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BP-7.7-009 - Frankfurt

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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

______________________________________________________________________________<br />

7.2 Bodenordnung<br />

Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die erforderliche Grundstücksneuordnung,<br />

um aus der bestehenden Gemengelage unterschiedlicher Eigentumstitel und Verfügungsberechtigungen<br />

bebaubare und für die Bewirtschaftung geeignete Grundstücke<br />

zu bilden.<br />

Da aber erst nach Klärung der Rechtsform und Ausgestaltung der Betreibergesellschaften<br />

für die verschiedenen Hafennutzungen und nach den Gegebenheiten des<br />

Grundstückserwerbs eine definitive Flurstücksneuordnung durchgeführt werden kann,<br />

sind neue Grundstücksgrenzen nicht dargestellt, ergeben sich jedoch aus den teilweise<br />

neu definierten Abgrenzungen der Baugebiete (insbesondere Wirtschaftshafen) und<br />

(öffentlichen) Verkehrs- bzw. Grünflächen.<br />

7.3 Überschlägige Kostenermittlung<br />

Im Rahmen der Voruntersuchungen über die Zweckmäßigkeit einer städtebaulichen<br />

Entwicklungsmaßnahme wurden Kostengruppen für die vorgesehenen Vorhaben ermittelt.<br />

Die umfangreichsten Maßnahmen mit den höchsten Kosten liegen im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes. Gleichzeitig werden durch die erheblichen baulichen<br />

Veränderungen, die durch die Neuanlage der Hafenbecken verursacht werden,<br />

auch naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, die teilweise<br />

außerhalb des Geltungsbereiches lokalisiert wurden.<br />

Im "Arbeitskreis Winterhafen" als begleitende Ämterrunde zum Wirtschaftshafenprojekt,<br />

und damit zu allen begleitenden Vorhaben (Straße, Gleis, Hochwasserschutz etc.)<br />

wurden Kostenrahmen abgesteckt und Projektkosten präzisiert (siehe folgende<br />

Tabelle)<br />

Nicht aufgeführt sind die Kosten für die interne Erschließung der landseitigen (privater)<br />

Flächen und für die Hochbaumaßnahmen. Unberücksichtigt bleiben auch die Kosten<br />

für weitere Fachplanungen und die Erweiterung der stadttechnischen Infrastruktur.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt die folgende Auflistung eine grobe Schätzung dar, die im<br />

Zuge der weiteren Planung zu konkretisieren ist.<br />

1.1 Wirtschaftshafen 1. Bauabschnitt, ohne Baunebenk. (1) 7.110.000 EUR<br />

1.2 Wirtschaftshafen A+E-Maßnahmen, Baunebenkosten (1) 1.636.000 EUR<br />

Summe 1 8.746.000 EUR<br />

2.1 Verlängerte Hafenstraße (Planstraße A), o. BauNk. (1) 1.960.000 EUR<br />

2.2 Gleisbau Verlängerte Hafenstraße (1) 1.176.000 EUR<br />

2.3 Grunderwerb für Hafenstr/Gleis/Grün (~2.150m²) (2) ~51.000 EUR<br />

2.4 Am Deich (Planstraße B) (3) ~767.000 EUR<br />

Summe 2 3.954.000 EUR<br />

3.0 Sport- und Freizeithafen (3) ~1.790.000 EUR<br />

Summe 3 ~1.790.000 EUR<br />

4.1 A+E-Maßnahme Anpflanzen Feldgehölze (4) 317.000 EUR<br />

4.2 A+E-Maßnahme Anpflanzen Bäume (4) 72.000 EUR<br />

4.3 A+E-Maßnahme Nuhnefließ (4) 410.000 EUR<br />

Summe 4 799.000 EUR<br />

Summe 1, 2, 3, 4 15.289.000 EUR<br />

Quellen (1) Arbeitskreis Winterhafen (2) gemittelte Ausgangswerte VU Entwicklungsmaßnahme<br />

Winterhafen 1997 (3) geschätzt (4) GOP zum <strong>BP</strong>-Winterhafen (<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong>)<br />

PFE / 06.08.2002<br />

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