BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Qualität des Wasserweges. Die Oder führt über einen Großteil des Jahres Niedrigwasser<br />
- geringe Tauchtiefen ermöglichen nur sehr flachen Schiffen Einsatzfähigkeit.<br />
Aus wirtschaftlichen Überlegungen, insbesondere aus der Sicht der EU-Binnenschifffahrt<br />
mit ihren Schiffstypenstandards wird abgeleitet, dass ein technisch ausgereiftes<br />
Schiff eine Tauchtiefe von 2,4 bis 2,5 m erfordert, um wirtschaftlich eingesetzt werden<br />
zu können - Forderungen, die der Fluss Oder maximal drei bis fünf Monate im Jahr<br />
erfüllt. Solche Einschränkungen können auf die polnische Schifffahrt nicht übertragen<br />
werden, da in Polen der Wirtschaftlichkeit andere Maßstäbe gesetzt sind. Auch bei<br />
Niedrigwasser könnte aus polnischer Sicht die Nutzung der Wasserstraße wirtschaftlich<br />
interessant sein. Die Oder als Wasserstraße auszubauen, wird von zuständigen<br />
Stellen weiterverfolgt. Welche Auswirkungen das Hochwasser von 1997 auf diese<br />
Pläne haben wird, bleibt ebenso weiter abzuwarten wie eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit<br />
von neuen Bootstypen (z. B. flachgängige Boote, Solarboote u. ä.).<br />
Weniger problematisch ist die Nutzung der Oder für die Freizeitschifffahrt mit ihren<br />
unterschiedlichen Bootstypen vom Paddelboot bis zum Kajütkreuzer. Im Wassersport-<br />
Entwicklungsplan Brandenburgs wird eine mögliche Intensivierung des Wassersports<br />
angestrebt. Für <strong>Frankfurt</strong> (Oder) ist die Einrichtung eines Wasserwander-Rastplatzes<br />
vorgesehen.<br />
In der wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Entwicklung der Binnenschifffahrt streben<br />
sowohl der Bund als auch das Land Brandenburg zukünftig einen freien Marktzugang<br />
und freien Spielraum bei der Tarifgestaltung an. Das bisherige System der<br />
Transport-Quoten (Ladungsaufteilung), soll nach einer Stabilisierung der Marktwirtschaft<br />
im Nachbarland Polen aufgegeben werden.<br />
3.4 Stadttechnische Infrastruktur<br />
Wasser<br />
Die Trinkwasserhauptleitung in der Herbert-Jensch-Straße wurde erneuert und auf<br />
höhere Kapazitäten ausgelegt. Die Stichleitungen in den Geltungsbereichen des<br />
Bebauungsplanes, in der Hafenstraße und der Straße Am Winterhafen sind demgegenüber<br />
überaltert und weisen kaum Querschnittskapazitäten für zusätzliche<br />
Bedarfe auf. Im Zuge der schrittweisen Umsetzung der Planung sind entsprechende<br />
Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich.<br />
Abwasser<br />
Die Abwasserentsorgung erfolgt über ein Mischsystem von Regenwasser- und<br />
Schmutzwasserentwässerung. Innerhalb des Plangebietes liegt ein Hauptsammler<br />
(Profil DN 1300 / Sonderprofil 1700/2030) der Abwasserkanalisation, der zur nördlich<br />
des Plangebietes liegenden Kläranlage führt. Der Hauptsammler kreuzt das Gebiet des<br />
geplanten Wirtschaftshafens (SO H2). Der bauliche Zustand und die Tiefanlage dieses<br />
Kanals können besondere Maßnahmen zu dessen Sicherung erfordern, die vor der<br />
Einleitung von Baumaßnahmen mit der <strong>Frankfurt</strong>er Wasser- und Abwassergesellschaft<br />
mbH abzustimmen sind.<br />
Auf einzelnen Flächen befinden sich Oberflächenentwässerungen, die in den Winterhafen<br />
als Vorfluter führen. Die genaue Lage dieser Leitungen ist nicht bekannt. Bei<br />
starken Regenfällen erreicht das Mischsystem seine Kapazitätsgrenze. Die <strong>Frankfurt</strong>er<br />
Wasser- und Abwassergesellschaft strebt bei neuen Vorhaben an, ein Trennsystem<br />
auszubilden und neue Leitungen unter öffentliche Verkehrsflächen zu legen. Regenwasser<br />
muss entweder direkt in die Oder eingeleitet oder nach Möglichkeit auf dem<br />
Grundstück versickert werden. Letzteres ist im Geltungsbereich problematisch. Die<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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