IT-Freiberufler in guter Gesellschaft - Resoom Magazine
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Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen<br />
grundsätzlich vom Notar beim Registergericht<br />
elektronisch e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />
Das MoMiG verkürzt diese E<strong>in</strong>tragungszeiten<br />
beim Handelsregistergericht weiter,<br />
weil nunmehr bestimmte Genehmigungsurkunden<br />
bei der Anmeldung zur E<strong>in</strong>tragung<br />
der <strong>Gesellschaft</strong> <strong>in</strong>s Handelsregister noch<br />
nicht vorliegen müssen. Dies betrifft z. B.<br />
Handwerks- und Restaurantbetriebe oder<br />
Bauträger, die jeweils e<strong>in</strong>e gewerberechtliche<br />
Erlaubnis benötigen.<br />
Vere<strong>in</strong>facht wurde auch die Gründung von<br />
E<strong>in</strong>-Personen-GmbHs. Hier ist die bisher erforderliche<br />
Sicherheitsleistung für die nicht<br />
geleistete Bare<strong>in</strong>lage nicht mehr erforderlich.<br />
Damit die Geschäftspartner e<strong>in</strong>er GmbH<br />
wissen, wer Inhaber der Geschäftsanteile<br />
ist, gilt künftig nur noch derjenige als <strong>Gesellschaft</strong>er,<br />
der <strong>in</strong> der <strong>Gesellschaft</strong>erliste,<br />
die dem Handelsregister vorzulegen ist,<br />
e<strong>in</strong>getragen ist. So ist lückenlos nachzuvollziehen,<br />
wer h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er GmbH steht. Damit<br />
will der Gesetzgeber die Möglichkeit des<br />
gutgläubigen Erwerbs von <strong>Gesellschaft</strong>san-<br />
Hays.<br />
Die Wegweiser.<br />
teilen regeln. Denn wer e<strong>in</strong>en Geschäftsanteil<br />
erwirbt, soll nunmehr darauf vertrauen<br />
können, dass die <strong>in</strong> der <strong>Gesellschaft</strong>erliste<br />
genannte Person auch wirklich der <strong>Gesellschaft</strong>er<br />
ist. Ist e<strong>in</strong>e unrichtige E<strong>in</strong>tragung<br />
<strong>in</strong> der <strong>Gesellschaft</strong>erliste für m<strong>in</strong>destens<br />
drei Jahre unbeanstandet geblieben, so gilt<br />
der Inhalt der Liste dem Erwerber gegenüber<br />
als richtig.<br />
Im Ergebnis sorgt die Gesetzesänderung<br />
dafür, dass die bisher bestehenden wesentlichen<br />
Nachteile der GmbH gegenüber der<br />
Limited beseitigt worden s<strong>in</strong>d. Dies bedeutet<br />
<strong>in</strong> Fachkreisen das Aus für die Limited.<br />
Denn zu dem Gründungsverfahren <strong>in</strong> Großbritannien<br />
<strong>in</strong> englischer Sprache kommt die<br />
ganz wesentliche und kostenträchtige Verpflichtung<br />
h<strong>in</strong>zu, dem britischen Registergericht<br />
<strong>in</strong> Cardiff jährlich e<strong>in</strong>e Bilanz nach<br />
englischen Bilanzierungsvorschriften zu<br />
über senden. Seit dem 1.2.2009 s<strong>in</strong>d hier im<br />
Übrigen die Bußgelder für e<strong>in</strong>e verspätete<br />
E<strong>in</strong>reichung der Unterlagen deutlich erhöht<br />
worden und liegen zwischen 1.500 und 7.500 £.<br />
Diese Kosten und Umstände s<strong>in</strong>d nach E<strong>in</strong>führung<br />
der Unternehmergesellschaft nicht<br />
mehr zu rechtfertigen.<br />
Mit der E<strong>in</strong>führung der Unternehmergesellschaft<br />
hat der deutsche Gesetzgeber e<strong>in</strong> gutes<br />
Instrument geschaffen, um das ei gene<br />
Haftungsrisiko ger<strong>in</strong>g zu halten. Insbesondere<br />
für Existenzgründer mit ger<strong>in</strong>gem<br />
Startkapital bietet die haftungsbeschränkte<br />
Unternehmergesellschaft e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>teressanten<br />
Weg <strong>in</strong> die Selbständigkeit.<br />
i<br />
Über den Autor<br />
Dr. Dietrich Pielsticker, M.A. ist<br />
Rechtsanwalt, Notar und Mediator. Er<br />
ist Partner <strong>in</strong> der Kanzlei PIELSTICKER<br />
<strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>. Se<strong>in</strong> fachlicher Schwerpunkt<br />
ist die juristische Beratung von Unternehmen.<br />
Insbesondere bei Fragen vor<br />
oder während der Gründungsphase<br />
erteilt er angehenden Unternehmern<br />
gerne Auskunft.<br />
Kontakt<br />
Specialist Recruitment hays.de/it<br />
E-Mail: pielsticker@pielsticker.de<br />
Web: www.pielsticker.de<br />
Recht Rechtsformen 29<br />
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