Oder maximal drei bis fünf Monate im Jahr<br />

erfüllt. Solche Einschränkungen können auf die polnische Schifffahrt nicht übertragen<br />

werden, da in Polen der Wirtschaftlichkeit andere Maßstäbe gesetzt sind. Auch bei<br />

Niedrigwasser könnte aus polnischer Sicht die Nutzung der Wasserstraße wirtschaftlich<br />

interessant sein. Die Oder als Wasserstraße auszubauen, wird von zuständigen<br />

Stellen weiterverfolgt. Welche Auswirkungen das Hochwasser von 1997 auf diese<br />

Pläne haben wird, bleibt ebenso weiter abzuwarten wie eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit<br />

von neuen Bootstypen (z. B. flachgängige Boote, Solarboote u. ä.).<br />

Weniger problematisch ist die Nutzung der Oder für die Freizeitschifffahrt mit ihren<br />

unterschiedlichen Bootstypen vom Paddelboot bis zum Kajütkreuzer. Im Wassersport-<br />

Entwicklungsplan Brandenburgs wird eine mögliche Intensivierung des Wassersports<br />

angestrebt. Für <strong>Frankfurt</strong> (Oder) ist die Einrichtung eines Wasserwander-Rastplatzes<br />

vorgesehen.<br />

In der wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Entwicklung der Binnenschifffahrt streben<br />

sowohl der Bund als auch das Land Brandenburg zukünftig einen freien Marktzugang<br />

und freien Spielraum bei der Tarifgestaltung an. Das bisherige System der<br />

Transport-Quoten (Ladungsaufteilung), soll nach einer Stabilisierung der Marktwirtschaft<br />

im Nachbarland Polen aufgegeben werden.<br />

3.4 Stadttechnische Infrastruktur<br />

Wasser<br />

Die Trinkwasserhauptleitung in der Herbert-Jensch-Straße wurde erneuert und auf<br />

höhere Kapazitäten ausgelegt. Die Stichleitungen in den Geltungsbereichen des<br />

Bebauungsplanes, in der Hafenstraße und der Straße Am Winterhafen sind demgegenüber<br />

überaltert und weisen kaum Querschnittskapazitäten für zusätzliche<br />

Bedarfe auf. Im Zuge der schrittweisen Umsetzung der Planung sind entsprechende<br />

Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich.<br />

Abwasser<br />

Die Abwasserentsorgung erfolgt über ein Mischsystem von Regenwasser- und<br />

Schmutzwasserentwässerung. Innerhalb des Plangebietes liegt ein Hauptsammler<br />

(Profil DN 1300 / Sonderprofil 1700/2030) der Abwasserkanalisation, der zur nördlich<br />

des Plangebietes liegenden Kläranlage führt. Der Hauptsammler kreuzt das Gebiet des<br />

geplanten Wirtschaftshafens (SO H2). Der bauliche Zustand und die Tiefanlage dieses<br />

Kanals können besondere Maßnahmen zu dessen Sicherung erfordern, die vor der<br />

Einleitung von Baumaßnahmen mit der <strong>Frankfurt</strong>er Wasser- und Abwassergesellschaft<br />

mbH abzustimmen sind.<br />

Auf einzelnen Flächen befinden sich Oberflächenentwässerungen, die in den Winterhafen<br />

als Vorfluter führen. Die genaue Lage dieser Leitungen ist nicht bekannt. Bei<br />

starken Regenfällen erreicht das Mischsystem seine Kapazitätsgrenze. Die <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Wasser- und Abwassergesellschaft strebt bei neuen Vorhaben an, ein Trennsystem<br />

auszubilden und neue Leitungen unter öffentliche Verkehrsflächen zu legen. Regenwasser<br />

muss entweder direkt in die Oder eingeleitet oder nach Möglichkeit auf dem<br />

Grundstück versickert werden. Letzteres ist im Geltungsbereich problematisch. Die<br />

PFE / 06.08.2002<br />

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