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BP-7.7-009 - Frankfurt

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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

______________________________________________________________________________<br />

Der überarbeitete Grünordnungsplan berücksichtigt<br />

- die Stellungnahmen aus den beiden TÖB-Beteiligungsverfahren 1997 und 2000/2001<br />

- die Änderungen durch die detaillierte Planung für den Wirtschaftshafen im Zuge des<br />

Planfeststellungsverfahrens<br />

- die gestiegenen Anforderungen an den Hochwasserschutz durch das „zweihundertjährige"<br />

Hochwasser des Sommers 1997.<br />

Die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierten Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan erarbeiteten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Wirtschaftshafen<br />

sind Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens nach § 31 WHG. Die Ergebnisse<br />

sind seitens der Oberen Wasserbehörde im Planfeststellungsbeschluss zusammengefasst<br />

und nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen worden (vgl. 1.5).<br />

Der Grünordnungsplan beschränkt sich deshalb in seinen Festsetzungen auf die Kompensation<br />

der Eingriffe, die durch den Bau des Freizeit- und Sportboothafens, der<br />

Planstraßen A (verlängerte Hafenstraße) und B (Am Deich) sowie die Planung der<br />

Sondergebiete (Sondergebiete H 1 – H 4) und des Gewerbegebietes (GE) hervorgerufen<br />

werden. Die Festsetzungen des Grünordnungsordnungsplans wurden mit<br />

Ausnahme der Ersatzmaßnahmen und der "Empfehlungen ohne Festsetzungscharakter"<br />

(Empfehlungen zur Gestaltung und Pflege von Grünflächen, Dachbegrünungen,<br />

Gestaltung der Verkehrsflächen, Nisthilfen für Flugtiere) in den Bebauungsplan übernommen.<br />

Die Durchführung der Ersatzmaßnahmen (Renaturierungsmaßnahmen im<br />

Nuhnefließ, Pflanzungen im Randbereich der Deponie) ist in Abstimmung mit der unteren<br />

Naturschutzbehörde durch die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) - vgl. auch Hinweise zu 6.8,<br />

Abschnitt b - zu sichern.<br />

Art und Umfang des Eingriffs, der Vermeidungs- und Minderungs- sowie der Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen sind in der nachfolgenden Eingriffsübersicht schutzgutbezogen<br />

zusammenfassend dargestellt. Nach Umsetzung der vorgeschlagenen<br />

Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

ist der Eingriff kompensiert. Die Eingriffssynopse beschränkt sich auf die Eingriffe,<br />

die durch den Bau des Freizeit- und Sporthafens, den Ausbau der verlängerten<br />

Hafenstraße und den Bau der Fahrgastanlegestelle hervorgerufen wird. Die Eingriffe<br />

durch den Wirtschaftshafen sind schon in der zugehörigen Umweltverträglichkeitsstudie<br />

mit integrierten landschaftspflegerischen Begleitplan beurteilt und ausgeglichen<br />

worden.<br />

Grundsätzlich ist der Eingriff, der durch den Bau und Betrieb des Wirtschaftshafen<br />

hervorgerufen wird, deutlich schwerwiegender als der Eingriff durch Bau und Betrieb<br />

des Freizeit- und Sporthafens, zumal für den Wirtschaftshafen die höherwertigen<br />

Flächen (geringer versiegelt und gehölzbestanden) im Süden der GUS-Liegenschaft in<br />

Anspruch genommen werden und großflächig Steiluferbereiche durch Spundwände<br />

ersetzt werden. Für den Freizeit- und Sporthafen werden die hoch versiegelten, tw.<br />

kontaminierten Bereiche im Norden der GUS-Liegenschaft in Anspruch genommen,<br />

deren Wertigkeit eher gering ist. Der Verlust an Steilufer ist minimal.<br />

Schwerwiegend sind die Eingriffe im Zusammenhang mit den Ausbau der Verlängerten<br />

Hafenstraße zum hochwassersicheren Straßendamm mit Zubringerfunktion zu den<br />

Hafenanlagen.<br />

PFE / 06.08.2002<br />

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