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Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG

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angepasst werden. Strategisches Risiko ist in der Regel ein<br />

Risiko, das <strong>im</strong> Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es<br />

kann aber auch als Einzelrisiko auftreten.<br />

• Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer<br />

möglichen Beschädigung des Rufes des Unternehmens infolge<br />

einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z.B. bei<br />

Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden) ergibt.<br />

Ebenso wie das strategische Risiko ist das Reputationsrisiko in<br />

der Regel ein Risiko, das <strong>im</strong> Zusammenhang mit anderen<br />

Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten.<br />

6. Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung<br />

1 Alle Geschäftsleiter sind - unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung - für die<br />

ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Unternehmens verantwortlich (§ 64a Abs. 1 Satz 2, §<br />

104s Satz 3 <strong>VA</strong>G).<br />

<strong>Die</strong> Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung besagt, dass<br />

alle Geschäftsleiter über die Risiken, denen das Unternehmen<br />

ausgesetzt ist, informiert sind, ihre wesentlichen Auswirkungen<br />

auf das Unternehmen beurteilen können und die erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Begrenzung treffen müssen, d.h. alle<br />

Geschäftsleiter sind für die Implementierung eines funktionierenden<br />

Risikomanagements und dessen Weiterentwicklung<br />

verantwortlich. Risikomanagemententscheidungen (Entscheidungen<br />

über den Eingang und die Handhabung wesentlicher<br />

Risiken) liegen in der Verantwortung der Geschäftsleitung und<br />

sind nicht delegierbar. Unberührt bleibt die Möglichkeit, die<br />

Verantwortung für die laufende Durchführung einzelner<br />

Elemente der Geschäftsorganisation auf ein oder mehrere<br />

Mitglieder der Geschäftsleitung zu übertragen, sofern nicht<br />

andere gesetzliche Regelungen entgegenstehen.<br />

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