BP-7.7-009 - Frankfurt
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Begründung zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>7.7</strong>-<strong>009</strong> <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
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Der überarbeitete Grünordnungsplan berücksichtigt<br />
- die Stellungnahmen aus den beiden TÖB-Beteiligungsverfahren 1997 und 2000/2001<br />
- die Änderungen durch die detaillierte Planung für den Wirtschaftshafen im Zuge des<br />
Planfeststellungsverfahrens<br />
- die gestiegenen Anforderungen an den Hochwasserschutz durch das „zweihundertjährige"<br />
Hochwasser des Sommers 1997.<br />
Die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierten Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan erarbeiteten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Wirtschaftshafen<br />
sind Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens nach § 31 WHG. Die Ergebnisse<br />
sind seitens der Oberen Wasserbehörde im Planfeststellungsbeschluss zusammengefasst<br />
und nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen worden (vgl. 1.5).<br />
Der Grünordnungsplan beschränkt sich deshalb in seinen Festsetzungen auf die Kompensation<br />
der Eingriffe, die durch den Bau des Freizeit- und Sportboothafens, der<br />
Planstraßen A (verlängerte Hafenstraße) und B (Am Deich) sowie die Planung der<br />
Sondergebiete (Sondergebiete H 1 – H 4) und des Gewerbegebietes (GE) hervorgerufen<br />
werden. Die Festsetzungen des Grünordnungsordnungsplans wurden mit<br />
Ausnahme der Ersatzmaßnahmen und der "Empfehlungen ohne Festsetzungscharakter"<br />
(Empfehlungen zur Gestaltung und Pflege von Grünflächen, Dachbegrünungen,<br />
Gestaltung der Verkehrsflächen, Nisthilfen für Flugtiere) in den Bebauungsplan übernommen.<br />
Die Durchführung der Ersatzmaßnahmen (Renaturierungsmaßnahmen im<br />
Nuhnefließ, Pflanzungen im Randbereich der Deponie) ist in Abstimmung mit der unteren<br />
Naturschutzbehörde durch die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) - vgl. auch Hinweise zu 6.8,<br />
Abschnitt b - zu sichern.<br />
Art und Umfang des Eingriffs, der Vermeidungs- und Minderungs- sowie der Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen sind in der nachfolgenden Eingriffsübersicht schutzgutbezogen<br />
zusammenfassend dargestellt. Nach Umsetzung der vorgeschlagenen<br />
Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
ist der Eingriff kompensiert. Die Eingriffssynopse beschränkt sich auf die Eingriffe,<br />
die durch den Bau des Freizeit- und Sporthafens, den Ausbau der verlängerten<br />
Hafenstraße und den Bau der Fahrgastanlegestelle hervorgerufen wird. Die Eingriffe<br />
durch den Wirtschaftshafen sind schon in der zugehörigen Umweltverträglichkeitsstudie<br />
mit integrierten landschaftspflegerischen Begleitplan beurteilt und ausgeglichen<br />
worden.<br />
Grundsätzlich ist der Eingriff, der durch den Bau und Betrieb des Wirtschaftshafen<br />
hervorgerufen wird, deutlich schwerwiegender als der Eingriff durch Bau und Betrieb<br />
des Freizeit- und Sporthafens, zumal für den Wirtschaftshafen die höherwertigen<br />
Flächen (geringer versiegelt und gehölzbestanden) im Süden der GUS-Liegenschaft in<br />
Anspruch genommen werden und großflächig Steiluferbereiche durch Spundwände<br />
ersetzt werden. Für den Freizeit- und Sporthafen werden die hoch versiegelten, tw.<br />
kontaminierten Bereiche im Norden der GUS-Liegenschaft in Anspruch genommen,<br />
deren Wertigkeit eher gering ist. Der Verlust an Steilufer ist minimal.<br />
Schwerwiegend sind die Eingriffe im Zusammenhang mit den Ausbau der Verlängerten<br />
Hafenstraße zum hochwassersicheren Straßendamm mit Zubringerfunktion zu den<br />
Hafenanlagen.<br />
PFE / 06.08.2002<br />
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