BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Textliche Festsetzungen (9), (10) und (11)<br />
(9) Die Flächen zum Anpflanzen auf den öffentlichen Grünflächen sind mit Baum- und<br />
Straucharten der Pflanzliste A zu bepflanzen. Der Pflanzabstand darf maximal 1,50 m x<br />
1,50 m betragen.<br />
(10) Die Flächen zum Anpflanzen innerhalb der privaten Grünfläche sind<br />
a) entlang der Nordgrenze des Bebauungsplangebietes als Gehölzpflanzungen als<br />
Immissions- und Sichtschutz mit Baum- und Straucharten der Pflanzliste A,<br />
Pflanzabstand maximal 1,20 x 1,20 m, und<br />
b) sonst mit Baumarten der Pflanzliste B, Pflanzabstand 1 Baum je 60 m² Fläche, zu<br />
bepflanzen.<br />
(11) Im Sondergebiet H 1 ist pro 250 qm nicht überbaubarer bzw. nicht mit<br />
Pflanzbindung versehener Grundstücksfläche ein Baum der Pflanzliste B zu pflanzen.<br />
Vorhandener Baumabstand kann angerechnet werden.<br />
Zur Sicherung der Erschließung angrenzender Grundstücke sind Unterbrechungen des<br />
Feldgehölzpflanzungen zulässig. (siehe Festsetzungen (6) und (7)). Die zu den Flächen<br />
zum Anpflanzen gehörigen Pflanzlisten verweisen auf ortstypische Baum- und<br />
Straucharten und sind Bestandteil der textlichen Festsetzungen.<br />
Textliche Festsetzung (12)<br />
Innerhalb der Verkehrsfläche der Planstraße B sind in durchschnittlich 9 m Abstand<br />
(mindestens 7 m, maximal 11 m) einzeilig Bäume in einem Pflanzstreifen von<br />
mindestens 3 m Breite zu pflanzen. Es sind hochstämmige Bäume der Arten der<br />
Pflanzliste B mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />
Die Festsetzung definiert Standorte für Baumreihen auf der Planstraße B (Am Deich)<br />
und im Sondergebiet SO H 4 (Fortführung der südlich angrenzenden Promenade).<br />
Das Sondergebiet H 1 mit der Zweckbestimmung für den Behörden- und Freizeithafen<br />
weist auf Grund der niedrigen GRZ und der Festsetzung von nicht überbaubaren Flächen<br />
ausreichend Platz für eine qualitativ hochwertige gärtnerische Gestaltung der<br />
Freiflächen auf. Die Pflanzlisten aus dem GOP sind Teil der Festsetzungen im Bebauungsplan.<br />
b) Hinweise auf Festsetzungen von Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs<br />
des Bebauungsplans<br />
Die nachfolgende Hinweise enthalten Festsetzungen des Grünordnungsplans zu landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen (Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft [§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB]) außerhalb des Geltungsbereichs<br />
des Bebauungsplangebietes, deren Durchführung zur Sicherung und<br />
Aufwertung von Natur und Landschaft erforderlich sind. Die Durchführung der Ersatzmaßnahmen<br />
ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch die Stadt<br />
<strong>Frankfurt</strong> (Oder) rechtzeitig und verbindlich zu sichern.<br />
Hinweis H 1:<br />
Als Ersatzmaßnahme ist außerhalb des Bebauungsplangebietes die Offenlegung und<br />
Renaturierung des verrohrten Nuhnefließes im Abschnitt Ludwig-Feuerbach-Straße<br />
(Flur 14, Flurstück 113) mit naturnahen Uferstreifen herzustellen und als Initialpflanzung<br />
mit Arten der Pflanzliste C zu bepflanzen.<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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