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Die MaRisk VA im Vergleich - ifb AG

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unternehmensinterner Änderungen, eingeleiteter Maßnahmen zur Risikosteuerung oder<br />

Änderungen der Geschäftspolitik aufzunehmen.<br />

4 <strong>Die</strong> Risikoberichterstattung ist in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen.<br />

Sie hat neben einer Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten.<br />

5 Bei überraschenden Entwicklungen und extremen Ereignissen sind deren Ursachen und<br />

Auswirkungen darzustellen.<br />

6 Der Turnus der Risikoberichterstattung muss der Bedeutung der Risiken angemessen sein. Hierbei<br />

ist auch die Aufbau-- und Ablauforganisation zu berücksichtigen. <strong>Die</strong> regelmäßige Risikoberichterstattung<br />

hat zumindest einmal jährlich zu erfolgen. In besonderen Situationen sind Ad-hoc-<br />

Berichte erforderlich.<br />

7 <strong>Die</strong> Geschäftsleitung muss jederzeit in der Lage sein, den Risikobericht zu erläutern. Für die von<br />

ihr gewollt eingegangenen Risiken muss die Geschäftsleitung erklären können, welche Handlungsalternativen<br />

<strong>im</strong> Entscheidungszeitpunkt vorgelegen haben und aus welchem Grund die Risikoübernahme<br />

präferiert wurde. <strong>Die</strong> Handlungsalternativen und Maßnahmen sind für die Aufsichtsorgane<br />

zu dokumentieren. Für die Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung bezieht sich die<br />

Pflicht auf ihren jeweiligen Verantwortungsbereich.<br />

7.3.5 Qualitätssicherung internes Steuerungs- und Kontrollsystem<br />

1 <strong>Die</strong> verwendeten Daten, Methoden und Verfahren des internen Steuerungs- und Kontrollsystems<br />

und ggf. notwendige Modifizierungen sind für einen sachkundigen Dritten verständlich und<br />

nachvollziehbar zu validieren und zu dokumentieren. Der Validierungsprozess ist von den<br />

einzelnen Unternehmen individuell festzulegen und abzunehmen. Er hat insbesondere die<br />

www.<strong>ifb</strong>-group.com<br />

den Geschäftbereichen zu erarbeiten und den für das<br />

operative Geschäft Verantwortlichen zeitnah mitzuteilen.<br />

Unternehmen sollen die gegenwärtige und, soweit ihnen<br />

bekannt, die zukünftige Risikosituation einschätzen.<br />

Ist die Umsetzung von Handlungsempfehlungen in einem<br />

Geschäftsbereich z.B. sehr zeitintensiv, ist dies durch eine<br />

entsprechende Vorlaufzeit bei der Risikoberichterstattung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Entfallen: „Insbesondere zur Vorbeugung strategischer<br />

Risiken empfiehlt die Aufsicht der Geschäftsleitung, die von<br />

ihnen zu verantwortenden Handlungen und Entscheidungen<br />

mindestens einmal <strong>im</strong> Jahr einer kritischen Qualitätsanalyse<br />

(sog. „Strategieaudit“) zu unterziehen oder schriftlich<br />

darzulegen, warum sie dies für entbehrlich hält. Das<br />

Strategieaudit könnte zum Beispiel in Zusammenarbeit mit<br />

der internen Revision oder dem Aufsichtsorgan durchgeführt<br />

werden.“<br />

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