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BP-7.7-009 - Frankfurt

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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

______________________________________________________________________________<br />

Textliche Festsetzungen (9), (10) und (11)<br />

(9) Die Flächen zum Anpflanzen auf den öffentlichen Grünflächen sind mit Baum- und<br />

Straucharten der Pflanzliste A zu bepflanzen. Der Pflanzabstand darf maximal 1,50 m x<br />

1,50 m betragen.<br />

(10) Die Flächen zum Anpflanzen innerhalb der privaten Grünfläche sind<br />

a) entlang der Nordgrenze des Bebauungsplangebietes als Gehölzpflanzungen als<br />

Immissions- und Sichtschutz mit Baum- und Straucharten der Pflanzliste A,<br />

Pflanzabstand maximal 1,20 x 1,20 m, und<br />

b) sonst mit Baumarten der Pflanzliste B, Pflanzabstand 1 Baum je 60 m² Fläche, zu<br />

bepflanzen.<br />

(11) Im Sondergebiet H 1 ist pro 250 qm nicht überbaubarer bzw. nicht mit<br />

Pflanzbindung versehener Grundstücksfläche ein Baum der Pflanzliste B zu pflanzen.<br />

Vorhandener Baumabstand kann angerechnet werden.<br />

Zur Sicherung der Erschließung angrenzender Grundstücke sind Unterbrechungen des<br />

Feldgehölzpflanzungen zulässig. (siehe Festsetzungen (6) und (7)). Die zu den Flächen<br />

zum Anpflanzen gehörigen Pflanzlisten verweisen auf ortstypische Baum- und<br />

Straucharten und sind Bestandteil der textlichen Festsetzungen.<br />

Textliche Festsetzung (12)<br />

Innerhalb der Verkehrsfläche der Planstraße B sind in durchschnittlich 9 m Abstand<br />

(mindestens 7 m, maximal 11 m) einzeilig Bäume in einem Pflanzstreifen von<br />

mindestens 3 m Breite zu pflanzen. Es sind hochstämmige Bäume der Arten der<br />

Pflanzliste B mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />

Die Festsetzung definiert Standorte für Baumreihen auf der Planstraße B (Am Deich)<br />

und im Sondergebiet SO H 4 (Fortführung der südlich angrenzenden Promenade).<br />

Das Sondergebiet H 1 mit der Zweckbestimmung für den Behörden- und Freizeithafen<br />

weist auf Grund der niedrigen GRZ und der Festsetzung von nicht überbaubaren Flächen<br />

ausreichend Platz für eine qualitativ hochwertige gärtnerische Gestaltung der<br />

Freiflächen auf. Die Pflanzlisten aus dem GOP sind Teil der Festsetzungen im Bebauungsplan.<br />

b) Hinweise auf Festsetzungen von Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs<br />

des Bebauungsplans<br />

Die nachfolgende Hinweise enthalten Festsetzungen des Grünordnungsplans zu landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen (Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft [§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB]) außerhalb des Geltungsbereichs<br />

des Bebauungsplangebietes, deren Durchführung zur Sicherung und<br />

Aufwertung von Natur und Landschaft erforderlich sind. Die Durchführung der Ersatzmaßnahmen<br />

ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch die Stadt<br />

<strong>Frankfurt</strong> (Oder) rechtzeitig und verbindlich zu sichern.<br />

Hinweis H 1:<br />

Als Ersatzmaßnahme ist außerhalb des Bebauungsplangebietes die Offenlegung und<br />

Renaturierung des verrohrten Nuhnefließes im Abschnitt Ludwig-Feuerbach-Straße<br />

(Flur 14, Flurstück 113) mit naturnahen Uferstreifen herzustellen und als Initialpflanzung<br />

mit Arten der Pflanzliste C zu bepflanzen.<br />

PFE / 06.08.2002<br />

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