01.02.2013 Aufrufe

IT-Freiberufler in guter Gesellschaft - Resoom Magazine

IT-Freiberufler in guter Gesellschaft - Resoom Magazine

IT-Freiberufler in guter Gesellschaft - Resoom Magazine

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen<br />

grundsätzlich vom Notar beim Registergericht<br />

elektronisch e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

Das MoMiG verkürzt diese E<strong>in</strong>tragungszeiten<br />

beim Handelsregistergericht weiter,<br />

weil nunmehr bestimmte Genehmigungsurkunden<br />

bei der Anmeldung zur E<strong>in</strong>tragung<br />

der <strong>Gesellschaft</strong> <strong>in</strong>s Handelsregister noch<br />

nicht vorliegen müssen. Dies betrifft z. B.<br />

Handwerks- und Restaurantbetriebe oder<br />

Bauträger, die jeweils e<strong>in</strong>e gewerberechtliche<br />

Erlaubnis benötigen.<br />

Vere<strong>in</strong>facht wurde auch die Gründung von<br />

E<strong>in</strong>-Personen-GmbHs. Hier ist die bisher erforderliche<br />

Sicherheitsleistung für die nicht<br />

geleistete Bare<strong>in</strong>lage nicht mehr erforderlich.<br />

Damit die Geschäftspartner e<strong>in</strong>er GmbH<br />

wissen, wer Inhaber der Geschäftsanteile<br />

ist, gilt künftig nur noch derjenige als <strong>Gesellschaft</strong>er,<br />

der <strong>in</strong> der <strong>Gesellschaft</strong>erliste,<br />

die dem Handelsregister vorzulegen ist,<br />

e<strong>in</strong>getragen ist. So ist lückenlos nachzuvollziehen,<br />

wer h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er GmbH steht. Damit<br />

will der Gesetzgeber die Möglichkeit des<br />

gutgläubigen Erwerbs von <strong>Gesellschaft</strong>san-<br />

Hays.<br />

Die Wegweiser.<br />

teilen regeln. Denn wer e<strong>in</strong>en Geschäftsanteil<br />

erwirbt, soll nunmehr darauf vertrauen<br />

können, dass die <strong>in</strong> der <strong>Gesellschaft</strong>erliste<br />

genannte Person auch wirklich der <strong>Gesellschaft</strong>er<br />

ist. Ist e<strong>in</strong>e unrichtige E<strong>in</strong>tragung<br />

<strong>in</strong> der <strong>Gesellschaft</strong>erliste für m<strong>in</strong>destens<br />

drei Jahre unbeanstandet geblieben, so gilt<br />

der Inhalt der Liste dem Erwerber gegenüber<br />

als richtig.<br />

Im Ergebnis sorgt die Gesetzesänderung<br />

dafür, dass die bisher bestehenden wesentlichen<br />

Nachteile der GmbH gegenüber der<br />

Limited beseitigt worden s<strong>in</strong>d. Dies bedeutet<br />

<strong>in</strong> Fachkreisen das Aus für die Limited.<br />

Denn zu dem Gründungsverfahren <strong>in</strong> Großbritannien<br />

<strong>in</strong> englischer Sprache kommt die<br />

ganz wesentliche und kostenträchtige Verpflichtung<br />

h<strong>in</strong>zu, dem britischen Registergericht<br />

<strong>in</strong> Cardiff jährlich e<strong>in</strong>e Bilanz nach<br />

englischen Bilanzierungsvorschriften zu<br />

über senden. Seit dem 1.2.2009 s<strong>in</strong>d hier im<br />

Übrigen die Bußgelder für e<strong>in</strong>e verspätete<br />

E<strong>in</strong>reichung der Unterlagen deutlich erhöht<br />

worden und liegen zwischen 1.500 und 7.500 £.<br />

Diese Kosten und Umstände s<strong>in</strong>d nach E<strong>in</strong>führung<br />

der Unternehmergesellschaft nicht<br />

mehr zu rechtfertigen.<br />

Mit der E<strong>in</strong>führung der Unternehmergesellschaft<br />

hat der deutsche Gesetzgeber e<strong>in</strong> gutes<br />

Instrument geschaffen, um das ei gene<br />

Haftungsrisiko ger<strong>in</strong>g zu halten. Insbesondere<br />

für Existenzgründer mit ger<strong>in</strong>gem<br />

Startkapital bietet die haftungsbeschränkte<br />

Unternehmergesellschaft e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>teressanten<br />

Weg <strong>in</strong> die Selbständigkeit.<br />

i<br />

Über den Autor<br />

Dr. Dietrich Pielsticker, M.A. ist<br />

Rechtsanwalt, Notar und Mediator. Er<br />

ist Partner <strong>in</strong> der Kanzlei PIELSTICKER<br />

<strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>. Se<strong>in</strong> fachlicher Schwerpunkt<br />

ist die juristische Beratung von Unternehmen.<br />

Insbesondere bei Fragen vor<br />

oder während der Gründungsphase<br />

erteilt er angehenden Unternehmern<br />

gerne Auskunft.<br />

Kontakt<br />

Specialist Recruitment hays.de/it<br />

E-Mail: pielsticker@pielsticker.de<br />

Web: www.pielsticker.de<br />

Recht Rechtsformen 29<br />

Stillstand ist Rückschritt? Dann wird es Zeit,<br />

die Taktzahl zu ändern und voranzukommen.<br />

Hays br<strong>in</strong>gt Sie nach vorn: Als Marktführer vermitteln<br />

wir <strong>IT</strong>-Spezialisten genau dorth<strong>in</strong>, wo sie am meisten<br />

bewegen können – als Generalisten oder Spezialisten,<br />

Projektleiter oder Realisierer, Systemarchitekten oder<br />

hardwarenahe Entwickler. In die Position, die Ihren<br />

<strong>in</strong>dividuellen Interessen und Fähigkeiten wirklich entspricht.<br />

Und an der Sie Ihre Erfahrungen anbr<strong>in</strong>gen<br />

und ausbauen können – ob Sie bereits gestandener<br />

Profi oder noch auf dem Weg dorth<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d.<br />

Ihr nächster Schritt zu <strong>in</strong>teressanten Projekten:<br />

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und werden<br />

Sie Hays Bus<strong>in</strong>ess Partner unter www.hays.de/it

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!