BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Gebiet Herbert-Jensch-Straße/Am Winterhafen in der Lebuser Vorstadt gefasst.<br />
Nach einer umfassenden verwaltungsinternen Erörterung der ursprünglichen Rahmenplanung<br />
und einer Beteiligung ausgewählter Träger öffentlicher Belange sowie weiteren<br />
Gesprächen mit dem potenziellen Investor und Betreiber des neuen Wirtschaftsbollwerkes<br />
wurde die städtebauliche Konzeption in wesentlichen Teilen überarbeitet<br />
und fortgeschrieben. Insbesondere die Forderung des möglichen zukünftigen Betreibers<br />
des Wirtschaftshafens nach einer Mindestflächengröße für wirtschaftlich notwendige<br />
Lagerflächen in Verbindung mit dem Bollwerk führten im Teilgebiet des für den<br />
Bebauungsplan vorgesehenen Geltungsbereiches zu einer Modifizierung der Planung.<br />
Die Fortschreibung der Rahmenplanung und der Bericht über die Voruntersuchungen<br />
für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wurden zusammen mit einem<br />
grünordnerischen Begleitplan am 12.2.1997 vorgelegt.<br />
Als Ergebnis der durchgeführten Beratungen über diese Arbeiten, in deren Untersuchungsgebiet<br />
sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet, wurde seitens<br />
der beteiligten städtischen Verwaltung ermittelt, dass eine förmlichen Festlegung als<br />
städtebaulicher Entwicklungsbereich in absehbarer Zeit nicht in Frage kommt. Die<br />
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wurde zwar grundsätzlich als ein geeignetes<br />
Instrument für die Neuordnung und Wiedernutzung dieser brachliegenden bzw. fehlgenutzten<br />
Fläche betrachtet. Ein entsprechender Satzungsbeschluss - auch für einen<br />
räumlich auf den Bereich des Winterhafens und südlich angrenzende Gewerbeflächen<br />
reduzierten Siedlungsbereich - scheiterte an der nicht zu gewährleistenden Zügigkeit<br />
der Durchführung. Dies lag vor allem an den fehlenden Eigenmitteln der Stadt, die für<br />
eine ausgeglichene Kosten- und Finanzierungsbilanz erforderlich sind.<br />
Unabhängig von einem Verzicht auf das Planungs- und Durchführungsinstrumentarium<br />
des städtebaulichen Entwicklungsrechts gemäß §§ 165 bis 171 BauGB bestand jedoch<br />
bei allen verfahrensbeteiligten Ämtern der Stadtverwaltung die Auffassung, dass es<br />
dringend geboten sei, für den Kernbereich des Hafengeländes Planungssicherheit als<br />
Voraussetzung für eine unverzichtbare Investition zu schaffen, sollten nicht am Standort<br />
des jetzigen Stadthafens notwendige, planungsrechtlich zugestimmte und genehmigte<br />
Vorhaben blockiert werden.<br />
1.3 Vorabstimmungen<br />
Sowohl das umfassende Untersuchungsgebiet für die im Ergebnis der Abwägung<br />
abgelehnte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als auch der avisierte Geltungsbereich<br />
des B-Plans enthalten durch die stadträumliche Lage an der in der Mitte der Fahrrinne<br />
in der Oder als Bundeswasserstraße verlaufenden Landes- und Bundesgrenze<br />
zur Republik Polen planungsrechtlich relevante Besonderheiten, die bei der Aufstellung<br />
des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind.<br />
Bereits während der Erarbeitung der städtebaulichen Rahmenplanung wurde ein zeitgleich<br />
im Jahre 1995 von der Europäischen Union gefördertes „Ouvertüre Projekt“<br />
durchgeführt („Nutzungskonzeption für einen Hafenstandort <strong>Frankfurt</strong> (Oder) / Slubice<br />
unter Berücksichtigung der Nachnutzung des Industriegeländes Herbert-Jensch-<br />
Straße/Mittelweg, der GUS-Liegenschaft Winterhafen und der polnischen Interessen“).<br />
Zu diesen Veranstaltungen und Kolloquien sowie zu einem „Entwurfstag“ wurden alle<br />
verfahrensbeteiligten Behörden und Institutionen, Nutzer sowie interessierte Vorhabenträger<br />
für das neue Hafenkonzept aufgefordert, ihre Vorstellungen und Forderungen<br />
an Standorte, Nutzungsstrukturen, wasser- und landseitige Nutzungsverzahnungen,<br />
Dimensionen sowie wirtschaftliche und funktionale Mindeststandards zu formulieren.<br />
Die Ergebnisse wurden in die Rahmenplanung eingearbeitet.<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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