Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG
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angepasst werden. Strategisches Risiko ist in der Regel ein<br />
Risiko, das <strong>im</strong> Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es<br />
kann aber auch als Einzelrisiko auftreten.<br />
• Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer<br />
möglichen Beschädigung des Rufes des Unternehmens infolge<br />
einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z.B. bei<br />
Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden) ergibt.<br />
Ebenso wie das strategische Risiko ist das Reputationsrisiko in<br />
der Regel ein Risiko, das <strong>im</strong> Zusammenhang mit anderen<br />
Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten.<br />
6. Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung<br />
1 Alle Geschäftsleiter sind - unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung - für die<br />
ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Unternehmens verantwortlich (§ 64a Abs. 1 Satz 2, §<br />
104s Satz 3 <strong>VA</strong>G).<br />
<strong>Die</strong> Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung besagt, dass<br />
alle Geschäftsleiter über die Risiken, denen das Unternehmen<br />
ausgesetzt ist, informiert sind, ihre wesentlichen Auswirkungen<br />
auf das Unternehmen beurteilen können und die erforderlichen<br />
Maßnahmen zur Begrenzung treffen müssen, d.h. alle<br />
Geschäftsleiter sind für die Implementierung eines funktionierenden<br />
Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung<br />
verantwortlich. Risikomanagemententscheidungen (Entscheidungen<br />
über den Eingang und die Handhabung wesentlicher<br />
Risiken) liegen in der Verantwortung der Geschäftsleitung und<br />
sind nicht delegierbar. Unberührt bleibt die Möglichkeit, die<br />
Verantwortung für die laufende Durchführung einzelner<br />
Elemente der Geschäftsorganisation auf ein oder mehrere<br />
Mitglieder der Geschäftsleitung zu übertragen, sofern nicht<br />
andere gesetzliche Regelungen entgegenstehen.<br />
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