BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
______________________________________________________________________________<br />
7.2 Bodenordnung<br />
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die erforderliche Grundstücksneuordnung,<br />
um aus der bestehenden Gemengelage unterschiedlicher Eigentumstitel und Verfügungsberechtigungen<br />
bebaubare und für die Bewirtschaftung geeignete Grundstücke<br />
zu bilden.<br />
Da aber erst nach Klärung der Rechtsform und Ausgestaltung der Betreibergesellschaften<br />
für die verschiedenen Hafennutzungen und nach den Gegebenheiten des<br />
Grundstückserwerbs eine definitive Flurstücksneuordnung durchgeführt werden kann,<br />
sind neue Grundstücksgrenzen nicht dargestellt, ergeben sich jedoch aus den teilweise<br />
neu definierten Abgrenzungen der Baugebiete (insbesondere Wirtschaftshafen) und<br />
(öffentlichen) Verkehrs- bzw. Grünflächen.<br />
7.3 Überschlägige Kostenermittlung<br />
Im Rahmen der Voruntersuchungen über die Zweckmäßigkeit einer städtebaulichen<br />
Entwicklungsmaßnahme wurden Kostengruppen für die vorgesehenen Vorhaben ermittelt.<br />
Die umfangreichsten Maßnahmen mit den höchsten Kosten liegen im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes. Gleichzeitig werden durch die erheblichen baulichen<br />
Veränderungen, die durch die Neuanlage der Hafenbecken verursacht werden,<br />
auch naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, die teilweise<br />
außerhalb des Geltungsbereiches lokalisiert wurden.<br />
Im "Arbeitskreis Winterhafen" als begleitende Ämterrunde zum Wirtschaftshafenprojekt,<br />
und damit zu allen begleitenden Vorhaben (Straße, Gleis, Hochwasserschutz etc.)<br />
wurden Kostenrahmen abgesteckt und Projektkosten präzisiert (siehe folgende<br />
Tabelle)<br />
Nicht aufgeführt sind die Kosten für die interne Erschließung der landseitigen (privater)<br />
Flächen und für die Hochbaumaßnahmen. Unberücksichtigt bleiben auch die Kosten<br />
für weitere Fachplanungen und die Erweiterung der stadttechnischen Infrastruktur.<br />
Vor diesem Hintergrund stellt die folgende Auflistung eine grobe Schätzung dar, die im<br />
Zuge der weiteren Planung zu konkretisieren ist.<br />
1.1 Wirtschaftshafen 1. Bauabschnitt, ohne Baunebenk. (1) 7.110.000 EUR<br />
1.2 Wirtschaftshafen A+E-Maßnahmen, Baunebenkosten (1) 1.636.000 EUR<br />
Summe 1 8.746.000 EUR<br />
2.1 Verlängerte Hafenstraße (Planstraße A), o. BauNk. (1) 1.960.000 EUR<br />
2.2 Gleisbau Verlängerte Hafenstraße (1) 1.176.000 EUR<br />
2.3 Grunderwerb für Hafenstr/Gleis/Grün (~2.150m²) (2) ~51.000 EUR<br />
2.4 Am Deich (Planstraße B) (3) ~767.000 EUR<br />
Summe 2 3.954.000 EUR<br />
3.0 Sport- und Freizeithafen (3) ~1.790.000 EUR<br />
Summe 3 ~1.790.000 EUR<br />
4.1 A+E-Maßnahme Anpflanzen Feldgehölze (4) 317.000 EUR<br />
4.2 A+E-Maßnahme Anpflanzen Bäume (4) 72.000 EUR<br />
4.3 A+E-Maßnahme Nuhnefließ (4) 410.000 EUR<br />
Summe 4 799.000 EUR<br />
Summe 1, 2, 3, 4 15.289.000 EUR<br />
Quellen (1) Arbeitskreis Winterhafen (2) gemittelte Ausgangswerte VU Entwicklungsmaßnahme<br />
Winterhafen 1997 (3) geschätzt (4) GOP zum <strong>BP</strong>-Winterhafen (<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong>)<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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